Sie sind hier: Home » Geflügelpest: Sperrzone aufgehoben
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in Sulzemoos (Landkreis Dachau) waren tierseuchenrechtlich vorgeschriebene Sperrzonen mit unterschiedlichen Radien eingerichtet worden. Ein Teil der sog. Überwachungszone lag im Landkreis Aichach-Friedberg. Aus diesem Grund hatte das Landratsamt Aichach-Friedberg am 12. März in einer Allgemeinverfügung verschiedene Maßnahmen angeordnet, unter anderem eine Aufstallungspflicht für Geflügel.
Diese Allgemeinverfügung hat das Landratsamt nun aufgehoben. Der Ausbruchsbetrieb hatte alle gesetzlich vorgeschrieben Maßnahmen durchlaufen, in den von den Sperrzonen betroffenen Landkreisen wurden die Geflügelhaltungen untersucht und dabei kein weiterer Verdacht oder gar Ausbruch festgestellt. Die gesetzliche Mindestfrist von 30 Tagen ist abgelaufen.
Das Veterinäramt des Landratsamtes Aichach-Friedberg weist darauf hin, dass Geflügelhalter auch weiterhin die üblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten müssen, um das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest zu minimieren.
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