Hilfe zum Lebensunterhalt

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Hilfe zum Lebensunterhalt

Vorübergehend erwerbsgeminderte Personen, die sich nicht durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft oder ihres Einkommens und Vermögens selbst helfen können und die weder von ihren Angehörigen oder Trägern von anderen Sozialleistungen Leistungen erhalten, können Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt setzen sich zusammen aus:

  • Individueller Regelsatz für jede Person der Bedarfsgemeinschaft
  • Leistungen für eine angemessene Unterkunft mit Heizung

Eventuell auch:

  • Mehrbedarf
  • Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

Sophia Brummer

A, C-F, I - N

08251/92-269
08251/92-381

Andrea Mayr

B, O – Q, S, St

08251/92-267
08251/92-480-267

Anita Blank

G, H, R, Sch, T – Z

08251/92-3778
08251/92-381

Am Sonntag ab 18.00 Uhr werden die ersten Hochrechnungen zur Kommunalwahl erwartet.