Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz ab 1. April 2026 online möglich

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25. März 2026

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz ab 1. April 2026 online möglich

Gesundheitszeugnis für den Lebensmittelbereich ohne Termin und Wartezeit

Ab dem 1. April 2026 können Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind oder tätig werden möchten, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) online über die Website des Gesundheitsamtes des Landkreises Aichach‑Friedberg durchführen.

Mit diesem neuen digitalen Service bietet der Landkreis ein modernes, zeitsparendes und flexibles Angebot, das die Belehrung ohne Wartezeiten, ohne persönliche Termine und von jedem Ort mit Internetzugang ermöglicht.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Belehrung erhalten die Nutzer/-innen ihre Bescheinigung direkt und unkompliziert zum Download. Das Verfahren ist sicher, datenschutzkonform und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.

Die Bezahlung erfolgt über eine Debit‑ oder Kreditkarte direkt im Online‑Verfahren.

Weitere Details zur Online‑Belehrung sowie der direkte Zugang zum digitalen Angebot werden ab dem 1. April 2026 auf der Website des Gesundheitsamtes bereitgestellt.

Bild: KI-generiert

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