Waldbrandgefahr im Wittelsbacher Land

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30. Apr. 2026

Waldbrandgefahr im Wittelsbacher Land

Auf wichtige Verhaltensregeln achten!
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Aufgrund der extremen Trockenheit herrscht auch im Wittelsbacher Land  Waldbrandgefahr.

Es wird eindringlich darum gebeten, die wichtigsten Verhaltensregeln zu beachten und damit den Ausbruch eines Feuers im Wald zu verhindern:

 

  1. Rauchverbot einhalten: Das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten.
  2. Kein Feuer im und am Wald entzünden (auch kein Grillfeuer!), nur an ausgewiesenen Grillplätzen.
  3. Keine Zigaretten aus dem Auto werfen.
  4. Fahrzeuge keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken: Von heiß gelaufenen Katalysatoren geht Gefahr aus. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
  5. Müll vermeiden: Jede weggeworfene Glasflasche, Folie, Feuerzeug oder Dose mit chemischen Abfällen kann zu einem Brandherd werden.
  6. Waldbrände unverzüglich der Feuerwehr (Tel. 112) oder der lokalen Forstdienststelle melden.