Widerspruchseinlegung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen elektronischen Form möglich.
Elektronische Rechtsbehelfseinlegung:
Ein Widerspruch kann rechtswirksam elektronisch eingereicht werden durch
- E-Mail
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse poststelle@lra-aic-fdb.de.
Eine elektronische Widerspruchseinlegung per einfacher Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur oder an eine andere E-Mail-Adresse ist unzulässig und entfaltet keine rechtliche Wirkung. - elektronisches Formular
Ein elektronisches Formular bei Authentifizierung mittels Personalausweis mit elektronischer Ausweisfunktion, eID-Karte für EU-Bürger oder elektronischem Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Angehörige über folgenden Link: Widerspruch mit Anmeldelevel hoch
Eine elektronische Widerspruchseinlegung mit einer anderen Form der Authentifizierung ist unzulässig. - beA
Bei anwaltlicher Vertretung durch Übermittlung aus dem „besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)“ - eBO/MJP
Durch Übermittlung aus einem „besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)“ – insbesondere für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen (juristische Personen und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen) sowie durch Übermittlung aus „Mein Justizpostfach (MJP)“ – insbesondere durch Privatpersonen.
Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat keinen Zugang eröffnet zur elektronischen Widerspruchseinlegung mittels DE-Mail.