Alte deutsche Papierführerscheine sind in den nächsten Jahren in den EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Für diesen Umtausch gelten gesetzliche Fristen. Welche Umtauschfrist in welchem Falle gilt, ist der Tabelle zu entnehmen. Um jedoch Verzögerungen bei der Bearbeitung und möglichen Antragsstau vor Ablauf der Fristen zu vermeiden, dürfen Bürgerinnen und Bürger gerne bereits in den nächsten Wochen und Monaten ihren Antrag zum Umtausch bei uns stellen. Als Richtschnur empfiehlt die Führerscheinstelle eine Antragsstellung im Jahr vor dem Fristablauf.
Bei Papierführerscheinen gilt | |
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 Fristverlängerung bis Mitte 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 und später | 19. Januar 2025 |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
Bei Kartenführerscheinen gilt | |
Ausstellungsjahr (siehe Feld 4a im Führerschein) | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19 Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19 Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19 Januar 2028 |
2008 | 19 Januar 2029 |
2009 | 19 Januar 2030 |
2010 | 19 Januar 2031 |
2011 | 19 Januar 2032 |
2012 bis 18 Januar 2013 | 19 Januar 2033 |
Weitere Informationen:
Der neue Führerschein kann unter Vorlage des alten Führerscheins, des Personalausweises und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes bei der Gemeinde/Stadtverwaltung oder in der Führerscheinstelle im Landratsamt beantragt werden. Die Fristen gemäß der beigefügten Tabelle sollten eingehalten werden. Dies bedeutet, dass Personen, die vor 1953 geboren wurden, am längsten Zeit für den Umtausch haben, und zwar bis spätestens 19.01.2033.
Mit dem Pflichtumtausch ändert sich an bisherigen Berechtigungen nichts. Unbefristet erteilte Fahrerlaubnisklassen bleiben weiterhin unbefristet. Bei Nachweis eines landwirtschaftlichen Bedarfs kann man jedoch aus der Alt-Klasse 3 sogar zusätzlich die landwirtschaftliche Fahrerlaubnisklasse T erhalten, die in dieser Alt-Klasse nicht enthalten war. Entwertete Papierführerscheine müssen nicht zwingend abgegeben werden.
Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet ausgestellt. Eine Prüfung von Voraussetzungen ist mit der Verlängerung eines Dokumentes nicht verbunden.
Um längeren Bearbeitungszeiten entgegenzuwirken, bitten wir die Bürger frühzeitig den Antrag auf Umtausch zu stellen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Führerscheinstelle unter der Nummer 08251 / 92 – 166 gerne zur Verfügung.