Privatpersonen können als sogenannte „Ehrenamtlich tätige Einzelhelfer“, für die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf im sozialen Umfeld Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Für die zeitweise Betreuung pflegebedürftiger Menschen und die Unterstützung bei der Haushaltsführung können die gesetzlichen Unterstützungs- und Entlastungsleistungen, die jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zustehen, auch dann geltend gemacht werden, wenn die Dienstleistungen nicht von einem professionellen Anbieter wie beispielsweise einem ambulanten Pflegedienst oder einem zugelassenen Reinigungsdienst erbracht werden. Gemeint ist hier nicht die Behandlungspflege, sondern stundenweise Hilfsdienste, die Unterstützung des Nachbars oder der Nachbarin, wie sie ohnehin vielfach stattfindet. Manchmal bezahlt von einer vielleicht nur knappen Rente. Hier ist eine Finanzierung durch die Pflegekassen möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei muss die Aufwandsentschädigung unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Ihre Voraussetzungen
Notwendig für die Zulassung als „Ehrenamtlich tätiger Einzelhelfer“ ist neben persönlichen Voraussetzungen der Nachweis über die Teilnahme an einem Tageskurs und die Zuteilung einer Abrechnungsnummer durch die Pflegekasse. Der Einzelhelfer muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem sollte man in einer gemeinsamen Sprache mit der Person mit Pflegebedarf kommunizieren und kann ab dem 3. Grad der Verwandtschaft, also ab dem Neffen/der Nichte, berücksichtigt werden. Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben.
Unser Angebot
Das Landratsamt veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben einen achtstündigen Kurs und unterstützt bei den Formalitäten. Wichtig ist, dass Einzelhelfer nicht an eine Organisation angebunden, sondern vielmehr in eigener Verantwortung tätig sind. Konzipiert als klassische Nachbarschaftshilfe findet eine Vermittlung an pflegebedürftige Menschen durch Dritte nicht statt.
Der kostenlose Kurs findet am Mittwoch, 14. Juni 2023, in der Zeit von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr im Kreisgut in Aichach statt. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt. Der Versicherungsschutz und die steuerliche Behandlung werden im Kurs angesprochen.
Ihre Anmeldung ist erforderlich bis zum 02.06.2023 (angelika [dot] manz [at] lra-aic-fdb [dot] de; Tel.: 08251 – 92-12 34).
Als Verpflegung wird ein Imbiss angeboten.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.