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Tagesschulung zur „Ehrenamtlich tätigen Einzelperson“

12.03.2024

Wer bei der Pflege privat unterstützt wird, kann Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen

Privatpersonen, die Menschen mit Pflegebedarf im sozialen Umfeld unterstützen, können als sogenannte „Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen“ Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Für die zeitweise Betreuung pflegebedürftiger Menschen und die Unterstützung bei der Haushaltsführung können die gesetzlichen Leistungen, die jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zustehen, auch dann geltend gemacht werden, wenn die Dienstleistungen nicht von einem professionellen Anbieter (ambulanter Pflegedienst oder Reinigungsdienst) erbracht werden, sondern von einer Person aus dem sozialen Umfeld. Wer beispielsweise einen Nachbarn oder eine Nachbarin mit stundenweisen Hilfsdiensten – gemeint ist hier nicht die Behandlungspflege – unterstützt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzierung durch die Pflegekasse beantragen.

Notwendig für die Zulassung als „Ehrenamtlich tätige Einzelperson“ ist neben persönlichen Voraussetzungen der Nachweis über die Teilnahme an einem Tageskurs und die Zuteilung einer Abrechnungsnummer durch die Pflegekasse. Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben, in einer gemeinsamen Sprache mit der Person mit Pflegebedarf kommunizieren und können ab dem 3. Grad der Verwandtschaft, also ab dem Neffen/der Nichte, berücksichtigt werden. Die Ehrenamtlich tätige Einzelperson darf nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben und die Aufwandsentschädigung muss unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Das Landratsamt veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben einen achtstündigen Kurs und unterstützt bei den Formalitäten.

Wichtig ist, dass künftige Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nicht an eine Organisation angebunden, sondern vielmehr in eigener Verantwortung tätig sind. Konzipiert als klassische Nachbarschaftshilfe findet eine Vermittlung an pflegebedürftige Menschen durch Dritte nicht statt.

Der kostenlose Kurs findet am Mittwoch, 10.04.2024, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr im Kreisgut in Aichach statt. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen begrenzt. Anmeldung ist erforderlich bis zum 01.04.2024, per E-Mailanjessica.pehlke@lra-aic-fdb.de oder unter Tel. 08251 – 92-12 38. Als Verpflegung wird ein Imbiss angeboten.

Der Versicherungsschutz und die steuerliche Behandlung werden im Kurs angesprochen. Dieser Kurs ist nicht notwendig, wenn bereits eine Qualifikation als Pflegeperson vorliegt.