Das Pflegegesetz unterliegt regelmäßigen Anpassungen, die sowohl die Qualität der Pflege als auch die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige verbessern sollen. Für das Jahr 2025 sind nun erneut Veränderungen eingetreten.
Eine zentrale Neuerung ist die Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 %. Diese Anpassung betrifft nicht nur die klassischen Leistungen wie das Pflegegeld, sondern auch eine Reihe anderer Unterstützungsleistungen. Erstmals werden alle Leistungen der Pflegeversicherung von der Erhöhung profitieren – einschließlich der Verhinderungspflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Diese Anpassung ist ein wichtiger Schritt, um die finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu mindern.
Für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige bedeutet dies eine willkommene Unterstützung, die gerade in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten notwendig ist.
Beratung durch den Pflegestützpunkt des Landkreises
Bürger zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist umfassend, neutral, vertraulich und kostenfrei. Die Beratung kann telefonisch, in den Räumen des Pflegestützpunktes in Aichach oder in den Außenstellen Friedberg und Mering sowie gegebenenfalls auch im Rahmen eines Hausbesuchs stattfinden. Terminvereinbarung bzw. weitere Informationen unter der zentralen Rufnummer Tel. 08251 – 87 22 33.