Soziale Leistungen
Kommunale SGB II Leistungen – Sachgebiet 22
Soziale Leistungen dienen der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, vor allem zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
Da jeder Mensch in Not oder in eine Situation geraten kann, in der er öffentlicher Hilfe bedarf, gibt es neben beitragsfinanzierten Sozialleistungen (z.B. Renten- oder Krankenversicherung) auch steuerfinanzierte Leistungen („Transferleistungen“), die materielle Bedürftigkeit voraussetzen. Das Amt für Soziale Leistungen ist für einen Teil dieser Transferleistungen zuständig.
Auf den nächsten Seiten haben wir Informationen sowie die Ansprechpartner/-innen zu den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen für Sie zusammengestellt.
Sozialhilfe und Grundsicherung
Als örtlicher Sozialhilfeträger ist der Landkreis zuständig für folgende Leistungsarten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Kriegsopferfürsorge
Zudem können Kinder und Jugendliche, deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten
Hinweis zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld):
- Hier finden Sie Informationen über das Bürgergeld
- Zuständige Stelle für den gesamten Landkreis Aichach-Friedberg:
Jobcenter Wittelsbacher Land
Hauptstr. 2
86551 Aichach
Tel. 08251/8776-53
Wohnungsamt
Sozialwohnungen
Ob man als Mieter einer Sozialwohnung in Betracht kommt, wird mit einer Einkommensüberprüfung festgestellt. Dabei prüft das zuständige Wohnungsamt, ob der Antragsteller mit seinen Angehörigen die für den Bezug einer Sozialwohnung maßgebende Einkommensgrenze einhält. Ausschlaggebend sind die Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Höhe des zulässigen Einkommens und die angemessene Größe der Wohnung richtet sich nach der Zahl der Familienmitglieder des Wohnungssuchenden. Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Antragsteller mit seiner Familie für die Dauer eines Jahres für eine Sozialwohnung vorgemerkt. Es muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Nach einem Jahr ist die Vormerkung erneut zu beantragen.
Vormerkungen für eine Sozialwohnung
Alle geförderten Wohnungen im Landkreis Aichach-Friedberg befinden sich seit dem 01.08.2021 in einem Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. In der Regel reicht daher im Landkreis Aichach-Friedberg ein gültiger Wohnberechtigungsschein alleine nicht mehr zur Anmietung und zum Bezug einer Sozialwohnung aus. Insbesondere die Sozialwohnungen des Ersten Förderungsweges und der Stufe 1 der einkommensorientierten Förderung (EOF) des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes müssen hier grundsätzlich über das jeweils zuständige Wohnungsamt vergeben werden.
Beim Freiwerden oder nach Bezugsfertigkeit einer Wohnung werden vom jeweils zuständigen Wohnungsamt die vorgemerkten wohnungssuchenden Haushalte nach der Rangfolge ihrer sozialen Dringlichkeit benannt. Das Wohnungsamt schlägt dabei fünf vorgemerkte wohnungssuchende Haushalte dem Vermieter zur Auswahl vor.
Für die Teilnahme am Benennungsverfahren muss sich der Wohnungssuchende beim Wohnungsamt im Landratsamt Aichach-Friedberg mit Antrag vormerken lassen.
⇒ Die Vormerkung für die Stadt Friedberg muss direkt bei der Stadt Friedberg erfolgen!
Wohnberechtigungsschein
Nur noch wenige geförderte Wohnungen im Landkreis Aichach-Friedberg können Wohnungssuchende mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein direkt beim Vermieter selbstständig anmieten. Dies sind Wohnungen des Zweiten Förderweges, des Dritten Förderweges und der Stufen 2 und 3 der einkommensorientierten Förderung (EOF) des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Friedberg haben, beantragen Sie bitte beim Wohnungsamt der Stadt Friedberg einen solchen Wohnberechtigungsschein. Für alle anderen Landkreisbürger ist das Wohnungsamt im Landratsamt Aichach-Friedberg die richtige Anlaufstelle.
⇒ Antragsformulare mit Erläuterungen erhalten Sie bei den Wohnungsämtern des Landratsamts oder der Stadt Friedberg und online ausfüllbar hier unter „Wohnungsamt
⇒ Weitere Informationen zum Antrag auf Erteilung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheins und/oder Vormerkung auf eine Sozialwohnung finden Sie hier: Informationen zum Wohnberechtigungsschein (PDF)
Die Kontaktdaten der Wohnungsämter:
Landratsamt Aichach-Friedberg
Wohnungsamt
Zimmer 203
Münchener Straße 9
86551 Aichach
Tel. 08251/92-1503 bzw. -2053
Fax. 08251/92-480 1503 bzw. -2053
E-Mail: Wohnungsamt@lra-aic-fdb.de.de
Stadt Friedberg
Wohnungsamt
Marienplatz 5
86316 Friedberg
Tel. 0821 6002-212
Wohngeld
Das Wohngeld hilft Mietern und Inhabern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen die Wohnkosten zu tragen.
Weitere Informationen
zum Wohngeld sowie Details zur Antragstellung finden Sie im Infoblatt zum Wohngeld
Antragsformulare
erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei der Wohngeldbehörde des Landratsamtes und direkt hier.
Weitere Informationen zum Wohngeld
Auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, Bau und Heimat finden Sie weitere umfangreiche Informationen.
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Beratungsgespräch einen Termin!
Ausbildungsförderung
Das Amt für Ausbildungsförderung am Landratsamt Aichach-Friedberg ist Ansprechpartner für:
Ausbildungsförderung (BAföG und BayAföG) für Schüler
Welche Aufgabe hat das BAföG?
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter: www.das-neue-bafoeg.de.
Kommt BAföG für Sie in Betracht?
- Ist Ihre Ausbildung förderfähig?
- Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
- Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?
Ausbildungsförderung leisten wir für den Besuch von:
- Weiterführenden allgemein bildenden Schulen (z.B. Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) und
- Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z.B. Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundschuljahr)
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und auch keine entsprechende zumutbare und gleichwertige Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in einem zumutbaren Zeitaufwand erreichen können. - Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- Berufsaufbauschulen (z.B. Vorstufen von BOS und Kollegstufen)
Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 – 9 der Gymnasien und der Klassen 7 -9 der Realschulen, können Ausbildungsförderung erhalten, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und auch keine entsprechende zumutbare und gleichwertige Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern aus in einem zumutbaren Zeitaufwand erreichen können.
Schüler und Schülerinnen beantragen die Leistungen nach dem BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern.
Für Studierende ist das Studentenwerk der Hochschule zuständig, an der sie immatrikuliert sind.
Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Berufsoberschulen 12. und 13. Klasse, Höheren Fachschulen und Akademien, hier ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet Ansprechpartner.
Weitere Informationen – auch zur Online-Antragstellung – erhalten Sie unter: www.bafög.de
Aufstiegsfortbildungsförderung „Aufstiegs-BAföG“ früher „Meister BAföG“ (AFBG)
Allgemeines
Für Menschen, die sich für einen beruflichen Aufstieg qualifizieren wollen, stellt das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Das AFBG verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Erziehern, Fachkaufleuten, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafög.de
Den Antrag fürs Aufstiegs-BAföG können Sie auch elektronisch über den Antragsassistenten „AFBG Digital“ stellen. Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID, die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren bei jedem Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Upload-Funktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Zwischenspeicherung, um einen vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass die Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.
Hinweise:
- Bitte vereinbaren Sie zur Beratung und zur Abgabe Ihres Antrages einen Termin.
- Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung bzw. Fortbildung.
Sven Mayr
Sachgebietsleiter Soziale Leistungen
Gleichstellungsstelle
Lange Zeit waren Frauen rechtlich und real benachteiligt. Trotz vieler Verbesserungen gibt es immer noch Bereiche in denen ein Ungleichgewicht besteht. Die Verwirklichung von tatsächlicher, gleichberechtigter Teilhabe von Frauen bei allen gesellschaftlichen Aufgaben zählt zu den Kernaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Gemeinsam mit den Verantwortlichen des Landratsamtes Aichach-Friedberg, zahlreichen Gruppierungen und Gremien sowie den Bürgerinnen und Bürgern unterstützt die Gleichstellungsstelle den Weg der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage
- wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzlich von Bedeutung für Frauen und Männer sind, mit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu tun haben sowie der Sicherung der Chancengleichheit dienen
- berät Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und initiiert Projekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich in Familie, Gesellschaft und Beruf benachteiligt fühlen (keine Rechtsberatung)
- betreibt Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen
- unterstützt den runden Tisch „Häusliche Gewalt“ und den runden Tisch „Alleinerziehende“
- ist im Team von Netzwerk Frauengesundheit, Region Augsburg
- arbeitet mit Frauengruppen und Organisationen zusammen, um das Netzwerk von Frauen für Frauen zu stärken und
- kann zu Gesprächen und Vorträgen von interessierten Gruppen eingeladen werden.
Anstehende Veranstaltungen:
Nicole Matthes
Gleichstellungsbeauftragte, Bildungsberatung, Bildungsportal A³
Behindertenhilfe
das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung schützen, ihre Benachteiligung beseitigen und verhindern, sowie die geleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft gewährleisten, ihre Inklusion, als auch die Integration fördern und ihnen eine selbst bestimmte Lebensführung ermöglichen.
Hier finden Sie weitere Informationen und Beratungsangebote
Ramona Sulzberger
hauptamtliche Behindertenbeauftragte
Josef Koppold
ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter