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Kommunale SGB II Leistungen – Sachgebiet 22

Soziale Leistungen dienen der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, vor allem zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

Da jeder Mensch in Not oder in eine Situation geraten kann, in der er öffentlicher Hilfe bedarf, gibt es neben beitragsfinanzierten Sozialleistungen (z.B. Renten- oder Krankenversicherung) auch steuerfinanzierte Leistungen („Transferleistungen“), die materielle Bedürftigkeit voraussetzen. Das Amt für Soziale Leistungen ist für einen Teil dieser Transferleistungen zuständig.

Auf den nächsten Seiten haben wir Informationen sowie die Ansprechpartner/-innen zu den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen für Sie zusammengestellt.

Mehr zur Wohnraumförderung können Sie hier nachlesen

Sven Mayr

Sachgebietsleiter Soziale Leistungen

08251/92-128
08251/92-381

Torsten Schmitt

Stellvertreter

08251/92-263
08251/92-480-263

Andrea Mayr

Stellvertreterin

08251/92-267
08251/92-480-267
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes sagt darüber hinaus, dass es Aufgabe des Staates ist, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Lange Zeit waren Frauen rechtlich und real benachteiligt. Trotz vieler Verbesserungen gibt es immer noch Bereiche in denen ein Ungleichgewicht besteht. Die Verwirklichung von tatsächlicher, gleichberechtigter Teilhabe von Frauen bei allen gesellschaftlichen Aufgaben zählt zu den Kernaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Gemeinsam mit den Verantwortlichen des Landratsamtes Aichach-Friedberg, zahlreichen Gruppierungen und Gremien sowie den Bürgerinnen und Bürgern unterstützt die Gleichstellungsstelle den Weg der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage

  • wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzlich von Bedeutung für Frauen und Männer sind, mit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu tun haben sowie der Sicherung der Chancengleichheit dienen
  • berät Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und initiiert Projekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich in Familie, Gesellschaft und Beruf benachteiligt fühlen (keine Rechtsberatung)
  • betreibt Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • unterstützt den runden Tisch „Häusliche Gewalt“ und den runden Tisch „Alleinerziehende“
  • ist im Team von Netzwerk Frauengesundheit, Region Augsburg
  • arbeitet mit Frauengruppen und Organisationen zusammen, um das Netzwerk von Frauen für Frauen zu stärken und
  • kann zu Gesprächen und Vorträgen von interessierten Gruppen eingeladen werden.

Anstehende Veranstaltungen:

Nicole Matthes

Gleichstellungsbeauftragte, Bildungsberatung, Bildungsportal A³

08251/92-4865
08251/92-4866 | 08251/92-371

Jutta Schnitzlein

Stellvertreterin

08251/92-4832
08251/92-371

das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung schützen, ihre Benachteiligung beseitigen und verhindern, sowie die geleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft gewährleisten, ihre Inklusion, als auch die Integration fördern und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung ermöglichen. 

Hier finden Sie weitere Informationen und Beratungsangebote

Ramona Sulzberger

hauptamtliche Behindertenbeauftragte

08251/92-334
08251/92480334

Josef Koppold

ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter

08251/92-334
08251/92-480 334
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes sagt darüber hinaus, dass es Aufgabe des Staates ist, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

 

Lange Zeit waren Frauen rechtlich und real benachteiligt. Trotz vieler Verbesserungen gibt es immer noch Bereiche in denen ein Ungleichgewicht besteht. Die Verwirklichung von tatsächlicher, gleichberechtigter Teilhabe von Frauen bei allen gesellschaftlichen Aufgaben zählt zu den Kernaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Gemeinsam mit den Verantwortlichen des Landratsamtes Aichach-Friedberg, zahlreichen Gruppierungen und Gremien sowie den Bürgerinnen und Bürgern unterstützt die Gleichstellungsstelle den Weg der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern.

 

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage

  • wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzlich von Bedeutung für Frauen und Männer sind, mit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu tun haben sowie der Sicherung der Chancengleichheit dienen
  • berät Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und initiiert Projekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich in Familie, Gesellschaft und Beruf benachteiligt fühlen (keine Rechtsberatung)
  • betreibt Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • unterstützt den runden Tisch „Häusliche Gewalt“ und den runden Tisch „Alleinerziehende“
  • ist im Team von Netzwerk Frauengesundheit, Region Augsburg
  • arbeitet mit Frauengruppen und Organisationen zusammen, um das Netzwerk von Frauen für Frauen zu stärken und
  • kann zu Gesprächen und Vorträgen von interessierten Gruppen eingeladen werden.

Nicole Matthes

Gleichstellungsbeauftragte, Bildungsberatung, Bildungsportal A³

08251/92-4865
08251/92-4866 | 08251/92-371

Jutta Schnitzlein

Stellvertreterin

08251/92-4832
08251/92-371
Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes sagt darüber hinaus, dass es Aufgabe des Staates ist, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

 

Lange Zeit waren Frauen rechtlich und real benachteiligt. Trotz vieler Verbesserungen gibt es immer noch Bereiche in denen ein Ungleichgewicht besteht. Die Verwirklichung von tatsächlicher, gleichberechtigter Teilhabe von Frauen bei allen gesellschaftlichen Aufgaben zählt zu den Kernaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Gemeinsam mit den Verantwortlichen des Landratsamtes Aichach-Friedberg, zahlreichen Gruppierungen und Gremien sowie den Bürgerinnen und Bürgern unterstützt die Gleichstellungsstelle den Weg der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern.

 

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage

  • wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzlich von Bedeutung für Frauen und Männer sind, mit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu tun haben sowie der Sicherung der Chancengleichheit dienen
  • berät Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und initiiert Projekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich in Familie, Gesellschaft und Beruf benachteiligt fühlen (keine Rechtsberatung)
  • betreibt Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen
  • unterstützt den runden Tisch „Häusliche Gewalt“ und den runden Tisch „Alleinerziehende“
  • ist im Team von Netzwerk Frauengesundheit, Region Augsburg
  • arbeitet mit Frauengruppen und Organisationen zusammen, um das Netzwerk von Frauen für Frauen zu stärken und
  • kann zu Gesprächen und Vorträgen von interessierten Gruppen eingeladen werden.

Nicole Matthes

Gleichstellungsbeauftragte, Bildungsberatung, Bildungsportal A³

08251/92-4865
08251/92-4866 | 08251/92-371

Jutta Schnitzlein

Stellvertreterin

08251/92-4832
08251/92-371

Das Bildungspaket

Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Bürgergeld oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, enthält sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Kinder, die eine Kindertagesstätte oder einen Hort besuchen, eine Reihe von Leistungen:

Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:

Die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas werden übernommen. Auch mehrtägige Klassenfahrten werden finanziert.

Schulbedarf:

Damit bedürftige Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres über 100 Euro und im Februar über 50 Euro – insgesamt mehr als 150 Euro je Schuljahr.

Lernförderung:

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Mittagessen in Kita, Schule und Hort:

Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.

Kultur, Sport, Mitmachen:

Bedürftige Kinder und Jugendliche sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 15 Euro übernommen.

 

Hinweis:

  • Bezieher von Bürgergeld / Sozialgeld und Sozialhilfe erhalten den Schulbedarf automatisch (kein gesonderter Antrag erforderlich)!
  • Für alle weiteren Leistungen aus dem Bildungspaket müssen schriftliche Anträge gestellt werden!

 

Informationen und Anträge

Bei Bezug von

  • Bürgergeld / Sozialgeld,
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Sozialhilfe

sind erhältlich bei

Landratsamt Aichach-Friedberg

-Amt für Soziale Leistungen-
Münchener Straße 9
86551 Aichach

und können selbstverständlich auch per Telefon oder E-Mail angefordert werden.

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Bürgergeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, erhalten eine Reihe von Leistungen für den Besuch einer Schule, einer Kindertagesstätte oder eines Horts:

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Lernförderung
  • Mittagessen in Kita, Schule, Hort
  • Kultur, Mitmachen, Sport


Bezieher von Bürgergeld/Sozialgeld und Sozialhilfe erhalten den Schulbedarf automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Für alle weiteren Leistungen aus dem Bildungspaket müssen schriftliche Anträge gestellt werden.

Landratsamt Aichach-Friedberg
Soziale Leistungen, Bildungs- und Teilhabeleistungen
Münchener Straße 9, 86551 Aichach
08251 92-153 oder -331

Lea Schoder

Das Bildungspaket Mb - Z

08251/92-153
08251/92-480 153

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