Home » Service » Beratungsangebote » Gleichstellungsstelle » Gesetze und Beschlüsse

Gesetze und Beschlüsse

Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG)

Zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurden in den Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet. In Bayern ist das Gesetz am 24. Mai 1996 in Kraft getreten.

Nachzulesen ist das Gesetz hier

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Ziel des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft , des Geschlechtes, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Nachzulesen ist das Gesetz hier

Familienleistungen und Förderung

(z.B. Elterngeld, Elternzeit oder Kinderkindergeld)

Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates. Die Bundesregierung setzt dabei auf eine Familienpolitik, die den Zusammenhalt der Gesellschaft festigt. Als Voraussetzung dafür benötigen Familien Zeit für Verantwortung und jede und jeder einzelne faire Chancen in der Gesellschaft. Eine Übersicht zu den wichtigsten Leistungen für Familien finden Sie auf dieser Seite. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen

Zusätzliche Leistungen die in Bayern gelten, wie zum Bespiel das „Bayrische Familiengeld“ finden Sie unter https://www.familienland.bayern.de/themen/finanzielle-leistungen/index.php.

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Arbeitnehmer, die den Wunsch haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, können nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit unterstützen Arbeitnehmer, die Anforderungen von Beruf und Privatleben besser miteinander in Einklang zu bringen. Alles Wichtige dazu unter: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile

Familienpflegezeitgesetz

Am 1. Januar 2012 ist das neue Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft getreten. Bereits heute sind rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. In wenigen Jahrzehnten soll die Zahl bereits bei über vier Millionen liegen – bei gleichzeitigem Rückgang der Erwerbstätigen. Gerade viele ältere Pflegebedürftige wollen zu Hause in den eigenen vier Wänden von Familienangehörigen gepflegt werden. Informationsbroschüren für Beschäftigte und für Unternehmen gibt es beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Im Internet sind die Informationen unter www.bmfsfj.de oder www.familien-pflege-zeit.de nachzulesen.