Aufgaben und Organisation des Kreisjugendamts
Aufgabengebiete:
- Vollzug des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- kommunale Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen , Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Förderung der Erziehung in der Familie und von Kindern in Tageseinrichtungen, Tagespflege
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige
- vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
- Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
- Beurkundung und Beglaubigung, vollstreckbare Urkunden
- Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
- Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelt- und Qualitätsentwicklung
- Vorbereitung der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
- Koordinierende Kinderschutzstelle
- Fach- und Ressourcenplanung
- Kindertageseinrichtungen
- aufsichtliche Maßnahmen
- Fachaufsicht und Fachberatung
- Betriebserlaubnisverfahren
- Bedarfsplanung
- kindbezogene Förderung
- Organisation der Tagespflege
- Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
- Vollzug des OWIG
- Jugendschutzkontrollen
- Beratung und Information
- Mitwirkung bei Verfahren nach dem Gaststättengesetz und des Jugendarbeitsschutzes
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
- Unterhaltsvorschuss
- Adoptionsvermittlungsstelle (gemeinsam mit Stadt und Landkreis Augsburg)
Formulare:
- Antrag auf Übernahme/Erstattung der Elternbeiträge gem. § 90 i. V. m. §§ 22, 22a SGB VIII
- Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. §§ 23, 24 Sozialgesetzbuch SGB VIII
- Den Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages für Kinder in Kindertagespflege gem. § 90 i. V. m. §§ 23, 24 SGB VIII erhalten Sie bei Bedarf direkt im Jugendamt (Fachbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagespflege).
- Änderung zum Betreuungsvertrag für die Betreuung in Kindertagespflege – Betreuungszeiten –
Nadine Kopp
Sachgebietsleitung Kreisjugendamt
Markus Haberle
stellvertretender Sachgebietsleiter Kreisjugendamt
Kerstin Nahrwold
stellvertretende Sachgebietsleiterin Kreisjugendamt
Katharina Pütter
Vertragswesen, Berichtswesen, Controlling
Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung verfolgt das Ziel, die gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuch Acht mit den Ressourcen der öffentlichen Träger der Jugendhilfe, den Bedarfen der unterschiedlichen Zielgruppen (junge Menschen und ihre Familien) und den Möglichkeiten der freien Träger in Einklang zu bringen.
„Es gehört zu den Prinzipien einer wirksamen und modernen Sozialpolitik, den Bedarf an sozialen Einrichtungen und Diensten mittel- und langfristig zu ermitteln. Für die Jugendhilfe ist die Planung insbesondere auch deshalb wichtig, weil für die notwendige Intensivierung nur knappe Mittel zur Verfügung stehen, deren wirksamer und wirtschaftlicher Einsatz sorgfältig erwogen werden muss, und weil dazu im besonderen die Anstrengungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe auch mittel- und langfristig aufeinander abgestimmt werden müssen“ (Begründung zum Regierungsentwurf des Kinder- und Jugendhilfegesetzes).
Vor diesem Hintergrund wurden im Landkreis Aichach-Friedberg in den Jahren 1999 – 2002 drei Teilpläne („Jugendarbeit“, „Erzieherische Hilfen“ und „Kindertagesbetreuung“) erarbeitet und von den Kreisgremien verabschiedet. Eine weitere wichtige Planungsgrundlage stellt die „Sozialraumanalyse für den Landkreis Aichach-Friedberg“ dar.
Gegenwärtig wird u.a. an der Umsetzung der in den Teilplänen formulierten Maßnahmevorschläge, der Fortschreibung und Evaluation der Teilpläne bzw.der Sozialraumanalyse und an Konzepten der Qualitätsentwicklung gearbeitet.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfe
Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten übernommen werden:
- Vollzeitpflege
- Heimunterbringung
- Heilpädagogische Tagesstätte
- Erziehungsbeistandschaft
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Mutter-Kind-Einrichtungen
- Unterbringung in Notsituationen
- Eingliederungshilfen
- unbegleitete Minderjährige
Gebührenübernahme Kindertagesbetreuung
Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten übernommen werden:
- Übernahme von Gebühren für Kindergärten, Krippen, Horte
- Übernahme von Gebühren für Tagespflege
In fast allen Fällen werden dabei die Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Sie haben Interesse an einer Tagespflegestelle?
Vermittlung von Tagespflegestellen, Fortbildung, Qualifizierung
Angelika Kastner
Konradinstrasse 4
86316 Friedberg
Tel. 08251/92-4884
Fax 08251/92-4888
Agnes Pielka-Eickenbusch
Konradinstrasse 4
86316 Friedberg
Tel. 08251/92-4885
Fax 08251/92-4888
Möchten Sie ein persönliches Gespräch?
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!
Alexander Hofmann
Gruppenleiter wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung/ Eingliederungshilfe
Gebührenübernahme Kindertagesbetreuung
Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten übernommen werden:
- Übernahme von Gebühren für Kindergärten, Krippen, Horte
- Übernahme von Gebühren für Tagespflege
In fast allen Fällen werden dabei die Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Sie haben Interesse an einer Tagespflegestelle?
Vermittlung von Tagespflegestellen, Fortbildung, Qualifizierung
- Angelika Kastner
Konradinstrasse 4
86316 Friedberg
Tel. 08251/92-4884
Fax 08251/92-4888 - Agnes Pielka-Eickenbusch
Konradinstrasse 4
86316 Friedberg
Tel. 08251/92-4885
Fax 08251/92-4888
Möchten Sie ein persönliches Gespräch?
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!
Petra Wohlmuth
Andrea Hugl
Pädagogische Jugendhilfe
Förderung und Hilfen
Die pädagogische Jugendhilfe des Jugendamtes gliedert sich in einzelne Fachbereiche, die durch unterschiedliche thematische Aufgabenschwerpunkte und Zuständigkeiten gekennzeichnet sind.
Hilfen zur Erziehung
Aufgabengebiet
- Beratung und Betreuung von Familien in Problemsituationen
- Vermittlung von Hilfsangeboten wie zum Beispiel
- Beratungsstellen
- Heilpädagogische Tagesstätte
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen
Wer ist für mich zuständig?
Frederike Jakob
Hilfen zur Erziehung
Eingliederungshilfe
gem. § 35 a für Kinder, Jugendliche und Volljährige mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Aufgabengebiet
- Beratung und Ermittlung des Unterstützungsbedarfes
- Vermittlung von Hilfsangeboten auf der Grundlage eines Gutachtens nach § 35 a SGB VIII in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Maßnahmen
Wer ist für mich zuständig?

Möchten Sie ein persönliches Gespräch?
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!
Julia Lotterschmid
Pflegekinder, Adoptionsvermittlung
Aufgabengebiete
- Werbung und Qualifizierung von Pflegeeltern
- Überprüfung der Eignung von Bewerbern
- Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
- Begleitende Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und Pflegefamilien
- Durchführung von Adoptionsverfahren
- Mitwirkung bei Stiefeltern- und Auslandsadoptionen
Angebote für (angehende) Pflegeeltern
Es gibt Kinder, die aus den verschiedensten Gründen für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Aus diesem Grund sucht das Jugendamt Familien, die bereit sind junge Menschen im Alter von 0 bis 18 Jahren für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer bei sich aufzunehmen.
Die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Pflegekinderwesen, Frau Glöckner und Frau Stief, stehen Ihnen bei Interesse an einem Pflegekind gerne für Fragen zur Verfügung.
Bei Fragen rund um das Thema Pflegegeld, Zuschüsse und Beihilfen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ gerne zur Seite.
Für Bewerber und Bewerberinnen bietet das Kreisjugendamt Aichach-Friedberg unter anderem:
Allgemeine und persönliche Beratung:
Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen jeder Zeit telefonisch oder auch persönlich an uns wenden. Alle drei bis vier Monate erhalten Sie von uns unsere „Pflegeelternzeitung“ mit interessanten Artikeln zum Thema Pflegekinder.
Informationsveranstaltungen:
Wir informieren Sie regelmäßig über Veranstaltungen, die für Sie als Pflegeeltern interessant sein könnten. In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern bieten auch wir selbst immer wieder Informationsveranstaltungen und Fachvorträge rund um das Thema Pflegekinder an.
Vorbereitungsseminare:
Wir planen, Sie durch Vorbereitungsseminare gezielt auf Ihre Aufgaben als zukünftige Pflegeeltern vorzubereiten.
Pflegeelterngruppen:
Hierbei handelt es sich um informelle, freiwillige Treffen der Pflegeeltern, die einem gegenseitigen Austausch dienen sollen.
Jeden zweiten Monat findet beispielsweise unser Pflegeelternfrühstück in der Außenstelle in Friedberg statt. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis ohne vorherige Anmeldung.
Wie bekomme ich ein Pflegekind?
Der erste Schritt zum Pflegekind:
Die erste Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt Sie interessieren sich für ein Pflegekind? Rufen Sie uns an oder kommen Sie bei uns vorbei und vereinbaren einen Termin zu einem ersten Gespräch mit uns.Der zweite Schritt zum Pflegekind:
Das Erstgespräch im Jugendamt In einem unverbindlichen Gespräch erklären wir Ihnen was es mit dem Pflegekinderwesen auf sich hat, beantworten Ihre Fragen und klären Sie über die notwendigen Formalitäten auf. Sie erhalten von uns zwei Fragebögen und einen Vordruck des ärztlichen Untersuchungsbogens, die Sie mit nach Hause nehmen.Der dritte Schritt zum Pflegekind:
Fragebögen, ärztliches Attest und polizeiliches Führungszeugnis Sie füllen in Ruhe zu Hause die Fragebögen zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Vorstellungen und Wünschen in Bezug auf das Pflegekind aus. Dabei gibt es keine richtigen und falschen Antworten. Diese Fragebögen lassen Sie uns zusammen mit einem polizeilichen Führungszeugnis von allen in Ihrem Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren, den von Ihrem Hausarzt ausgefüllten ärztlichen Untersuchungsbogen und einem Einkommensnachweis zu kommen.Der vierte Schritt zum Pflegekind:
Der Hausbesuch Nachdem wir alle notwendigen Unterlagen von Ihnen erhalten haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch bei Ihnen zu Hause. Beim Hausbesuch achten wir in erster Linie darauf, dass in ihrem Haushalt ausreichend Platz für ein Pflegekind vorhanden ist und dass, das Pflegekind in einer angenehmen Atmosphäre aufwachsen kann.Der fünfte Schritt zum Pflegekind:
Die Vermittlung eines Pflegekindes Sobald wir für ein Pflegekind eine Familie suchen, das in Ihre Familie passen könnte, nehmen wir zu Ihnen Kontakt auf und halten mit Ihnen Rücksprache, ob Sie sich die Aufnahme des betreffenden Kindes in Ihre Familie vorstellen könnten. Sollten Sie sich für die Aufnahme des Kindes entscheiden, begleiten wir Sie beim Erstkontakt. Bei Fragen, Problemen und Wünschen stehen wir für Sie während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses zur Verfügung.
Voraussetzungen, Aufgaben und Pflichten von Pflegeeltern
Pflegefamilien nehmen Kinder auf, die vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihrer Familie nach ihren Bedürfnissen versorgt werden können.
Auch Alleinerziehende, unverheiratete Paare oder gleichgeschlechtliche Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Mit der Aufnahme eines Pflegekindes kommen auf Pflegeeltern eine Reihe von Aufgaben und Pflichten zu, die nicht immer einfach sind. Das Kreisjugendamt Aichach-Friedberg achtet daher vor der Vermittlung eines Pflegekindes darauf, dass die künftigen Pflegeeltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Der folgende Abschnitt erläutert, was das Kreisjugendamt Aichach-Friedberg von seinen Pflegeeltern erwartet:
- Pflegeeltern sollen für ihre Pflegekinder liebevolle, verlässliche Bezugspersonen sein, die sie versorgen, im alltäglichen Leben unterstützen und auf ihre Bedürfnisse und Probleme eingehen. Da viele Pflegekinder bereits eine Reihe schlimmer Erfahrungen gemacht haben, erfordert die Aufnahme eines Pflegekindes besonderes pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen in kindliche Bedürfnisse.
- Pflegeeltern müssen ein gesichertes Einkommen haben, um die Versorgung des Pflegekindes gewährleisten zu können.
- Pflegekinder haben in der Regel eine Herkunftsfamilie. Die leiblichen Eltern haben einen Rechtsanspruch auf persönlichen Umgang mit dem Kind, Besuchskontakte werden durch Absprache mit dem Jugendamt geregelt. Für das Pflegekind wird die Herkunftsfamilie immer ein wichtiger Teil seines Lebens sein. Die Pflegeeltern müssen daher bereit sein, die Herkunftsfamilie ihrer Pflegekinder zu akzeptieren, zu tolerieren und den Pflegekindern Kontakte zu ihrer Herkunftsfamilie zu ermöglichen.
- Das oberste Ziel einer Unterbringung in einer Pflegefamilie ist in der Regel die Rückführung in die Herkunftsfamilie. Pflegeeltern müssen sich diesem Ziel stets bewusst sein und auch bereit dazu sein, zu dessen Verwirklichung beizutragen.
- Pflegeeltern müssen bereit dazu sein, mit dem Jugendamt und den zuständigen Mitarbeiter zusammen zu arbeiten.
- Pflegeeltern sollen sich für Qualifizierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Vorträge, Fortbildungen usw. interessieren.
FAQ: Meist gefragte Fragen rund um das Thema Pflegekinder
Muss ich dem Pflegekind ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen?
Nein, das Pflegekind muss nicht zwingend über ein eigenes Zimmer verfügen. Allerdings muss in Ihrem Haushalt ausreichend Platz, so wie ein fester Schlafplatz für das Pflegekind vorhanden sein.
Steht mir für das Pflegekind Kindergeld zu?
Ja, laut dem Gesetz stehen Pflegepersonen für ein Pflegekind, mit dem sie durch ein familienähnliches Band verbunden sind, Kindergeld zu. Ein Teil des Kindergeldes wird jedoch auf das Pflegegeld angerechnet.
Wo ist mein Pflegekind krankenversichert?
Pflegekinder können bei der Herkunftsfamilie mit krankenversichert sein, oder bei ihren Pflegeeltern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden. In Ausnahmefällen können Pflegekinder durch das Jugendamt krankenversichert werden.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich für das Pflegekind?
Wie viel Pflegegeld Sie letztendlich genau für Ihr Pflegekind erhalten, können Sie bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe erfragen.
Die nachfolgende Tabelle soll nur ein Anhaltspunkt sein, wie hoch das Pflegegeld i. d. R. ist.
0 bis vollendetes 6. Lebensjahr – 701 €
Darf ich mit dem Pflegekind in den Urlaub ins Ausland fahren?
Ja, Sie dürfen das Pflegekind an familienüblichen Unternehmungen beteiligen. Hierzu zählen u.a. Reisen im In- und Ausland.
Lisa Alber
Pflegekinder
Kommunale Jugendarbeit
Adresse
Konradinstr. 4
86316 Friedberg
Aufgaben
- Koordination Jugendsozialarbeit an Schulen
- Entwicklung neuer Kooperationen von Jugendhilfe und Schule
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Jugendschutz bei Veranstaltungen
- Beratung der Gemeinden in Fragen der Jugendarbeit und Jugendbeteiligung
- Beratung der Jugendbeauftragten und offenen Jugendarbeit im Landkreis
- Vernetzung von hauptamtlichen Fachkräften in der Jugendarbeit
- Jugendschutz §72a – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
Aufgabengebiet
- Koordination eines Netzwerkes zur frühzeitigen Unterstützung von Familien
- Beratung von Familien in belasteten Lebenssituationen und bei Bedarf Vermittlung weitergehender Hilfsmöglichkeiten
- Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption
- Flyer zur Vortragsreihe
- Infomappe Kinderschutz außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
- Infomappe Kinderschutz innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe
- Verlinkung zur Seite für Fachkräfte: www.fruehehilfen.de
Verlinkung zur Seite für Eltern: https://www.baer.bayern.de/
Infomappe Kinderschutz außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe:
Für Fachkräfte außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulen
- Zuständigkeit KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
- Rückmeldefax KoKi
- Zuständigkeit Hilfen zur Erziehung (HzE)/ Zuständigkeit Anonyme Fallberatung SGB VIII KKG § 4 (2)
- SGB VIII; Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) § 4: Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
- Entscheidungsbaum bei (drohender) Kindeswohlgefährdung
- Anhaltsbogen für ein vertiefendes Gespräch
Infomappe Kinderschutz innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe:
Für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und der Schulen
- Zuständigkeit KoKi – Netzwerk frühe Kindheit
- Rückmeldefax KoKi
- Zuständigkeit Hilfen zur Erziehung (HzE)/ Zuständigkeit Anonyme Fallberatung VIII § 8 b
- SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- SGB VIII § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Diagnosetabelle zur Dokumentation von Anhaltspunkten bei Kindeswohlgefährdung
- Ablaufschema zum strukturierten Vorgehen bei der Behandlung von Anhaltspunkten auf (mögliche) Kindeswohlgefährdung
Wer ist für mich zuständig?
Bitte auf die Karte klicken…..
Trennung und Scheidung
Aufgabengebiet
- Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, bei Trennung und Scheidung sowie des Umgangsrechts
Wer ist für mich zuständig?

Möchten Sie ein persönliches Gespräch?
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!
Jugendhilfe im Strafverfahren
Aufgaben
- Einbringen von pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten in das Jugendgerichtsverfahren
- Ansprechpartner für Jugendliche und Heranwachsende
Wer ist für mich zuständig?

Möchten Sie ein persönliches Gespräch?
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!
Amtsvormundschaft, -pflegschaft
- Führung von Amtsvormundschaften
- Ergänzungspflegschaften (Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorte o.a.)
Unterhaltsvorschuss
Sie finden uns in der Steubstraße 6 (3. OG) in Aichach.
Fax: 08251/92-4879
Beistandschaft und Beurkundungen
Aufgaben
- Führung von Beistandschaften für allein erziehende Elternteile
- Beratung und Unterstützung bei der Feststellung von Vaterschaften, der Durchsetzung von
- Unterhaltsansprüchen sowie bei gemeinsamen Sorgeerklärungen
- Beurkundungen und Beglaubigungen des Jugendamtes
Informationen
Die Zuständigkeit für Beistandchaften und Unterhaltsbeurkundungen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes.
Johanna Perez Rueda
Elisabeth Kosack
Buchstaben M - Z
Katharina Glas
Beistandschaft, Beurkundung Unterhalt
Buchstaben G - K
Gerlinde Raab
Beistandschaft, Beurkundung Unterhalt
Buchstaben A - F und L
Theresia Kreutmeier
Kindertagesbetreuung
- Aufsicht, Fachberatung, kindbezogene Förderung
- Vermittlung von Tagespflegestellen
- Kindertagesstätten im Landkreis Aichach-Friedberg
- Qualitätssicherungsmerkmale U3
- Qualitätssicherungsmerkmale I-Kinder
- Informationsblatt für Naturkindergärten und Naturgruppen
Kindertagesbetreuung – Fachaufsicht
Fachberatung, Vollzug BayKiBiG
Aufgaben der Fachaufsicht
- Kindertagesstättenaufsicht
- Betriebskostenförderung
- Haus der kleinen Forscher
Adresse
Konradinstrasse 4
86316 Friedberg
Möchten Sie ein persönliches Gespräch?
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!
Sandra Graf-Ogrodnik
Pädagogische Fachberatung
Birgit Renner
Betriebskostenförderung Kindertagesstätten
Sandra Ampenberger
Fachaufsicht Kindertagesstätten
Gruppenleitung
Vermittlung von Tagespflegestellen
Vermittlung von Tagespflegestellen, Fortbildung, Qualifizierung
Adresse
Konradinstrasse 4
86316 Friedberg
Möchten Sie ein persönliches Gespräch?
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung!
Fachkräfte gesucht
Auch im Landkreis Aichach-Friedberg werden Fachkräfte für die Kindertagesstätten gesucht. Hier finden Sie eine Auflistung der aktuell freien Stellen.
Gemeinde Adelzhausen
Kommunale Kindertageseinrichtungen
Gemeinde Eurasburg
Kath. Kinderhaus Maria Heimsuchung
Gemeinde Obergriesbach
Kindertagesstätte Abenteuerland
Gemeinde Sielenbach
Kommunale Kindertageseinrichtungen
Friedberg
Stadtpfarramt St. Jakob maj. Friedberg
Kath. Kindertagesstätte
St. Georg Stätzling
Stadtpfarramt St. Jakob maj. Friedberg
Kath. Kindergarten Derching
Kath. Kirchenstiftung St. Michael
Kinderhaus Heilige Familie Ottmaring
Kissing
Evang.-Luth. Emmausgemeinde Kissing
Kindertagesstätte
Spielburg Kissing
Evang.-Luth. Emmausgemeinde Kissing
Kinderhaus
Spielarche Kissing
Pöttmes & Baar
Kommunale Kindertageseinrichtungen
Rehling
Haus für Kinder einzigartig
KiTa-Zentrum St. Simpert
Kath. Kindertageseinrichtungen im Bistum Augsburg