Möglichkeit zur Entlastung pflegender Angehöriger

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17. Dez. 2025

Möglichkeit zur Entlastung pflegender Angehöriger

Möglichkeit zur Entlastung pflegender Angehöriger

Möglichkeit zur Entlastung pflegender Angehöriger

In einer Tagespflegeeinrichtung werden pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren tagsüber betreut. Dort wird nicht nur die notwendige Pflege und die Versorgung mit Mahlzeiten gewährleistet, sondern wichtig ist auch das Erleben von Gemeinschaft mit anderen. Die verschiedenen Aktivitäten und Beschäftigungen tragen zur Erhaltung der Beweglichkeit bei und fördern die geistigen Fähigkeiten.

In wohnlicher Atmosphäre verbringen die Besucher in einer kleinen Gruppe älterer Menschen den Tag, um am Abend wieder zu Hause in der gewohnten Umgebung bei Ihrem Lebenspartner, den Nachbarn und Bekannten zu sein.

Gleichzeitig entlastet der Besuch der Tagespflege die pflegenden Angehörigen oder ermöglicht es ihnen, den Beruf weiterhin auszuüben.

Die Tagespflegeanbieter bieten häufig kostenlose Probetage an, um einen ersten Eindruck von der Einrichtung, den anderen Gästen und den Mitarbeitenden zu bekommen. Mit jedem Tagesgast wird vereinbart, an welchen Tagen und wie lange der Pflegebedürftige die Tagespflege besuchen möchte.

Der Fahrdienst von der Wohnung zur Tagespflege und zurück wird von der jeweiligen Einrichtung organisiert.

Tagespflege-Kosten:

Die Tagespflegekosten werden, soweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, von den Pflegekassen getragen. Der Tagespflegegast übernimmt nur die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Es besteht die Möglichkeit Tagespflege ergänzend zu anderen ambulanten Leistungen zu beanspruchen. Das Budget für die Tagespflege ist ein zusätzliches und schmälert nicht das Pflegegeld.

Die Höhe der Kosten, die die Pflegeversicherung für die Tagespflege übernimmt, ist abhängig vom Pflegegrad. Der Anspruch gilt für Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5. Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag einsetzen.

Maximale Leistungen der Pflegekassen für die Tagespflege pro Monat:

Pflegegrad 1: 131 Euro über den Entlastungsbetrag

Pflegegrad 2: 721 Euro

Pflegegrad 3: 1357 Euro

Pflegegrad 4: 1685 Euro

Pflegegrad 5: 2085 Euro

Der tägliche Eigenanteil kann über den Entlastungsbetrag von monatlich 131€ refinanziert werden.

Welche Tagespflegen gibt es im Landkreis Aichach –Friedberg?

  • BRK Tagespflege Aichach, Rosenaustr. 10, 86551 Aichach, Tel. 08251 / 885652
  • Pfarrer-Knaus-Heim Kühbach, Pfarrer-Knaus-Straße 1, 86556 Kühbach, Tel. 08251 / 88709-0
  • BRK Tagespflege Friedberg, Sparkassenplatz 1, 86316 Friedberg, Tel. 0821 / 44819618
  • Sozialstation Tagespflege Friedberg, Hermann-Löns-Straße 6, 86316 Friedberg, Tel. 0821 / 263750
  • Tagespflege Dasing, Friedberger Straße 2, 86453 Dasing, Tel. 0821 / 45527234
  • Tagespflege Johanniter-Zentrum Mering, Luitpoldstraße 24, 86415 Mering, Tel. 08233 / 7377-300
  • Tagespflege Ried, Bachernstrasse 20, 86510 Ried, Tel.0821 / 26289214 oder 0821 / 263750
  • Caritas Pflegezentrum St. Hildegard, integrierte Tagespflege, San.-Rat-Dr.-Jorns-Straße 3-5, 86554 Pöttmes, Tel. 08252 / 99520-500

 

Bei Fragen berät der Pflegestützpunkt, Tel. 08251/872233.

Der Pflegestützpunkt des Landkreises Aichach Friedberg informiert und berät Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung ist umfassend, neutral, vertraulich und kostenfrei. Die Beratung kann telefonisch, in den Räumen des Pflegestützpunktes in Aichach oder in den Außenstellen Friedberg und Mering sowie gegebenenfalls auch im Rahmen eines Hausbesuchs stattfinden. Terminvereinbarung bzw. weitere Informationen bitte unter der zentralen Rufnummer Tel. 08251 – 87 22 33.

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