Meldepflichten bei Heilberufen nach Artikel 12 GDVG

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Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf im Landkreis Aichach-Friedberg selbständig/freiberuflich ausüben.

Wir benötigen von Ihnen

  • eine schriftliche Anmeldung mit Angabe der Anschrift und des Tätigkeitsbeginns
  • Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie)
  • Eine Bescheinigung nach §113 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Dies gilt für

  • Heilpraktiker
  • Heilpraktiker – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Desinfektoren
  • Diätassistenten
  • Ergotherapeuten
  • Hebammen
  • Logopäden
  • Masseure / medizinische Bademeister
  • Orthopisten
  • Physiotherapeuten
  • Podologen
  • Rettungsassistenten

Jegliche Änderung sowie auch die Beendigung einer anzeigepflichtigen Tätigkeit muss ebenfalls angezeigt werden.

Neue Website – Ihre Rückmeldung ist uns wichtig

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