Katzenschutzverordnung im Landkreis Aichach-Friedberg geplant

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11. Dez. 2024

Katzenschutzverordnung im Landkreis Aichach-Friedberg geplant

Erlass des Veterinäramtes soll freilebende Katzen vor Krankheiten und Unterernährung schützen
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Für Anfang des kommenden Jahres plant der Landkreis Aichach-Friedberg den Erlass einer Katzenschutzverordnung. Die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis wurden darüber bereits vorab informiert. Zweck der Regelung ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen sie in hoher Anzahl auftreten und z. B. infolge von Krankheiten, Verletzungen, Unterernährung oder erhöhter Welpensterblichkeit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind. Zum Hintergrund: Deutschland verzeichnet eine Zunahme von Kolonien herrenloser, verwilderter Katzen. Verlässliche Informationen über die Zahl solcher Tiere existieren nicht, Erhebungen haben aber gezeigt, dass die Problematik regional unterschiedlich ausgeprägt ist und örtlich begrenzt aus Gründen des Tierschutzes Handlungsbedarf besteht. Bei den betroffenen Tieren handelt es sich um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Anders als Wildtiere sind diese Tiere nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst, sodass sie häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden in erheblichem Ausmaß erfahren. Die Katzenschutzverordnung wird im Landkreis in bestimmten Gemeinden bzw. Ortsteilen, sogenannten Schutzgebieten, zum Tragen kommen. Diese Schutzgebiete hat das Landratsamt auf Basis von Daten festgelegt, die vor Ort aktive Tierschutzorganisationen erhoben haben. Als Schutzgebiete sind vorläufig angedacht Affing, Aindling und Sielenbach jeweils mit allen Ortsteilen, Stadt Aichach mit den Gemarkungen Ecknach, Klingen, Gallenbach, Oberbernbach, Oberschneitbach sowie Gemeinde Dasing mit den Gemarkungen südlich der BAB. Wer in einem Schutzgebiet eine fortpflanzungsfähige Katze hält, darf dieser keinen unkontrollierten freien Auslauf gewähren, es sei denn, die Katze wird fortpflanzungsunfähig gemacht und mittels Ohrtätowierung oder Mikrochip gekennzeichnet und registriert, beispielsweise bei Tasso e. V. oder Findefix. Die Kosten für Kennzeichnung, Registrierung und ggf. Kastration freilaufender Katzen tragen die Katzenhalter selbst. Bei freilebenden Tieren übernehmen in der Regel die Tierschutzorganisationen die Kosten für die Durchführung der Kastrationsmaßnahmen. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrem Erlass in Kraft. Somit haben Katzenhalterinnen und Katzenhalter die Möglichkeit, sich innerhalb einer angemessen Frist auf die Neuregelungen einzustellen und die nötigen Vorkehrungen zu treffen.

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