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Staatsregierung unterstützt nach Unwetterwochenende bei existenzbedrohenden Schäden

31.08.2023

Anträge bis 31. Oktober ans Landratsamt

Bild: Stefan Schmidt

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, für die von den Unwettern und vor allem von Hagel besonders stark betroffenen Gebiete finanzielle Hilfen bereitzustellen. Auch im Landkreis Aichach-Friedberg können Privathaushalte (keine Unternehmen oder Vereine) auf finanzielle Unterstützung hoffen. Die sogenannte „Finanzhilfeaktion 26./27. August 2023“ des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vergibt Zuschüsse als Notstandsbeihilfen entsprechend den Härtefondsrichtlinien. Voraussetzung ist, dass private Gebäude oder bauliche Anlagen durch das Hagelunwetter am vergangenen Wochenende so geschädigt wurden, dass die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existentielle Notlage zu geraten drohen. Bei Schäden an Gebäuden und Räumen, insbesondere an Wänden und Fußböden, sind die Ausgaben förderfähig, die erforderlich sind, um die Gebäude oder Räume wieder benutzbar zu machen.

Der Fokus der Finanzhilfeaktion liegt auf Hagelschäden. Schäden durch Starkregen bzw. Überschwemmungen, die zu einer Existenzgefährdung der Betroffenen führen, können ebenfalls gemeldet werden. Das Landratsamt leitet diese an die Regierung von Schwaben weiter.

Darüber hinaus sind die Finanzämter ermächtigt, aufgrund von am 26./27. August entstandenen beträchtlichen Unwetterschäden in begründeten Einzelfällen Privatpersonen und Unternehmen steuerliche Erleichterungen zu gewähren.

Die Antragsformulare für die Finanzhilfen sind auf der Internetseite des Landratsamts Aichach-Friedberg bereitgestellt. Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2023 beim Landratsamt eingereicht werden – per Post (Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, 86551 Aichach) oder per Mail an poststelle@lra-aic-fdb.de. Ansprechpartnerin bei Fragen ist Miriam Schlickenrieder, Tel. 08251 92-210.