Bodenrichtwerte

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Bodenrichtwerte für Grundstücke im Bereich des Landkreises Aichach-Friedberg

Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Bereiches (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Sie werden in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben und bilden nach sachverständiger Einschätzung die allgemeine Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt ab.

Die Bodenrichtwerte werden i. d. R.  im 2-jährigen Turnus zum Anfang eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl ermittelt.

Bestellung:

Hinweis: Nach derzeitigem Kenntnisstand soll in der kommenden Woche im Bayernatlas ein kostenfreies Bodenrichtwert-Viewing durch den Oberen Gutachterausschuss für den Landkreis Aichach-Friedberg ermöglicht werden. Aus gegebenem Anlass erheben wir ab dem 03.03.2026 keine Gebühr für die Abfrage nach Bodenrichtwerten aus Boris-Bayern. Eine Kostenrechnung wird Ihnen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zugesandt.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024,  01.01.2022 und 31.12.2020 können Sie über das Internet unter www.boris-bayern.de abrufen. Auf Antrag kann die Abgabe auch über die Geschäftsstelle erfolgen.

Auskünfte über historische Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 oder früher können ausschließlich über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bezogen werden.

Die Antragstellung erfolgt über folgendes Formular: Antrag auf Bodenrichtwertauskunft 

Den ausgefüllten Antrag können Sie per E-Mail oder Post an die Geschäftsstelle schicken. Persönliche Vorsprachen sind innerhalb der Öffnungszeiten ebenfalls möglich.

 

Gebühren:

Einzelauskunft: 25 € pro Wert

Bodenwertentwicklung seit Erfassungsbeginn

In folgender Grafik wird die aufeinander angepasste Bodenwertentwicklung in jeder Gemeinde von 1960 bis 2024 aufgezeigt. Es ist eine verallgemeinerte Darstellung und eine Zusammenfassung von Mittelwerten ganzer Gemeindegebiete. Die Werte innerhalb einer Gemeinde wurden historisch unterschiedlich abgeleitet, z. B. die Trennung der Nutzungsarten oder die Abgrenzung von Zonen. Zusätzlich gab es Gemeindegebietsveränderungen. Aus der Abbildung kann jedoch in etwa die Preisentwicklung über einen längeren Zeitraum entnommen werden. Pauschale Aussagen zu prozentualen Preissteigerungen sind grundsätzlich nicht zulässig.

Gisela Bradl

08251/92-311
08251/92-194

Gisela Bradl

08251/92-311
08251/92-194

Christina Vogl

08251/92-386
08251/92-194

Christina Vogl

08251/92-386
08251/92-194

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