Jetzt auch digital: Der Fahrzeugschein in der i-Kfz-App

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25. März 2026

Jetzt auch digital: Der Fahrzeugschein in der i-Kfz-App

Zulassungsstelle informiert über Verfahren zum Erhalt des Digitalen Fahrzeugscheins

Das lästige Kramen im Handschuhfach gehört der Vergangenheit an. Mit der i-Kfz-App wird der Fahrzeugschein digital: einfach, sicher und jederzeit griffbereit auf dem Smartphone.

Der digitale Fahrzeugschein kann in vielen Fällen unkompliziert online über das i-Kfz-Portal des Bundes abgerufen werden. Voraussetzung hierfür ist ein aktivierter digitaler Ausweis, also die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Bürgerinnen und Bürger, die diese Funktion bereits nutzen, können den digitalen Fahrzeugschein direkt online beziehen.

Für alle Fahrzeughalterinnen und -halter ohne digitalen Ausweis bietet die Zulassungsstelle einen besonderen Service an: Die Ausstellung eines QR-Codes, der zur Aktivierung des digitalen Fahrzeugscheins benötigt wird. Dieses Angebot ist kostenlos, Bürgerinnen und Bürger sollten jedoch folgendes beachten:

  • Die Ausstellung erfolgt während der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes ohne Termin; vor Ort wird eine Wartenummer benötigt.
  • Der QR-Code wird ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments an den Fahrzeughalter ausgehändigt. Bevollmächtigte Personen müssen zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie den Ausweis des Halters vorlegen.
  • Ein Versand des QR-Codes per E-Mail erfolgt ausschließlich dann, wenn die Anfrage direkt durch den Fahrzeughalter gestellt wird. Bei telefonischen Anfragen oder wenn Dritte den Antrag stellen, wird der QR-Code aus Gründen des Datenschutzes und zur Vermeidung von Missbrauch postalisch an die offizielle Halteranschrift versendet.
  • Unternehmen werden gebeten, bei entsprechenden Anträgen eine vollständige Liste der betroffenen Kennzeichen einzureichen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Die Zulassungsstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass der digitale Fahrzeugschein ein ergänzendes Angebot darstellt. Die klassische Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in Papierform bleibt weiterhin verpflichtend.

Insbesondere bei allen amtlichen Vorgängen in der Zulassungsstelle muss das Originaldokument vorgelegt werden. Auch bei Fahrten ins Ausland ist die Mitführung des Papier-Fahrzeugscheins weiterhin gesetzlich vorgeschrieben.

 

Bildquelle: KBA

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