Veterinäramt - Allgemeines und Aktuelles
Das Veterinäramt des Landratsamtes Aichach-Friedberg ist für eine Vielzahl an Aufgaben rund um die Tiergesundheit, den Tierschutz und die Lebensmittelüberwachung zuständig.
Zu den zentralen Aufgabenbereichen gehören unter anderem:
- Tiergesundheit und Tierschutz: Überwachung von Tierhaltungen und Bekämpfung von Tierseuchen (z.B. Afrikanische Schweinepest oder Geflügelpest).
- Lebensmittelüberwachung: Sicherstellen der Hygiene bei Fleisch- und Geflügelfleisch sowie Futtermittelkontrollen.
- Gutachten und Prüfungen: Erstellung amtstierärztlicher Zeugnisse und Durchführung von Sachkundeprüfungen (z.B. für Pferde-, Hunde- oder Katzenhaltung).
- Tierarzneimittel: Überwachung des Verkehrs mit Tierarznei- und Impfstoffen.
Sollten Sie vertrauliche Hinweise zu Tierschutzverstößen oder Hygienemängeln geben wollen, können Sie hierfür unser Online Formular für vertrauliche Hinweise nutzen.
https://formulare.lra-aic-fdb.de/formcycle/form/alias/1/vertrauliche_hinweise_veterinaeramt/
Aktuelle Themen
Informationen
Haltung und Anmeldung von Tieren
Anmeldung einer Nutztierhaltung:
Welche Tiere gehören zu den Nutztieren?
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, auch Geflügelarten wie Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, sowie Bienen oder Fische (keine Aquarienhaltung), Kameliden und Gehegewild
Hier melden Sie Ihre Nutztierhaltung an:
Jede Nutztierhaltung ist meldepflichtig, unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine gewerbliche oder eine private Tierhaltung handelt.
- Ihre Tierhaltung im Landkreis Aichach-Friedberg muss vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, der Nutzungsart und des Standortes beim Veterinäramt Aichach-Friedberg angezeigt werden. Dafür verwenden Sie bitte die unten aufgeführten Formulare.
- Zusätzlich müssen Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Friedberg eine landwirtschaftliche Betriebsnummer beantragen, auch bei Hobbyhaltungen.
- Außerdem muss die Haltung von Nutztieren bei der Bayerischen Tierseuchenkasse (btsk.de) gemeldet werden. Zur Beantragung der Tierseuchenkassennummer wird bereits Ihre Betriebsnummer benötigt.
- Formular zur Anmeldung einer Bienenhaltung
- Formular zur Anmeldung von Geflügel
- Formular zur Anmeldung von Rindern, Schweinen, Equiden, Schafe, Ziegen
- Antrag auf Genehmigung und Registrierung nach Fischseuchenverordnung
Informationen:
- Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung
- Informationen zur Legehennenhaltung
- Informationen zur Schweinehaltung
- Merkblatt zur Haltung von Minipigs, Hängebauchschweinen, anderen Schweinen in Hobbyhaltung
- Informationen zur Haltung von Equiden
- Informationen zur Hobbyhaltung von Schafen und Ziegen
- Merkblatt Tierschutzanforderungen an die Hundehaltung
- Merkblatt zusätzliche Tierschutzanforderungen an die Hundehaltung
Transport von Tieren
Reisen innerhalb der EU mit Hund, Katze, Frettchen:
Bei Reisen innerhalb der EU benötigt Ihr Tier den EU-Heimtierausweis. Dieser enthält die Transpondernummer des Tieres sowie den Nachweis der Tollwutimpfung. Den Ausweis stellt jeder dazu ermächtigte Tierarzt aus. Sie benötigen kein amtstierärztliches Zeugnis.
Reisen in Nicht-EU-Länder mit Hund, Katze, Frettchen:
Da Nicht-EU-Länder ihre eigenen Einreisebestimmungen erlassen haben, informieren Sie sich bitte in Eigenverantwortung bei der jeweiligen Botschaft des Reiselandes, ob besondere Vorschriften für die Einreise und die Ausreise von Tieren gelten.
Für die Wiedereinreise in die Europäische Union verweisen wir auf unser Merkblatt „Regelungen zur Einreise und Wiedereinreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union“. BMLEH – Haus- und Zootiere – Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union
Bitte füllen Sie den Antrag „Gesundheitsbescheinigung Reisen mit Katzen, Hunden und Frettchen in Nicht-EU-Länder“ aus.
Nach dem Eingang des Antrages melden wir uns bei Ihnen, für einen Vorstellungstermin (frühestens 48 Stunden vor Abreise) im Veterinäramt.
Zum Vorstellungstermin bringen Sie bitte Ihr Tier, den EU-Heimtierausweis, ggf. Vordrucke vom jeweiligen Konsulat und 8,50 Euro in bar mit.
Informationen:
- Regelungen-zur-Einreise-und-Wiedereinreise-mit-Hunden-Katzen-und-Frettchen-in-die-Europaeische-Union
- BMLEH – Haus- und Zootiere – Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Verbringen von Pferden, Rindern und anderen Nutztieren:
Für das Verbringen von Pferden, Rindern und anderen Nutztieren nehmen Sie bitte rechtzeitig vor der geplanten Abfahrt Kontakt mit uns auf, um einen Untersuchungstermin für die Tiere durch unsere Amtstierärzte zu vereinbaren.
Für das Verbringen oder Export von Pferden füllen Sie bitte das Formular „Anmeldung des Verbringens oder Exports von Pferden“ aus.
Nach dem Eingang des Antrages melden wir uns bei Ihnen, für einen Untersuchungstermin (frühestens 48 Stunden vor Abreise).
Die Tierhaltererklärung für das Verbringen von Pferden ist dem Veterinäramt spätestens 2 Werktage vor der geplanten Verladung vorzulegen.
- Anmeldung des Verbringens oder Exports von Pferden
- Tierhaltererklärung für das innergemeinschaftliche Verbringen von Pferden
Bienenseuche - Amerikanische Faulbrut
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich. Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten (z. B. Salami, Schinken) stellen eine mögliche Infektionsquelle dar.
Die ASP breitet sich weiter in Europa aus. Am 10.09.2020 wurde der erste positive Fall bei einem Wildschwein in Deutschland, nahe der polnischen Grenze, amtlich bestätigt.
Für Fragen zum aktuellen Geschehen und dessen Auswirkungen wurde am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine ASP-Hotline (Telefonnummer 09131 / 6808 5700) eingerichtet.
Weiter Informationen zur ASP finden Sie unter folgenden Links:
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/asp/index.htm - Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/index.htm
Zusätzliche Informationen für Landwirte
- ASP-Risikoampel
https://risikoampel.uni-vechta.de/ - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ASP-Landwirte.html
Allgemeinverfügung
Geflügelpest (Aviäre Influenza)
- Pressemitteilung vom 12.03.2026: Landkreis Aichach-Friedberg von einem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Dachau betroffen
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Eiern gemäß VO (EU) 2020/687
- Amtsblatt 81 Nr. 03b: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Aichach-Friedberg zur Bekämpfung der Geflügelpest auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429, der Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Geflügelpest-Verordnung
(GeflPestSchV) und dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) - Karte betroffener Orte und Ortsteile im Landkreis Aichach-Friedberg
Wildschweinkonfiskate
1. Bauhof Pöttmes:
Die Anlieferung am Bauhof Pöttmes erfolgt zu den normalen Öffnungszeiten des Bauhofes. Die Sammeltonnen stehen überwiegend den Jagdausübungsberechtigten der Hegegemeinschaft Pöttmes zu Verfügung. Ansprechpartner und Koordinator hierfür ist Baron von Gumppenberg.
2. Kreisbauhof Aichach:
Die Anlieferung im Kreisbauhof erfolgt zu den genannten Öffnungszeiten, Mo. – Fr., jeweils von 8:00 – 11:00 Uhr nur unter vorheriger telefonischer Voranmeldung unter 08251/3459. In der Anlaufphase sehen wir an diesem Standort erstmal von der Überprüfung des Personenkreises ab. Grundsätzlich kann jedoch die Anlieferung von Konfiskaten nur durch die Jägerinnen und Jäger bzw. deren Beauftragten des Landkreises Aichach-Friedberg erfolgen.
3. Asam Hof Kissing (Hofstelle, Hochstr. 12):
Die Anlieferung am Asam Hof erfolgt zu den genannten Öffnungszeiten, Mo. und Fr., jeweils von 8:00 – 09:00 Uhr nur unter vorheriger telefonischer Voranmeldung unter 0172/4225992. In Ausnahmefällen kann auch ein abweichender Anlieferungstermin vereinbart werden. In der Anlaufphase sehen wir an diesem Standort erstmal von der Überprüfung des Personenkreises ab. Grundsätzlich kann jedoch die Anlieferung von Konfiskaten nur durch die Jägerinnen und Jäger bzw. deren Beauftragten des Landkreises Aichach-Friedberg erfolgen.
Zusätzliche Informationen für Jäger