Landkreis fördert ambulante Pflegedienste mit Investitionszuschüssen

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18. Feb. 2026

Landkreis fördert ambulante Pflegedienste mit Investitionszuschüssen

Jährliche Unterstützung entlastet Pflegebedürftige und stärkt die Versorgung im eigenen Zuhause
Pflege-PM

Pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Zuhause leben. Ambulante Pflegedienste machen das möglich – und der Landkreis Aichach-Friedberg unterstützt sie dabei aktiv.

Um zu verhindern, dass Investitionskosten vollständig auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden, gewährt der Landkreis einen jährlichen Zuschuss. Von der Förderung profitieren alle ambulanten Pflegedienste, die pflegebedürftige Menschen im Landkreis versorgen.

Antragsberechtigt sind alle von den Pflegekassen zugelassenen Dienste – auch dann, wenn sie ihren Sitz in einem anderen Landkreis haben und über die Landkreisgrenze hinweg im Landkreis Aichach-Friedberg tätig sind.

Die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular stehen online zum Download bereit:
https://lra-aic-fdb.de/antraege-formulare-und-downloads/?jsf=jet-engine:formulare-query-id&tax=formulare-kategorie:363

Auf Wunsch werden die Unterlagen auch per E-Mail zugesendet (silvia.thurner@lra-aic-fdb.de).

Antragsfrist ist der 30. April 2026.

Für Rückfragen steht im Landratsamt Silvia Thurner unter der Telefonnummer 08251/92-388 gerne zur Verfügung.

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