Artenschutz durch Nutzung: Öffentliche Grünflächen können mehr als nur gemulcht werden

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22. Dez. 2025

Artenschutz durch Nutzung: Öffentliche Grünflächen können mehr als nur gemulcht werden

Pilotprojekt zeigt, wie landwirtschaftliche Bewirtschaftung öffentlicher Flächen Artenvielfalt stärk
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Bild (© Herbert Schmid): Gruppenfoto

Pilotprojekt zeigt, wie landwirtschaftliche Bewirtschaftung öffentlicher Flächen Artenvielfalt stärkt und Ressourcen sinnvoll nutzt.

Wie lassen sich Artenvielfalt fördern, kommunale Pflegekosten senken und gleichzeitig wertvolle Biomasse sinnvoll nutzen? Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich in den vergangenen zwei Jahren das Pilotprojekt „Mähgutverwertung“ der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Modellgemeinde war Sielenbach im Landkreis Aichach-Friedberg. Ziel des Projekts war es, Mähgut von öffentlichen Flächen, etwa von Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen, Ausgleichsflächen oder Regenrückhaltebecken, nicht länger ungenutzt zu mulchen, sondern einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

Dass dieses Zusammenspiel aus Artenschutz und Nutzung möglich ist, wurde bei der Abschlussveranstaltung am 18. Dezember im Kreisgut Aichach deutlich. Fachleute aus Wissenschaft, Landwirtschaft, Kommunen und Verbänden zogen dort Bilanz und diskutierten Perspektiven für die Zukunft.

Mehr Artenvielfalt durch weniger Nährstoffe
Hintergrund des Projekts ist eine einfache Beobachtung: Wird Mähgut regelmäßig abgefahren, werden dem Boden Nährstoffe entzogen. Dadurch können sich auf Dauer artenreichere Pflanzenbestände entwickeln – ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Gleichzeitig steckt in der anfallenden Biomasse ein bislang kaum genutztes stoffliches und energetisches Potenzial.

Unterstützt wurde das Projekt von der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Aichach-Friedberg sowie vom Landschaftspflegeverband. Neben dem Test verschiedener ökologischer Mähtechniken wurden auch die Wirtschaftlichkeit der Verwertung sowie mögliche Belastungen durch Fremd- oder Schadstoffe untersucht.

Straßenränder oft weniger belastet als gedacht
Über die Ergebnisse berichtete Lennart Dittmer von der LWG. Sein Fazit fiel differenziert aus: Aus fachlicher Sicht gebe es zahlreiche sinnvolle Verwertungsmöglichkeiten für Mähgut. Neben Kompostierung und Vergärung seien auch innovative Verfahren denkbar. Besonders interessant sei, dass an vielen Straßenrändern nur geringe Belastungen mit Schad- oder Fremdstoffen festgestellt wurden. Das gelte vor allem für wenig befahrene Straßen und straßenfernere Bereiche.

Diese Erkenntnisse könnten Anlass sein, die bisherige rechtliche Bewertung zu überdenken. Derzeit gelten Straßenränder pauschal als potenziell gefährlich, was eine Nutzung des Mähguts erheblich erschwert.

Rechtliche Hürden bremsen sinnvolle Nutzung
Nicht nur an Straßenrändern, sondern auch auf anderen öffentlichen Flächen führt die aktuelle Rechtslage zu Problemen. Da es sich rechtlich um „Pflege“ und nicht um „Ernte“ handelt, wird das Mähgut automatisch als Abfall eingestuft. Die Folge: Das Material muss kostenpflichtig zur Abfallverwertung, etwa zur AVA nach Augsburg, transportiert werden – selbst dann, wenn es eine gute Qualität hat und nahegelegene Biogasanlagen das Material gerne nutzen würden.

Im ersten Projektjahr 2024 betraf dies noch alle untersuchten Flächen. Die anfallenden Gebühren stellen für die Kommunen eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Landwirtschaftliche Nutzung als pragmatischer Lösungsweg
In Sielenbach entschied man sich deshalb, einen anderen Weg zu gehen: Potentielle Flächen wurden in eine landwirtschaftliche Nutzung überführt. Christina Beckler vom Kuratorium Bayerischer Maschinenringe e.V. erläuterte: „Die Erfahrung zeigt, dass eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung häufig zu einer höheren Artenvielfalt führt, als wenn Flächen über Jahre hinweg ungenutzt blieben.“

Im Vorfeld prüfte der Landschaftspflegeverband die fachliche Eignung der Flächen, etwa hinsichtlich problematischer Pflanzenarten. Der örtliche Maschinenring unterstützte anschließend bei der Suche nach geeigneten Landwirten, die bereit waren, die Flächen zu pachten und offiziell als landwirtschaftliche Nutzflächen zu melden.

Biogasanlagen als regionale Verwertungsoption
„Wir müssen zurückkommen zu pragmatischen Lösungen“, brachte es Christoph Luderschmid, der Geschäftsführer des Maschinenrings auf den Punkt. In Sielenbach konnten schließlich zwei Biogaslandwirte gewonnen werden, die Flächen pachteten und das Mähgut in ihren Anlagen einsetzten. Beim Abschlusstreffen berichteten sie von überwiegend positiven Erfahrungen.

Wichtig sei, dass das mit Balkenmähern geschnittene Mähgut vor dem Einbringen in die Anlage zerkleinert werde. Vereinzelt im Material enthaltene junge Gehölze seien zwar nicht optimal, insgesamt habe die Vergärung jedoch gut funktioniert – auch aufgrund der überschaubaren Mengen.

Forderung nach Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
In einem abschließenden Vortrag schilderte Thomas Köhler vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) die bundesweite Perspektive. Er kritisierte die komplexe und teilweise widersprüchliche Rechtslage. Insbesondere Aufwüchse entlang von Wirtschaftswegen sollten künftig vom Kreislaufwirtschaftsgesetz ausgenommen werden und nicht mehr automatisch als Abfall gelten.

Dabei handle es sich letztlich um eine politische Abwägungsfrage: Wenn die ambitionierten Ziele im Klima- und Artenschutz erreicht werden sollen, müssten Abfallrecht und Naturschutz stärker zusammengedacht werden. Der DVL setze sich deshalb ganz aktuell mit breiter Unterstützung weiterer schlagkräftiger Verbände mit einem auch auf Bundesebene dafür ein, dass Mähgut künftig sinnvoll vor Ort verwertet werden könne anstatt über weite Strecken zu zentralen Anlagen transportiert zu werden.

Informationen zum Projekt erhalten Sie bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Aichach-Friedberg, Manuela Riepold, telefonisch unter 08251/92-392 per Mail unter manuela.riepold@lra-aic-fdb.de, oder online: www.lra-aic-fdb.de/kreisfachberatung/

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