Die Industrieemissions-Richtline ist eine Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2010/75/EU). Sie enthält Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Das Ziel der Richtlinie ist es, Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass die Betreiber von Anlagen jeweils die „beste verfügbare Technik (BVT)“ anwenden.
Welche Anlagen unter die Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie fallen, ist im Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt. Im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es derzeit 14 IE-Anlagen.
Für die vom Landratsamt Aichach-Friedberg zu überwachenden Anlagen wurde ein Überwachungsprogramm aufgestellt. Gemäß § 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Landkreis sicherstellen.
Alle Unterlagen sind auf dem Stand Mai 2022. Aktuelle Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte sind bei den jeweiligen Anlagen veröffentlicht.
- Überwachungsprogramm des Landratsamtes Aichach-Friedberg mit Anlagen
- Hinweis auf Altbescheide
- Anlage 1: Zusammenstellung der vom Landratsamt Aichach-Friedberg zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Schwaben
- Anlage 2: Bewertungsschema und Bewertungsschema (barrierefrei)
- Anlage 3: Überwachungsbericht
- Anlage 4: Zusammenstellung der im Landkreis Aichach-Friedberg vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind