Geflügelpest
In einer Risikobewertung vom 8. August wird die Gefahr als geringer eingestuft und die Allgemeinverfügung vom 22. November aufgehoben.
In einer Risikobewertung vom 8. August wird die Gefahr als geringer eingestuft und die Allgemeinverfügung vom 22. November aufgehoben.