Auch wenn Menschen pflegebedürftig werden, möchten sie weiterhin im eigenen Zuhause leben. Für die Erfüllung dieses nur allzu verständlichen Wunsches sind ambulante Pflegedienste unerlässlich.
Damit die Investitionskosten der Pflegedienste nicht vollständig auf ihre Kunden umgelegt werden müssen, leistet der Landkreis einen jährlichen Zuschuss. Diesen Zuschuss können alle Pflegedienste erhalten, die Leistungen bei pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Aichach-Friedberg erbringen. Hierzu gehören auch Dienste, die ihren Sitz in einem anderen Landkreis haben und über die Landkreisgrenze hinweg Menschen im Landkreis Aichach-Friedberg pflegen.
Fristende für die Antragstellung ist der 30.4.2025.
Ansprechpartnerin im Landratsamt ist Silvia Thurner, Tel. 08251 92-388.
Die Richtlinien für den Zuschuss sowie der Antrag können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: