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Vorsorgevollmacht: Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter

28.06.2023

Die Betreuungsstelle bietet Beratungen zur Vorsorgevollmacht und Beglaubigungen an.

Beinahe täglich lesen wir in der Zeitung von schweren Verkehrsunfällen mit lebensgefährlichen Verletzten. Oder es kann passieren, dass man von einer schweren Erkrankung wie Schlaganfall, Herzinfarkt getroffen wird. Jeden kann es treffen – ob jung oder alt! Wie aber ist es mit volljährigen Personen in derartigen Situationen? Wer entscheidet über medizinische Maßnahmen? Wer spricht mit Ärzten, Versicherungen und Behörden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?

Es empfiehlt sich vorzusorgen. Bei volljährigen Personen dürfen nicht mehr die Eltern, Lebenspartner bzw. Angehörige entscheiden. Lediglich die Ehepartner haben seit dem 01.01.2023 durch das Ehegattenvertretungsrecht die eingeschränkte Möglichkeit über die Gesundheitssorge befristet für ein halbes Jahr Entscheidungen zu treffen. Oft reicht dies nicht aus und ersetzt nicht eine umfangreiche Vorsorgevollmacht. In dieser kann man eine Person, zu welcher man absolutes Vertrauens hat, eine Vorsorgevollmacht erteilen. Dieser gesetzliche Vertreter kann dann tätig werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln.

Wer eine Vorsorge erteilen möchte, kann sich über Broschüren oder über das Internet ausführlich über die Vorsorgevollmacht informieren. Die Betreuungsstelle des Landratsamtes empfiehlt die Broschüre des Bayerischen Justizministeriums Vorsorge für Unfall, Krankheit Alter, welche im Buchhandel für 7,90 € gekauft werden kann oder im Internet kostenlos heruntergeladen werden kann (www.bestellen.bayern.de Stichwortsuche: Vorsorge für Unfall Krankheit). Ebenfalls kann die Broschüre „Betreuungsrecht“ mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz kostenlos bestellt oder ausgedruckt werden (www.bmj.de).

Eine Vorsorgevollmacht ist gültig, sobald diese vollständig ausgefüllt und mit Datum und Unterschrift versehen ist. Die bevollmächtigte Person muss davon Kenntnis haben. Noch mehr Akzeptanz erreicht eine Vorsorgevollmacht, wenn diese öffentlich beglaubigt wird – für bestimmte Rechtsgeschäfte ist dies sogar zwingend notwendig. Nur Notare oder Betreuungsstellen können eine solche öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht durchführen. Mit dieser werden Identität und Echtheit der Unterschrift des Vollmachtsgebers anhand des vorzulegenden Ausweises festgestellt. Für jede Beglaubigung durch die Betreuungsstellen wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben.

Betreuungsstelle des Landratsamtes Friedberg bietet Beratungen zur Vorsorgevollmacht

Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Friedberg bietet Beratungen zur Vorsorgevollmacht und die Beglaubigung unter folgenden Telefonnummern an: Gertrud Manlik-Thierauf 08251 92 286, Birgit Förch 08251 92 266 oder Kathrin Schneider 08251 92 256.

Sie haben auch die Möglichkeit die Außensprechstunden im Familienstützpunkt in Pöttmes und Kissing jeweils einmal monatlich zu nutzen.

Eine Terminvereinbarung mit Kathrin Schneider für den Bereich Pöttmes ist unter der Telefonnummer 08251 92 256 dringend notwendig und für den Bereich Kissing mit Birgit Förch unter der Telefonnummer 08251 92 266.

Bei Fragen zu diesem Thema kann man sich auch an die Betreuungsvereine des Bayerischen Roten Kreuzes und des Caritasverbandes Aichach-Friedberg wenden.