Amerikanische Faulbrut im Stadtgebiet Friedberg festgestellt

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21. Apr. 2026

Amerikanische Faulbrut im Stadtgebiet Friedberg festgestellt

Sperrbezirk und weiteres Überwachungsgebiet eingerichtet
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Bild (© Landratsamt Aichach-Friedberg)

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat mit Allgemeinverfügung vom 17.04.2026 im nördlichen Stadtgebiet von Friedberg einen Sperrbezirk eingerichtet, nachdem dort die Amerikanische Faulbrut amtlich festgestellt wurde.

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine hoch ansteckende bakterielle Erkrankung der Bienenbrut, die durch das Bakterium Paenibacillus larvae verursacht wird. Die Seuche stellt eine erhebliche Gefahr für Bienenvölker dar, ist jedoch für den Menschen ungefährlich. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher von Honig und anderen Bienenprodukten besteht keine Gefahr.

Der eingerichtete Sperrbezirk umfasst einen Radius von mindestens einem Kilometer um den betroffenen Bienenstand. Die Grenzen verlaufen wie folgt:

 

  • im Norden kurz vor dem Ortsteil Wulfertshausen,
  • im Osten vor dem Gelände des Sportfreunde Friedberg e.V.,
  • im Süden an der Wallfahrtskirche Herrgottsruh,
  • im Westen entlang der Friedberger Ach

 

Innerhalb des Sperrbezirks gelten strenge Schutzmaßnahmen: Bewegliche Bienenstände dürfen nicht vom Standort entfernt werden. Zudem ist es untersagt, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futtervorräte, Bienenwohnungen sowie benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen zu entfernen oder in den Sperrbezirk zu verbringen. Eine Ausnahme gilt für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen vorgesehen ist. Honig für den menschlichen Verzehr darf weiterhin entnommen und verwendet werden.

Im Zuge epidemiologischer Ermittlungen wurden zwei weitere Verdachtsbetriebe im Stadtgebiet Friedberg festgestellt. Aus diesem Grund wurde das bestehende Überwachungsgebiet mit Allgemeinverfügung vom 20.04.2026 auf einen Umkreis von mindestens zwei Kilometern um die betroffenen Betriebe erweitert.

Im Überwachungsgebiet sind alle Imkerinnen und Imker verpflichtet, Untersuchungen durch das Veterinäramt Aichach-Friedberg in Zusammenarbeit mit einem Bienensachverständigen durchführen zu lassen. Das Veterinäramt wird hierzu direkt auf die betroffenen Imkerinnen und Imker zugehen.

Die vollständigen Allgemeinverfügungen sowie detaillierte Kartenmaterialien sind im Amtsblatt vom 20. April 2026 und im Amtsblatt vom 17. April 2026 abrufbar.

 

Sperrzone: rote Markierung; Überwachungszone: blaue Markierung