Sicherheit und Ordnung

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Ob Sirenen, Radiodurchsagen oder Lautsprecherwagen – es gibt viele Wege, die Bevölkerung vor drohendem Unheil zu warnen. Mit der App NINA gibt es nun seit Kurzem eine Möglichkeit, noch mehr Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, insbesondere zum Beispiel auch Menschen mit Hörproblemen. 

NINA warnt 

Sie werden beispielsweise vor Unwettern, Gefahrstoffaustritten, Hochwasser, Großbränden, Amoklagen, Bombenfunden gewarnt und erhalten wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen.

NINA benachrichtigt

Per Push-Benachrichtigung können Sie, falls gewünscht, sofort erkennen, ob es eine Warnmeldung gibt. Dabei können Sie ganz individuell einstellen, für welche Region Sie Informationen erhalten möchten, ob für Ihren aktuellen Standort oder vorher fest definierte Orte bzw. Gegenden. 

NINA begleitet

Selbst der Warnton kann ganz nach Belieben eingestellt werden. Wenn Sie eine Warnung per E-Mail oder über Social Media (facebook, twitter) teilen möchten, ist auch das ganz einfach. Viele weitere Funktionen machen die App zu einem nützlichen Begleiter.

NINA ist kostenlos

Die App NINA gibt es kostenlos zum Download

Mehr Infos – auch QR-Codes zum Download – finden Sie hier.

Die Warn-App NINA ist ein Angebot des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

In der Region nutzen auch die Stadt Augsburg sowie die Landkreise Augsburg, Dillingen und Donau-Ries die NINA Warn-App.

Julia Huber

Widerrufe im Waffen- und Sprengstoffwesen, Widersprüche Feuerwehrwesen, Unterbringungen nach BayPsychKHG, Kaminkehrerrecht, Versammlungsrecht
08251/92-1156
08251/92-184

Sebastian Köberlein

stellv. Gruppenleiter, Katastrophenschutz
08251/92-264
08251/92-184

Johann Greppmeier

Sachgebietsleiter Sicherheit, Katastrophenschutz, Verbraucherschutz
08251/92-214
08251/92-184

Martina Büchl

Widerrufe im Waffen- und Sprengstoffwesen, Widersprüche Feuerwehrwesen, Unterbringungen nach BayPsychKHG, Kaminkehrerrecht, Versammlungsrecht

08251/92-2057
08251/92-184

Asuhan Celik

1. Stellvertreterin Sicherheit, Katastrophenschutz, Verbraucherschutz; rechtlicher Vollzug für das Gesundheitsamt

08251/92-362
08251/92-184

Magnus Hammerl

2. Stellvertreter Sicherheit, Katastrophenschutz, Verbraucherschutz
08251/92-352
08251/92-184

Jennifer Friedl

Waffen- und Sprengstoffwesen, Buchstabe I - Z
08251/92-105
08251/92-184

Ramona Hartmann

Waffen- und Sprengstoffwesen, Buchstabe A – H, Kaminkehrerrecht, Ordnungswidrigkeiten
08251/92-209
08251/92-184

Natalie Huber

Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen, Versammlungsrecht
08251/92-465
08251/92-184

Peter Wolf

Katastrophenschutz
08251/92-2054
08251/92-184

Miriam Schlickenrieder

Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht, Versammlungsrecht
08251/92-210
08251/92-184

Christian Happach

Kreisbrandrat, Brandschutzdienststelle
08251/92-384
08251/92-184

Benjamin Ruisinger

Gruppenleiter

08251/92-4400
08251/92-184

Asuhan Celik

Gruppenleiterin, rechtlicher Vollzug für das Gesundheitsamt sowie in den Bereichen Tierschutz und Tierseuchen

08251/92-362
08251/92-184

Ludwig Schmidt

stellvertretender Gruppenleiter

08251/92-191
08251/92-184

Lea Luther

stellv. Gruppenleiterin, Gewerbe-, Gaststätten- und Glücksspielrecht

08251/92-243
08251/92-184

Michael Stadlmayer

08251/92-207
08251/92-184

Anita Flauger

Handwerksrecht

08251/92-421
08251/92-184

Lisa Thiergärtner

08251/92-319
08251/92-184

Jennifer Lechner

Jagd- und Fischereiwesen

08251/92-211
08251/92-184

Petra Frey

08251/92-364
08251/92-184

Michaela Widhalm

Gewerbe- und Gaststättenrecht; Heilpraktiker

08251/92-213
08251/92-184

Marco Limmer

rechtlicher Vollzug für das Gesundheitsamt sowie in den Bereichen Tierschutz und Tierseuchen

08251/92-212
08251/92-184

Lea Luther

stellv. Gruppenleiterin, Gewerbe-, Gaststätten- und Glücksspielrecht

08251/92-243
08251/92-184

Anita Flauger

Handwerksrecht

08251/92-421
08251/92-184

Jennifer Lechner

Jagd- und Fischereiwesen

08251/92-211
08251/92-184

Michaela Widhalm

Gewerbe- und Gaststättenrecht; Heilpraktiker

08251/92-213
08251/92-184

Marco Limmer

rechtlicher Vollzug für das Gesundheitsamt sowie in den Bereichen Tierschutz und Tierseuchen

08251/92-212
08251/92-184

Informationen zum Waffen- und Sprengstoffrecht

 

Formulare aus dem Bereich „Öffentliche Sicherheit“:

  • Verbraucherschutz
  • Lebensmittelrecht
  • Bedarfsgegenständerecht
  • Kosmetik und Tabakwaren
  • Preisangabenrecht
  • Weinrecht
  • Lebensmittelhygiene
  • Produktüberwachung
  • Betriebsüberwachung
  • Verbraucherbeschwerden
  • Verbraucherinformationssystem der bayerischen Staatsregierung www.vis.bayern.de

Eine Fülle von Rechtsvorschriften des Bundes und der EG soll Verbraucherinnen und Verbraucher von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, sonstigen Bedarfsgegenständen und Futtermitteln vor möglichen Gesundheitsschäden sowie vor Irreführung und Täuschung schützen. In den meisten Bereichen gelten europäische Rechtsvorschriften.

Die wichtigsten Vorschriften:

  • Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch enthält zahlreiche Verbote und Gebote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz vor Täuschung.
  • Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) regelt das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln in hygienischer Hinsicht.
  • Die Kennzeichnungsvorschriften enthalten genaue Vorschriften, wie die Produkte gekennzeichnet werden müssen.
  • Die Rückstands-Höchstmengenverordnung, die Schadstoff-Höchstmengenverordnung und die Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung bestimmen im Einzelfall, ob und bis zu welcher Menge Rückstände z.B. von Pflanzenschutzmittel oder Nitrat in Lebensmittel enthalten sein dürfen.
  • Die Novel-Food-Verordnung regelt europaweit die Anforderungen, das Zulassungsverfahren und die Kennzeichnung neuartiger Lebensmittel. Dazu gehören neben Lebensmitteln aus genetisch veränderten Organismen auch solche, deren Verzehr bisher unüblich war.
  • Daneben beschreiben zahlreiche Produkt-Vorschriften die Anforderung an Beschaffenheit und Kennzeichnung spezieller Lebensmittelgruppen.
  • Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.
  • Überprüfung und Bewertung der betrieblichen Qualitätsmanagement – Systeme.
  • Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
  • Vollzug des Rindfleischetikettierungsgesetzes
  • Überprüfung der betrieblichen Rückverfolgbarkeitssysteme
  • Vollzug der Preisangabenverordnung

Den Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts unterliegen

  • sämtliche Lebensmittel, die gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden in rohem Zustand sowie in sämtlichen Stufen der Verarbeitung und Zubereitung sowie alkoholfreie und alkoholische Getränke
  • Tabakerzeugnisse
  • frei verkäufliche Arzneimittel
  • kosmetische Mittel, pflegende und dekorative Mittel
  • Bedarfsgegenstände wie z.B. Eß- und Trinkgeschirre, Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Spielwaren, Putzmittel, Duftöle, Bekleidung die direkt auf der Haut getragen wird und Hygieneartikel

 

So werden von der Lebensmittelüberwachung laufend Erzeugnisse, die neu auf dem Markt sind, auf ihre Verkehrsfähigkeit, ihre stoffliche Zusammensetzung etc. aber auch auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften hin überprüft.

Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass ihm nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (z. B. Spielwaren) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Des weiteren darf der Verbraucher nicht über die wahre Beschaffenheit (Herkunft, Qualität) der Lebensmittel, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände getäuscht werden.

Beschwerden über Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sollten zuerst immer dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. In der Regel erhält man im Geschäft oder in der Gaststätte anstandslos eine neue, einwandfreie Ware bzw. wird der Missstand abgestellt.

Die Lebensmittelüberwachung sollten sie jedoch dann einschalten,

  • wenn ihre Reklamation nicht beachtet wird,
  • wenn sich die Vorkommnisse häufen,
  • wenn gesundheitliche Störungen auftreten,
  • wenn sie Hygienemängel entdecken,
  • wenn sie den Verdacht haben, dass gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

 

Wenn sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes, oder dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder sie sich durch seine Zusammensetzung, seine Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht fühlen, können sie eine Beschwerdeprobe abgeben.

Setzen sie sich hierzu bitte möglichst zeitnah mit der für sie zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung.

Folgende Angaben helfen der Lebensmittelüberwachung bei der Bearbeitung der Beschwerdeprobe weiter:

  • Wie sieht die Verpackung aus, welche Angaben trägt sie?
  • Wer ist der Hersteller oder Importeur?
  • Wann und wo wurde das Lebensmittel, das kosmetische Mittel oder der Bedarfsgegenstand gekauft?
  • Unter welchen Bedingungen wurde es angeboten?
  • Wann wurde welcher Mangel entdeckt (z. B. abweichender Geruch)?
  • Wie wurde die Ware zu Hause gelagert?
  • Wie viel Zeit ist zwischen Einkauf und Verzehr des Lebensmittels vergangen?
  • Sind bereits Gesundheitsschäden aufgetreten?
  • Wurde bereits ein Arzt konsultiert? Welche Diagnose hat der Arzt gestellt?

 

Sobald über die Beschwerdeprobe Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird der einliefernde Verbraucher darüber informiert.

In Notfällen und außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie sich auch an die zuständigen Polizeidienststellen wenden.

Benjamin Ruisinger

Gruppenleiter

08251/92-4400
08251/92-184

Ludwig Schmidt

stellvertretender Gruppenleiter

08251/92-191
08251/92-184

Michael Stadlmayer

08251/92-207
08251/92-184

Lisa Thiergärtner

08251/92-319
08251/92-184

Petra Frey

08251/92-364
08251/92-184

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