Den Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages für Kinder in Kindertagespflege gem. § 90 i. V. m. §§ 23, 24 SGB VIII erhalten Sie bei Bedarf direkt im Jugendamt (Fachbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagespflege).

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Am Sonntag ab 18.00 Uhr werden die ersten Hochrechnungen zur Kommunalwahl erwartet.