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Pflichtumtausch alter Papierführerscheine

11.07.2024

Die Frist für den Umtausch alter Papierführerscheine rückt für Personen der Geburtsjahrgänge ab 1971 näher.

Alte deutsche Papierführerscheine sind in den EU-Scheckkartenführerschein umzutauschen. Für diesen Umtausch gelten gesetzliche Fristen. Welche Umtauschfrist in welchem Falle gilt, ist der untenstehenden Tabelle zu entnehmen. Um jedoch Verzögerungen bei der Bearbeitung und einen möglichen Antragsstau vor Ablauf der Fristen zu vermeiden, raten wir insbesondere den Bürgerinnen und Bürger die in den Jahren ab 1971 geboren sind in den nächsten Wochen ihren Antrag zum Umtausch zu stellen. Als Richtschnur empfiehlt die Führerscheinstelle grundsätzlich eine Antragsstellung im Jahr vor dem jeweiligen Fristablauf.

Bei Papierführerscheinen gilt
Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 bis 195819. Januar 2022 Fristverlängerung bis Mitte 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 und später19. Januar 2025
Vor 195319. Januar 2033
Bei Kartenführerscheinen gilt
Ausstellungsjahr (siehe Feld 4a im Führerschein)Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 200119 Januar 2026
2002 bis 200419 Januar 2027
2005 bis 200719 Januar 2028
200819 Januar 2029
200919 Januar 2030
201019 Januar 2031
201119 Januar 2032
2012 bis 18 Januar 201319 Januar 2033

Weitere Informationen:

Die Fristen gemäß der beigefügten Tabelle sollten eingehalten werden. Ein Fristversäumnis kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 10,- Euro geahndet werden.

Die Antragstellung kann unter Vorlage des alten Führerscheins, des Personalausweises und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes entweder bei der Gemeinde/Stadtverwaltung oder in der Führerscheinstelle im Landratsamt erfolgen. An dieser Stelle weisen wir auf die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung der Führerscheinstelle des Landratsamtes hin um längere Wartezeiten zu verhindern. Alternativ kann der Pflichtumtausch auch komplett digital beantragt werden, sodass eine persönliche Vorsprache nicht mehr erforderlich ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.

Mit dem Pflichtumtausch ändert sich an den bisherigen Berechtigungen nichts. Unbefristet erteilte Fahrerlaubnisklassen bleiben weiterhin unbefristet. Bei Nachweis eines landwirtschaftlichen Bedarfs kann man jedoch aus der Alt-Klasse 3 sogar zusätzlich die landwirtschaftliche Fahrerlaubnisklasse T erhalten, die in dieser Alt-Klasse nicht enthalten war. Papierführerscheine können nach dem Umtausch entwertet zurückgegeben werden.

EU-Scheckkartenführerscheine werden auf 15 Jahre befristet ausgestellt.

Um längeren Bearbeitungszeiten entgegenzuwirken, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig den Antrag auf Umtausch zu stellen.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Führerscheinstelle unter der Nummer 08251/92–166 gerne zur Verfügung.