Bauordnung und Bauleitplanung - Ansprechpartner
Technische Bauordnung, Baukontrolle
Die Öffnungszeiten des Bauamts sind aufgrund der hohen Arbeitsbelastung bis auf Weiteres:
Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr
Für einen Gesprächstermin vor Ort im Landratsamt empfiehlt das Landratsamt dringend, diesen vorher telefonisch zu vereinbaren. Das Landratsamt bedankt sich bei den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.
Aufgabenbereich:
- Hochbautechnik und Gestaltung
- Baukontrolle
- Mitglied im Umlegungsausschüssen der Städte und Gemeinden
- Technische Betreuung der unteren Denkmalschutzbehörde
- Städtebau/Ortsplanung – Träger öffentlicher Belange in Vertretung von Abteilung 5 – Kommunales Bauwesen, Vergabe VOB/Bau
Formulare:
rund um das Bauamt finden Sie hier
Wer ist für meinen Gemeindebereich zuständig?
Elisabeth Knoll
Stellvertreterin Technische Bauordnung, Baukontrolle
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Grundstücksverkehr
Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen
Denkmalschutz
Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt (Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG).
Ziel des Denkmalschutzrechtes ist der Schutz von kulturell bedeutenden, historischen Zeugnissen, sei es sichtbar als Gebäude (Baudenkmal) oder versteckt in der Erde (Bodendenkmal), und deren dauerhafter Erhalt.
Eine Übersicht über alle bekannten Denkmäler finden Sie hier.
Die untere Denkmalschutzbehörde hat entsprechend die Aufgabe, das Denkmalschutzgesetz zu vollziehen, und ist Ansprechpartner in allen Fragen des Denkmalschutzrechtes (auch im Zuschussverfahren zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen).
Änderungen an Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig. Aber auch Veränderungen in der Nähe von Baudenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, wenn sich auf den Bestand oder das überlieferte Erscheinungsbild eines Baudenkmals oder eines Ensembles auswirken können. Ist das Vorhaben baugenehmigungspflichtig, umfasst die Baugenehmigung auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Andernfalls erteilt die untere Denkmalschutzbehörde diese Erlaubnis gesondert.
Erdarbeiten innerhalb eines Bodendenkmals oder in unmittelbarer Nähe dazu sind auch erlaubnispflichtig. Hierfür muss immer eine eigenständige „Grabungserlaubnis“ beantragt werden. Die alleinige Beantragung einer Baugenehmigung ist nicht ausreichend.
Die entsprechenden Anträge werden direkt beim Landratsamt Aichach-Friedbarg als untere Denkmalschutzbehörde eingereicht, die sie dann sowohl an die Standortgemeinde als auch an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zur Stellungnahme weiterleitet.
Die Antragsformular für denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse können Sie hier herunterladen.
Kreisbaumeister
Aufgabenbereiche
- Durchführung von Wettbewerben für kreiseigene Baumaßnahmen
- Planungen zur Vermarktung kreiseigener Liegenschaften
- Gutachterausschuss
- Vorsitz
- Geschäftsstelle
- Grundstücksbewertung
- Führen der Kaufpreissammlung
- Städtebau/Ortsplanung – Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen und Beratungen zu städtebaulichen Planungen und Satzungen der Gemeinden des Landkreises nach dem Baugesetzbuch und zu Planungen nach dem ROG und dem BayLPIG sowie zu Städtebauförderung- und Dorferneuerungsmaßnahmen - Bauernhausprogramm des Landkreises
- Technische Betreuung der unteren Denkmalschutzbehörde
- Beratung der Abteilungen 4 und 5
- Sonderaufgaben im Bereich Bauen nach Weisung des Amtsvorstandes
- Baugenehmigungen
- Stellungnahmen zu Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen (§ 31 BauGB)
- Stellungnahmen zu Bau-, Abgrabungsanträgen und Voranfragen in bauordnungs- und planungsrechtlichen Angelegenheiten sowie in sonstigen Verwaltungsverfahren, soweit vom Sachgebiet 40 beteiligt
- Stellungnahmen zu Genehmigung, Überwachung, Auflagenvollzug und Anordnungen bei genehmigungspflichtigen/nicht genehmigungspflichtigen/genehmigungsfreigestellten baulichen Anlagen, soweit vom Sachgebiet 41 beteiligt
Gestaltungswettbewerbe
„Besser Bauen im Wittelsbacher Land“
Ziel des Gestaltungswettbewerbes ist es, beispielhaft gestaltete Gebäude und Außenräume auszuzeichnen.
Die Auszeichnung soll dazu beitragen, die Qualität des Planens und Bauens zur Pflege und Weiterentwicklung der Baukultur in der Öffentlichkeit bewusst zu machen und den Dialog aller am Baugeschehen Beteiligten und Interessierten im Landkreis zu fördern.
Die Auszeichnung, die in der Regel im Turnus von 3 Jahren stattfinden soll, wird für beispielhafte Gebäude und Außenräume verliehen. Sie ist zugleich öffentliche Anerkennung für das erfolgreiche Zusammenwirken von Bauherr und Architekt bzw. Planer und den ausführenden Fachleuten.
Teilnahmeberechtigt sind alle Bauherrinnen und Bauherren sowie die beauftragten Architekten, Landschaftsarchitekten und Planer, die beispielhafte gut gestaltete Gebäude oder Außenräume im Landkreis Aichach-Friedberg fertiggestellt haben. Es kann sich dabei um Neubau, Umbau, Ausbau, Sanierung, Fassadengestaltung, Außenraum-/bzw. Gartengestaltung und um besondere ökologische Maßnahmen handeln.
Das Preisgericht entscheidet über die Vergabe der Preise und Anerkennungen. Bewertet werden die städtebauliche Einbindung, die Gestaltungsqualität von Gebäude und Außenraum, ökologische Kriterien und die Detailausführung.
Die Termine für die Anmeldung zum Gestaltungswettbewerb werden öffentlich bekannt gemacht.
Ergebnisse des Gestaltungswettbewerbs 2024
Zum sechsten Mal hat der Landkreis Aichach-Friedberg den Gestaltungswettbewerb „Besser Bauen im Wittelsbacher Land“ veranstaltet. Alle Bauherrinnen und Bauherren sowie die beauftragten Architekten, Planer und Landschaftsplaner, die im Landkreis Aichach-Friedberg, insbesondere in den Jahren 2021 bis 2024, gut gestaltete Gebäude und Außenräume fertiggestellt haben, wurden aufgerufen, ihre Projekte einzureichen.
Es wurden drei Preise und zwei Anerkennungen vergeben.
Kindergarten und Gemeindebücherei in Rehling
Kindergarten und Gemeindebücherei in Rehling
Preis
Foto: Norbert Liesz
Archiv und Verwaltungsgebäude in Friedberg
Archiv und Verwaltungsgebäude in Friedberg
Preis
Foto: Thomas Drexel
Notariat und Wohnen in Aichach
Notariat und Wohnen in Aichach
Preis
Foto: Maximilian Gottwald
Einfamilienhaus in Unterschneitbach
Einfamilienhaus in Unterschneitbach
Anerkennung
Foto: Dr. Elisabeth Menzinger
Wohngebäude in Aichach
Wohngebäude in Aichach
Anerkennung
Foto: Maximilian Gottwald
Ergebnisse des Gestaltungswettbewerbs 2021
Zum fünften Mal hat der Landkreis Aichach-Friedberg den Gestaltungswettbewerb „Besser Bauen im Wittelsbacher Land“ veranstaltet. Alle Bauherrinnen und Bauherren sowie die beauftragten Architekten, Planer und Landschaftsplaner, die im Landkreis Aichach-Friedberg, insbesondere in den Jahren 2018 bis 2021, gut gestaltete Gebäude und Außenräume fertiggestellt haben, wurden aufgerufen, ihre Projekte einzureichen.
Es wurden sechs Preise und vier Anerkennungen vergeben.
Neubau eines Bürogebäudes in Aichach
Neubau eines Bürogebäudes in Aichach
Preis
Foto: © Eckhart Matthäus, www.em-foto.de
Neubau eines Einfamilienhauses in Arnhofen
Neubau eines Einfamilienhauses in Arnhofen
Preis
Foto: Kneifl Ulrich
Neubau einer Gewerbehalle in Baar
Neubau einer Gewerbehalle in Baar
Preis
Foto:Richi Müller Photografie
Neubau einer Wohnanlage in Friedberg
Neubau einer Wohnanlage in Friedberg
Preis
Foto: Norbert Liesz
Umbau des Wittelsbacher Schlosses in Friedberg
Umbau des Wittelsbacher Schlosses in Friedberg
Preis
Foto: BPA Braun Architekten / Florian Holzherr
Umbau eines Bauernhauses in Derching
Umbau eines Bauernhauses in Derching
Preis
Foto: Roman Tarasenko
Neubau Naturhotel Wittelsbach in Oberwittelsbach
Neubau Naturhotel Wittelsbach in Oberwittelsbach
Preis
Foto: Brauerei Kühbach
Umbau eines Bauernhauses in Derching
Umbau eines Bauernhauses in Derching
Anerkennung
Foto: Roman Tarasenko
Neubau eines Gebäudeduos in Friedberg
Neubau eines Gebäudeduos in Friedberg
Anerkennung
Foto: Lukas Glatt
Neubau eines Einfamilienhauses in Friedberg
Neubau eines Einfamilienhauses in Rehling
Anerkennung
Foto: © Eckhart Matthäus, www.em-foto.de
Neubau eines Einfamilienhauses in Friedberg
Neubau eines Einfamilienhauses in Friedberg
Anerkennung
Foto: Mayr+Zipf Architekten GmbH
Städtebauliche Entwicklung des ehemaligen VPS-Areals in Friedberg
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb in Friedberg ist entschieden
Wohnungsbau auf dem ehemaligen Areal der Vinzenz-Pallotti-Schule
Der Landkreis Aichach-Friedberg entwickelt derzeit gemeinsam mit der Wohnbau GmbH in einem ambitionierten Zeitplan und in enger Abstimmung mit der Stadt Friedberg ein neues Siedlungsquartier auf dem Areal der bisherigen Vinzenz-Pallotti-Schule und dem Gelände der Jugend-Verkehrs-Schule in Friedberg.
Hierzu hat der Landkreis einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie ausgelobt. Das neue Siedlungsquartier soll einen bedeutenden Beitrag zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts leisten und eine gestalterisch, funktional und wirtschaftlich überzeugende Lösung mit hoher Wohnqualität darstellen.
Das Preisgericht, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises, der Wohnbau GmbH für den Landkreis Aichach-Friedberg, der Stadt Friedberg, externen Stadtplanerinnen und Stadtplanern, Architektinnen und Architekten und Fachingenieuren hat sich bei 13 eingereichten Beiträgen in einem intensiven Entscheidungsprozess für drei Preisträger und eine Anerkennung entschieden.
Die Wettbewerbsgewinner haben eine Rahmenplanung erstellt, um die prämierte Arbeit mit allen Beteiligten zu konkretisieren. Diese wurde im Juli 2024 der Stadt Friedberg als Grundlage für das eingeleitete Bebauungsplanverfahren übergeben. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans ist die bauliche Realisierung durch die Wohnbau GmbH für den Landkreis Aichach-Friedberg geplant.
Rahmenplanung
Preisträger und Anerkennung des Wettbewerbs
1. Preis - NUWELA büro für städtebau und landschaftsarchitektur, München
1. Preis
NUWELA büro für städtebau und landschaftsarchitektur, München
WESTNER SCHÜHRER ZÖHRER archtitekten und stadtplaner, München
2. Preis - konrath und wennemar architekten ingenieure, Düsseldorf
2. Preis
konrath und wennemar architekten ingenieure, Düsseldorf
Landschaftarchitekturbüro Lohde, Fürstenfeldbruck
3. Preis amsl, München
3. Preis
amsl, München
03 Arch. GmbH, München
Blank Landschaftsarchitekten Planungsgesellschaft mbH, Stuttgart
Anerkennung - HähniglGemmeke Architekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB, Tübingen
Anerkennung
HähniglGemmeke Architekten und Stadtplaner Partnerschaft mbB, Tübingen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Aichach-Friedberg ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern. Die Gutachter arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen und sind an Weisungen nicht gebunden. Der Gutachterausschuss ist beauftragt, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt transparent darzustellen.
Die Gutachterausschüsse werden im Rahmen des § 193 BauGB (Baugesetzbuch) und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung – BayGaV (Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch) hoheitlich tätig.
Mit den nachfolgend beschriebenen Aufgaben wird die Qualität der Gutachterausschüsse als maßgeblicher Dienstleister für die Informationsbeschaffung am Immobilienmarkt nachhaltig unterstrichen.
Aufgaben des Gutachterausschusses
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§195 BauGB)
- Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften und Auskünften aus der Kaufpreissammlung
- Erstellung von Verkehrswertgutachten (§ 193, § 194 BauGB) für unbebaute und bebaute Grundstücke, Rechte an Grundstücken, Gebäuden und Eigentumswohnungen und sonstige Wertermittlungen.
- Ermittlung von sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, dazu gehören Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze); Sachwertfaktoren; Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren (Gebäudefaktor bzw. Ertragsfaktor).
Der Gutachterausschuss bedient sich nach § 192 BauGB einer Geschäftsstelle, welche nach Weisung des Vorsitzenden des Gutachterausschusses die Geschäfte führt.
Sitz: Münchener Str. 9, 86551 Aichach, Räume 260 – 262
Daten und Berichte des Gutachterausschusses
Hochbauverwaltung des Landkreises
Aufgabenbereich
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten landkreiseigener Liegenschaften wie z.B. Schulen und Verwaltungsgebäude
- Planung und Durchführung von Hochbaumaßnahmen
- Betreuung und Projektsteuerung der Maßnahmen
- Abnahme, Kostenkontrolle und fachtechnische Prüfung
- Erstellen von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Krankenhausneu-, Krankenhausum- und Krankenhauserweiterungsbauten
Manuel Hitzler
Sachgebietsleiter Hochbau,
stv. Abteilungsleiter Kommunales Bauwesen
Wohnraumförderung
Eine Förderung kann erfolgen in Form von:
- zinsverbilligten Krediten
- zinslosen Darlehen
- Zuschuss für Kinder
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze,
- die technischen Fördervoraussetzungen und
- ein notwendiger prozentualer Eigenkapitalanteil
Für Menschen mit Behinderung steht darüber hinaus ein leistungsfreies Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum zur Verfügung.
Vor der Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich. Eine fundierte Beratung ist nur möglich, wenn Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen über ein geplantes Bauvorhaben im Landkreis Aichach-Friedberg mitbringen.
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Beratungsgespräch einen Termin!
Tipp
www.wohnen.bayern.de Informationen der Obersten Baubehörde
http://www.bayernlabo.de/ Informationen der Bayer. Landesboden Kreditanstalt

