Holz ist ein vielseitiger Werkstoff – ob als Tür, Fenster oder Möbelstück. Wenn es entsorgt werden muss, sind jedoch einige Regeln zu beachten. In den meisten Fällen ist die Abgabe auf den kommunalen Wertstoffsammelstellen möglich. Die Abfallberatung informiert über die wichtigsten Punkte:
Folgende Materialien (Altholz-Kategorien A I–III: Holz aus dem Innenbereich) können kostenlos an allen Wertstoffsammelstellen abgegeben werden:
- Naturbelassenes Vollholz wie Möbel, Paletten, Bretter
- Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Altholz wie Möbel aus Pressspan, MDF, OSB, Sperrholz, lackierte oder beschichtete Bretter sowie Holztüren und -zargen ohne Anhaftungen (z. B. Schaum, Putzreste)
- Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel, wie Küchenmöbel, Arbeitsplatten, Deckenpaneele und sonstige Holzmöbel
Die maximale Anliefermenge beträgt 2 m³ je Öffnungstag. Sperrige Möbel sollten möglichst zerlegt angeliefert werden.
Altholz-Kategorie der A IV, also Holz aus dem Außenbereich, kann gebührenpflichtig auf ausgewählten Wertstoffsammelstellen abgegeben werden. Diese Kategorie umfasst unter anderem:
- Bahnschwellen, Holzmasten, Zäune, Palisaden
- Fensterstöcke, Holzfenster und -türen mit Glas und Beschlägen
- Imprägnierte Gartenmöbel
- Verwittertes oder vermorschtes Holz aus Innen- und Außenbereich
- Holzinnentüren und -zargen mit Anhaftungen
Die Gebühr richtet sich nach der Menge, die Mindestgebühr beträgt 10,00 €. Die Bezahlung ist nur bargeldlos per EC-Karte möglich. Folgende Annahmestellen nehmen Altholz der Kategorie A IV entgegen: Aichach, Aindling-Todtenweis, Dasing, Friedberg, Kissing (nur Freitag und Samstag) und Pöttmes.
Bei Rückfragen steht die Abfallberatung im Landratsamt Aichach-Friedberg gerne zur Verfügung: Telefon: 08251 / 92 – 3304, E-Mail: abfallberatung@lra-aic-fdb.de.
