Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen wurden ab dem 10. Dezember verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel bayernweit angeordnet. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und einigen Gegenden Bayerns veranlasst. Im Landkreis Aichach-Friedberg wurde bis dato noch kein Fall von Geflügelpest festgestellt.
Die erforderlichen Maßnahmen wurden vom Landratsamt Aichach-Friedberg durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden Maßnahmen für alle Geflügelhalter geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion.
Geflügelausstellungen und -märkte sind im Landkreis verboten, desgleichen die Fütterung von Wildvögeln. Die Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde dem Landratsamt Aichach-Friedberg Tel. 08251/92-403 gemeldet werden.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg erinnert in diesem Zusammenhang an die Pflicht der Halter von Hühner, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ihre Geflügelhaltung dem Veterinäramt zu melden.
Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht im Amtsblatt 12b-2021 vom 9. Dezember, vollständig nachzulesen hier: https://lra-aic-fdb.de/service/amtsblatt/