Tempo an zwei Kreisstraßenabschnitten auf 70 reduziert

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28. Juli 2026

Tempo an zwei Kreisstraßenabschnitten auf 70 reduziert

Regelungen bei Unterbergen und bei Oberach angepasst
70 Schild, Landstraße

An zwei Kreisstraßenabschnitten wird die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Es handelt sich um Teile der Strecken zwischen Unterbergen und Schmiechen sowie zwischen Rehling-Oberach und St. Stephan, wo es vor einigen Monaten zu einem tragischen tödlichen Unfall eines Schulkinds gekommen war. Die jeweils besondere Situation an beiden Stellen wurde nach Ortsterminen der Unfallkommission des Landkreises, bestehend aus der Verkehrsbehörde am Landratsamt, der Polizeiinspektion Friedberg und dem Sachgebiet Tiefbau des Landkreises als Straßenbaulastträger, eingehend geprüft. Für beide Streckenabschnitte sind anschließend in enger Abstimmung mit dem Landrat Einzelfallentscheidungen getroffen worden.

An dem Streckenabschnitt zwischen Rehling-Oberach und St. Stephan liegt eine Bushaltestelle, die auch von Schülerinnen und Schülern genutzt wird. Um von der Bushaltestelle zum gegenüberliegenden Geh- und Radweg zu kommen, muss die Kreisstraße überquert werden. Zu den Hauptverkehrszeiten können dort aufgrund der bislang erlaubten 100 km/h durchaus konfliktträchtige Verkehrssituationen entstehen. Auch der tödliche Verkehrsunfall im September 2025 wurde in die Bewertung aufgenommen. Zwar hat das Unfallgutachten die bestehende Verkehrsführung nicht als Unfallursache ausgemacht, jedoch soll die Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h dazu beitragen, die Verkehrssicherheit im Bereich der Bushaltestelle und der Zufahrt zu den Wohnanwesen St. Stephan nachhaltig zu verbessern. Vor allem geht es dabei um die Sicherheit querender Busfahrgäste, insbesondere von Schülerinnen und Schülern.

Direkt an der Kreisstraße zwischen Schmiechen und Unterbergen liegt die Zufahrt zu einem landwirtschaftlichen Anwesen. Regelmäßig fahren dort langsam beschleunigende landwirtschaftliche Fahrzeuge und Gespanne ein und aus. Außerdem gibt es zwischen dem Hof und Unterbergen keinen Gehweg. Trotz des langen und geradlinigen Streckenverlaufs wurde an dieser Stelle deshalb nun eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h festgelegt. Dies soll die Verkehrssituation beruhigen, die Verkehrsabläufe im Bereich der Hofzufahrt unterstützen und so zu mehr Verkehrssicherheit auf diesem Streckenabschnitt führen.

Die beiden Geschwindigkeitsbeschränkungen ergehen aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Sie dienen der vorbeugenden Verbesserung der Verkehrssicherheit und begründen keine generelle Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf vergleichbaren Kreisstraßen.