Ausbau der Kreisstraße und neuer Geh- und Radweg zwischen Höfarten und Tandern

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3. Juni 2026

Ausbau der Kreisstraße und neuer Geh- und Radweg zwischen Höfarten und Tandern

Gemeinschaftsprojekt der Landkreise Aichach-Friedberg und Dachau startet am 11. Juni 2026
20260603_Baumaßnahme AIC 2_Höfarten Tandern

Im Zuge der kontinuierlichen Verbesserung der regionalen Verkehrsinfrastruktur starten die Landkreise Aichach-Friedberg und Dachau ein umfassendes Straßenbauprojekt. Die Kreisstraßen AIC 2 und DAH 8 zwischen Höfarten (Gem. Schiltberg) und Tandern werden vollständig ausgebaut. Gleichzeitig entsteht entlang der gesamten Strecke ein neuer gemeinsamer Geh- und Radweg. Ziel der Baumaßnahmen ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Besonders Fußgänger und Radfahrende profitieren künftig von einer deutlich sichereren Verbindung zwischen den Ortsteilen.

Bauabschnitte und zeitlicher Ablauf

Die umfangreichen Arbeiten werden in drei großen Abschnitten realisiert und dauern voraussichtlich bis zum Herbst 2027 an:

  • 1. Bauabschnitt (ab Donnerstag, 11. Juni 2026): Die Arbeiten beginnen an der Landkreisgrenze und erstrecken sich in Richtung Tandern (Landkreis Dachau) bis nach Weitenwinterried.
  • 2. Bauabschnitt (ab Mitte August 2026): Nachfolgend startet der Ausbau von der Landkreisgrenze in Richtung Höfarten (Landkreis Aichach-Friedberg).
  • 3. Bauabschnitt (ab September 2026): Weitenwinterried bis Tandern.

 

Für die gesamte Dauer der Bauarbeiten muss der betroffene Streckenabschnitt für den Verkehr vollständig gesperrt werden. Eine großräumige Umleitungsstrecke wird eingerichtet und vor Ort entsprechend ausgeschildert. Die Verkehrsteilnehmenden werden dringend gebeten, diese Umleitungen zu nutzen und zusätzliche Fahrzeiten für ihre Wege einzuplanen.

Die Anbindung der anliegenden Ortsteile bleibt während der Bauzeit eingeschränkt aufrechterhalten. Die Zufahrt zu den direkt von der Sperrung betroffenen Grundstücken wird nach Möglichkeit gewährleistet. Lokale Umleitungen werden hier zeitweise erforderlich sein. Sollte eine Zufahrt in Ausnahmefällen zeitweise nicht möglich sein, werden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig vorab informiert.

Die Landkreise bitten alle Betroffenen und Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die notwendigen Regelungen und die auftretenden Verkehrsbehinderungen.