Tagesschulung zur „Ehrenamtlich tätigen Einzelperson“

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12. Aug. 2026

Tagesschulung zur „Ehrenamtlich tätigen Einzelperson“

Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf

Wer einen Menschen mit Pflegebedarf im privaten Umfeld unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Damit diese Unterstützung über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, ist eine Anerkennung als „Ehrenamtlich tätige Einzelperson“ erforderlich.

Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung für Betreuungs- und Entlastungsangebote. Diese können nicht nur von professionellen Anbietern wie ambulanten Pflegediensten erbracht werden, sondern auch von Privatpersonen aus dem sozialen Umfeld. Wer beispielsweise eine Nachbarin oder einen Nachbarn stundenweise bei der Alltagsbewältigung oder im Haushalt unterstützt – ausgenommen sind Leistungen der Behandlungspflege – kann hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung über die Pflegekasse erhalten.

Voraussetzung für die Anerkennung als Ehrenamtlich tätige Einzelperson ist neben der Erfüllung persönlicher Voraussetzungen die Teilnahme an einer eintägigen Schulung. Die ehrenamtlich tätige Person muss mindestens 16 Jahre alt sein, mit der pflegebedürftigen Person in einer gemeinsamen Sprache kommunizieren können und darf frühestens ab dem dritten Verwandtschaftsgrad (z. B. Neffe oder Nichte) mit dieser verwandt sein. Außerdem darf sie nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die gezahlte Aufwandsentschädigung muss unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg- Fachstelle für pflegende Angehörige bietet in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben einen achtstündigen Qualifizierungskurs an und unterstützt die Teilnehmenden bei den notwendigen Formalitäten für die Anerkennung. Die Tätigkeit erfolgt eigenverantwortlich und ist nicht an eine Organisation gebunden. Als klassische Form der Nachbarschaftshilfe findet keine Vermittlung durch Dritte an pflegebedürftige Menschen statt.

Die kostenfreie Schulung findet am Dienstag, 27. Oktober 2026, von 9.00 bis 17.00 Uhr im Kreisgut Aichach statt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine Anmeldung ist erforderlich bis zum 12.Oktober 2026.

Im Kurs werden unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen, Fragen zum Versicherungsschutz sowie zur steuerlichen Behandlung der Aufwandsentschädigung behandelt. Personen, die bereits über eine anerkannte Qualifikation als Pflegeperson verfügen, benötigen diese Schulung nicht.

Für Rückfragen und Anmeldungen steht das Landratsamt Aichach-Friedberg, Fachstelle für pflegende Angehörige, gerne zur Verfügung:

E-Mail: angehoerigenfachstelle@lra-aic-fdb.de
Telefon: 08251 92-1238