Die neuen Bodenrichtwerte für 2026 sind ab sofort einsehbar

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26. Juni 2026

Die neuen Bodenrichtwerte für 2026 sind ab sofort einsehbar

Die beschlossenen Bodenrichtwerte sind Orientierungswerte und können kostenlos abgerufen werden.
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Der Gutachterausschuss des Landkreises Aichach-Friedberg hat die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 veröffentlicht.

Die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte und analysierte Kaufpreissammlung dient als fundierte Datenbank bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte. In Gebieten ohne oder mit nur geringem Grundstücksverkehr helfen statistische Rechenverfahren und an der Landkreisgrenze zusätzlich der Blick über den Tellerrand, um die Marktlage zu bewerten. Der Beschluss erfolgt dann in einem Expertengremium nach sachverständiger Würdigung der gesamten Datenlage.

Die beschlossenen Bodenrichtwerte sind Orientierungswerte, die einen entscheidenden Einfluss bei der Wertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks haben.

Sie ersetzen jedoch keinen Bodenwert, der bei der Geschäftsstelle des Gutachter-ausschusses beantragt werden kann. Hier werden in einem Verkehrswertgutachten zusätzlich individuelle Gegebenheiten berücksichtigt. Wichtig ist zudem, dass die Bodenrichtwertzonen keine baurechtliche Aussage treffen.

Auf der Website des Landratsamtes können Sie sich einen Überblick über die Entwicklung der Bodenrichtwerte verschaffen. Die Bodenrichtwerte haben sich im Landkreisdurchschnitt gegenüber 2024 wie folgt entwickelt:

  • Wohnbauland von rd. 500 €/m² zu rd. 490 €/m²
  • Gewerbe von rd. 100 €/m² zu rd. 110 €/m²
  • Ackerland stagniert zu 2024 bei rd. 13,5 €/m²
  • Grünland bleibt ebenfalls bei rd. 6,5 €/m²

Die beigefügte Übersichtskarte zeigt das Preisgefüge für individuelle Wohnbauflächen im Landkreis Aichach Friedberg, gibt Auskunft über die durchschnittlichen Werte in den Gemeinden und enthält Angaben zu den geringsten bzw. höchsten Bodenrichtwertzonen.

In einem Diagramm wird die Entwicklung der Bodenwerte für Wohnbauflächen in den Gemeinden von 1963 bis 2026 aufgezeigt, eine weitgehend stagnierende Entwicklung in den letzten Jahren ist hier ablesbar.

Bei beiden Abbildungen handelt es sich um verallgemeinerte Darstellungen, die einen Überblick verschaffen sollen, aber keine Bodenrichtwerte darstellen.

Die Bodenrichtwerte zum aktuellen Stichtag 01.01.2026 und zum Stichtag 01.01.2024 können gebührenfrei über den BayernAtlas (https://www.bodenrichtwerte.bayern.de/) eingesehen werden. Zusätzlich werden sie in den nächsten vier Wochen bei den Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht.

Weitere Informationen zu den Bodenrichtwerten finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes (https://lra-aic-fdb.de/bodenrichtwerte/).