Wassercent in Bayern: Erste Erhebung für das zweite Halbjahr 2026

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15. Sep. 2026

Wassercent in Bayern: Erste Erhebung für das zweite Halbjahr 2026

Landratsamt informiert potenziell Entgeltpflichtige

Mit der Überarbeitung des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der sogenannte Wassercent – das Wasserentnahmeentgelt – in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026.

Potenziell entgeltpflichtige Wassernutzerinnen und Wassernutzer erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben des Landratsamts Aichach-Friedberg. Betroffen sind alle Personen, Unternehmen und Einrichtungen, die über eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme mit einer jährlichen Entnahmemenge von mehr als 5.000 Kubikmetern verfügen.

Dem Schreiben liegt eine Aufstellung der jeweiligen Grundwasserentnahme bei. Die Empfängerinnen und Empfänger werden gebeten, die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Sollten Änderungen oder Unstimmigkeiten festgestellt werden, sind diese dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet Wasserrecht und Gewässerschutz, entsprechend mitzuteilen.

Weitere Informationen zum Wassercent und zur Novelle des Bayerischen Wassergesetzes sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.