Sie sind hier: Home » Landkreis Aichach-Friedberg von einem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Dachau betroffen
Die Vogelgrippe, auch klassische Geflügelpest genannt, ist eine hochansteckende, tödlich verlaufende Viruserkrankung (HPAIV=hochpathogenes Aviäres Influenzavirus), unter der besonders Hühner und Puten leiden. Das Virusreservoir sind Wildvögel, vor allem Wassergeflügel, wie Wildenten und Wildgänse. Die Geflügelpest betrifft sämtliches Geflügel und dies auch unabhängig von der Haltungsform. Infizierte Tiere scheiden das Virus über den Kot oder andere Sekrete bis zu 30 Tage lang aus. Durch direkten Tier-zu-Tier-Kontakt oder indirekten Kontakt durch beispielsweise kontaminierte Geräte, Futter, Personenverkehr oder Wind bei eng benachbarten Haltungen kann die Geflügelpest in Geflügelbestände eingeschleppt werden.
Da es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche der Kategorie A (DVO (EU) 2018/1882) handelt, muss selbst der Verdacht schon beim Veterinäramt angezeigt werden. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen Stunden bis wenige Tage. Bei erhöhter Sterblichkeit im Geflügelbestand muss zwingend an eine HPAIV Infektion gedacht und der Tierarzt sowie die zuständige Behörde hinzugezogen werden. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein und sind oft wenig typisch. Zu den häufigen Symptomen zählen Teilnahmslosigkeit, stumpfes und gesträubtes Federkleid, Atemnot und Ausfluss, wässrig-schleimig grünlicher Durchfall, Ödeme, Blutstauungen, zentralnervöse Störungen, Verweigerung von Futter und Wasser, plötzlicher Abfall der Legeleistung oder plötzliches Versterben.
Eine erhöhte Sterblichkeit in 24 Stunden liegt vor:
• Bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tieren: wenn 3 oder mehr Tiere verenden.
• Bei einer Bestandsgröße von über 100 Tieren: wenn 2 % oder mehr Tiere verenden.
Bei früheren Ausbrüchen der Geflügelpest wurde festgestellt, dass viele Tierbesitzer ihre Geflügelhaltung nicht beim Veterinäramt angezeigt hatten. Die Haltung von Geflügel ist nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung anzeigepflichtig beim Veterinäramt und registrierungspflichtig. D. h. für die Haltung ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Betriebsnummer zu beantragen. Des Weiteren muss ein Bestandsregister geführt und die Impfpflicht gegen die Newcastle Disease beachtet werden. Dies gilt auch für eine Hobbyhaltung von Geflügel. Wir weisen darauf hin, dass nur für gemeldete und in der Tierseuchenkasse versicherte Tiere im Falle der Vogelgrippe eine Entschädigung gezahlt wird.
Aufgrund eines Ausbruches der Geflügelpest im Landkreis Dachau ist ein Teil des Landkreises Aichach-Friedberg in der sogenannten Überwachungszone.
Folgende Gemeinden mit Ortsteilen sind betroffen:
Adelzhausen mit Irschenhofen, Brandfischer, Tremmel und Burgadelzhausen
Eurasburg nur Freienried, Brand, Hergetswiesen, Kalteneck, Ganswies, Freienried und Brugger
Ried nur Burgstall
Sielenbach nur Unterschröttenloh
In der Überwachungszone gelten unter anderem folgende Maßnahmen:
Weitere Informationen sowie die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aichach-Friedberg
können auf der Homepage des Landratsamtes nachgelesen werden. Das Veterinäramt Aichach-Friedberg steht Ihnen unter der E-Mail Adresse veterinaeramt@lra-aic-fdb.de sowie unter Tel. 08251 92-403 zur Verfügung.
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