Landratsamt
Aichach-Friedberg
Home » Förderrichtlinie für Integrationsprojekte

Förderrichtlinie für Integrationsprojekte

12.02.2024

Pro Projekt kann eine maximale Fördersumme von 300€ beantragt werden.

Interkulturelle Kochprojekte, internationale Begegnungsfeste, besondere Sportveranstaltungen oder Unternehmungen mit integrativer Schwerpunktsetzung: Das alles sind Ansätze um die Integration und die Sprachförderung von Menschen aus anderen Herkunftsländern zu unterstützen.

Zahlreiche Bildungsträger, Schulen und Kitas im Wittelsbacher Land haben sich der Gemeinschaftsaufgabe Integration bislang umfassend und sehr engagiert angenommen, die sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Strukturen benötigt.

Der Landkreis Aichach-Friedberg unterstützt nun alle Akteure dabei, diese Herausforderung der Integration langfristig und erfolgreich bewältigen zu können. Für 2024 stellt er ein Gesamtfördervolumen von insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung. Damit werden lokale Initiativen und Projekte unterstützt, die das Miteinander stärken und Menschen vor Ort zugutekommen.

Es können Projekte gefördert werden, die zum Ziel haben, die Integration und das Miteinander der Menschen im Landkreis zu unterstützen. Mindestens 10 Teilnehmende sollte dabei ein Projekt erreichen. Gefördert werden können Institutionen (Kitas, Schulen, Jugendzentren, freie Träger der Jugendhilfe, freie Träger der Wohlfahrtspflege sowie Helferkreise, die offiziell an eine Gemeinde angebunden sind) aus dem Landkreis, die beim Bildungsbüro einen Antrag für ein Integrationsprojekt einreichen. Pro Projekt kann eine maximale Fördersumme von 300€ beantragt werden.

Die ausführliche Förderrichtlinie sowie das Antragsformular findet sich unter:
https://lra-aic-fdb.de/service/formulare/bildungsbuero-formulare/

Für Rückfragen steht Dr. Eva Rösch zur Verfügung unter 08251/92-4862 oder unter eva.roesch@lra-aic-fdb.de.