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Aichach-Friedberg
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Einreichung von Widersprüchen

Widerspruchseinlegung

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen elektronischen Form möglich.

Elektronische Rechtsbehelfseinlegung:

Ein Widerspruch kann rechtswirksam elektronisch eingereicht werden durch

  • E-Mail
    Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse poststelle@lra-aic-fdb.de.
    Eine elektronische Widerspruchseinlegung per einfacher Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur oder an eine andere E-Mail-Adresse ist unzulässig und entfaltet keine rechtliche Wirkung.
  • elektronisches Formular
    Ein elektronisches Formular bei Authentifizierung mittels Personalausweis mit elektronischer Ausweisfunktion, eID-Karte für EU-Bürger oder elektronischem Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Angehörige über folgenden Link: Widerspruch mit Anmeldelevel hoch
    Eine elektronische Widerspruchseinlegung mit einer anderen Form der Authentifizierung ist unzulässig.
  • beA
    Bei anwaltlicher Vertretung durch Übermittlung aus dem „besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)“
  • eBO/MJP
    Durch Übermittlung aus einem „besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)“ – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen (juristische Personen und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen) sowie durch Übermittlung aus „Mein Justizpostfach (MJP)“ – insbesondere durch Privatpersonen.

    Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat keinen Zugang eröffnet zur elektronischen Widerspruchseinlegung mittels DE-Mail.