Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die aktuelle Wahlperiode begann am 01.05.2020 und endet am 30.04.2026. Im Landkreis Aichach-Friedberg besteht der Kreistag aus dem Landrat und 60 Kreisräten.
Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises, sofern er dies nicht einem seiner Ausschüsse übertragen hat. Der Landrat ist kraft Gesetzes für die laufenden Angelegenheiten verantwortlich. Die Zuständigkeiten regelt der Kreistag in seiner Geschäftsordnung.
Die Sitzungen des Kreistags sind grundsätzlich öffentlich. Die Tagesordnungen der Sitzungen finden Sie unter https://info.lra-aic-fdb.de/buergerinfo/info.php?smcnavgroup=0mcmode=32832#
In den öffentlichen Sitzungen des Kreistags haben Personen, die im Landkreis leben, („Kreisangehörige“) in regelmäßigen Abständen zu Beginn der Sitzung die Möglichkeit, Fragen an den Kreistag zu stellen.
Sollten Sie eine Frage an den Kreistag richten wollen, bitten wir Sie, dieses Formblatt zur Datenerhebung auszufüllen. Die Datenschutzhinweise dazu finden Sie unter https://lra-aic-fdb.de/wp-content/uploads/2025/02/Datenschutzhinweise_Kreistag.pdf.