E-Rechnung im Verein

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25. Sep. 2026

E-Rechnung im Verein

Online-Seminar informiert über neue Anforderungen

Die Digitalisierung bringt auch für Vereine neue Anforderungen mit sich. Mit der Einführung der E-Rechnung stehen Vereinsverantwortliche vor der Frage, welche gesetzlichen Vorgaben bereits gelten und was bei der praktischen Umsetzung zu beachten ist. Die Freiwilligenagentur „mitananand & füranand im Wittelsbacherland“ informiert deshalb in einem kostenfreien Online-Seminar über das Thema „E-Rechnung im Verein“.

Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 14. Oktober 2026, um 19 Uhr online statt. Als Referent ist Christoph Sperl von der Netxp GmbH zu Gast. Er erläutert die wichtigsten Regelungen rund um die E-Rechnung und zeigt anhand praktischer Beispiele, was die neuen Vorgaben für Vereine bedeuten.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Vereine, soweit sie unternehmerisch tätig sind, grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen. Ab dem 1. Januar 2027 kommen weitere Änderungen auf Unternehmen und Vereine zu. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 müssen Rechnungen an Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung ausgestellt werden.

Für viele Vereine stellt sich daher bereits jetzt die Frage, welche technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen und wie sich die neuen Anforderungen in den Vereinsalltag integrieren lassen. Das Online-Seminar soll dabei helfen, einen Überblick über die aktuellen Regelungen zu erhalten und die notwendigen Schritte rechtzeitig vorzubereiten.

Eine Anmeldung für das Online-Seminar ist über https://eveeno.com/E-Rechnung-im-Verein möglich.

Für Rückfragen steht Ingrid Lerch von der Verwaltung unter Telefon 08251/92-4848 oder per Mail an ingrid.lerch@lra-aic-fdb.de zur Verfügung.