Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes sagt darüber hinaus, dass es Aufgabe des Staates ist, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
Lange Zeit waren Frauen rechtlich und real benachteiligt. Trotz vieler Verbesserungen gibt es immer noch Bereiche in denen ein Ungleichgewicht besteht. Die Verwirklichung von tatsächlicher, gleichberechtigter Teilhabe von Frauen bei allen gesellschaftlichen Aufgaben zählt zu den Kernaufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Gemeinsam mit den Verantwortlichen des Landratsamtes Aichach-Friedberg, zahlreichen Gruppierungen und Gremien sowie den Bürgerinnen und Bürgern unterstützt die Gleichstellungsstelle den Weg der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage
- wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit an allen Angelegenheiten mit, die grundsätzlich von Bedeutung für Frauen und Männer sind, mit der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu tun haben sowie der Sicherung der Chancengleichheit dienen
- berät Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und initiiert Projekte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich in Familie, Gesellschaft und Beruf benachteiligt fühlen (keine Rechtsberatung)
- betreibt Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Themen
- unterstützt den runden Tisch „Häusliche Gewalt“ und den runden Tisch „Alleinerziehende“
- ist im Team von Netzwerk Frauengesundheit, Region Augsburg
- arbeitet mit Frauengruppen und Organisationen zusammen, um das Netzwerk von Frauen für Frauen zu stärken und
- kann zu Gesprächen und Vorträgen von interessierten Gruppen eingeladen werden.
Aktuelle Themen
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Themen geworden – auch und gerade auch für die Wirtschaft. Die Einführung des Elterngeldes und vor allem der Ausbau der Kinderbetreuung waren dabei wichtige Meilensteine. Wurde das Thema früher bisweilen auch als „Sozialklimbim“ abgetan, so ist heute der betriebs- und volkswirtschaftliche Nutzen einer familienfreundlichen Arbeitswelt nachweisbar. Die Zahl der Unternehmen die sich dafür interessieren und engagieren ist auch in unserer Region deutliche gewachsen.
- Ein entscheidender Faktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Spielräume in der Gestaltung der eigenen Arbeitszeit. Wenn beide Eltern arbeiten, ermöglichen es flexible Arbeitszeiten, Beruf und Familie dennoch unter einen Hut zu bekommen. Alle können davon profitieren: mehr Zeitsouveränität der Beschäftigten führt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und zu einer effizienteren Arbeitsorganisation, Fehlzeiten sinken und Stresspotentiale werden verringert.
- Gute und verlässliche Kinderbetreuung ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Mütter und Väter ihr Familien- und Berufsleben miteinander vereinbaren könne. Wer Eltern bei der Kinderbetreuung unterstützt, profitiert von verringerten Fehlzeiten, kürzeren Elternzeiten und hoher Attraktivität als Arbeitgeber. Neben dem Angebot der Kinderbetreuung am eigenen Wohnort lohnt es sich beim Arbeitgeber einmal nachzufragen und auf dieses Thema aufmerksam zu machen.
- Immer mehr Väter wollen sich stärker an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen. Sie verstehen die Rolle in der Familie nicht mehr nur als Ernährer. Auch in der Wirtschaft wächst die Akzeptanz für eine aktive Vaterrolle, wie die steigende Nachfrage nach den Vätermonaten beim Elterngeld belegen.
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird zunehmend zu einem wichtigen Thema für die betriebliche Personalpolitik. Eine steigende Zahl von Beschäftigten steht vor der Herausforderung, neben ihrem Beruf die Pflege und Betreuung von älteren Angehörigen zu bewältigen. Der demographische Faktor, der spätere Eintritt in das Rentenalter und die hervorragende Gesundheitsversorgung in unserem Land tragen maßgeblich dazu bei. Dies wirkt sich heute bereits auch auf die betriebliche Praxis aus. Beruf und Pflege wird eine der zentralen Herausforderung für Betriebe in der Zukunft sein.
Das Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ stellt eine Vielzahl an Informationen und guten Beispielen auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Auch das Landratsamt Aichach-Friedberg ist Netzwerkpartner dieser Initiative. www.erfolgsfaktor-familie.de
Die Bundesregierung will Frauen beim Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familien- oder Pflegepause stärker unterstützen. Aus diesem Grund startete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit erneut ausgewählte Modellprojekte, die Frauen nach einer mehrjährigen Auszeit beim Wiedereinstieg in den Beruf helfen. Neben dem Projektleitziel der Unterstützung sollen alle Faktoren, die den beruflichen Wiedereinstieg der Frauen verhindern oder zumindest eine wesentliche Belastung darstellen, reduziert werden.
Auf ideenreiche und individuelle Weisen helfen die Mitarbeiterinnen des Projektes, den Anschluss an den heutigen Arbeitsmarkt zu finden. Dies geschieht insbesondere durch die Klärung der persönlichen Vorstellungen und Ziele, sowie dem gemeinsamen Erarbeiten einer individuellen Bewerbungsstrategie.
Das Betreuungsangebot ist kostenfrei. Ein besonderes Unterstützungsangebot bietet das Projekt durch seine Beratungsstelle für Kinderbetreuung.
Das Projekt „Perspektive Wiedereinstieg“ wird vom Berufsbildungszentrum Augsburg (BBZ) in Zusammenarbeit mit der ARGE Augsburg und der Gleichstellungsbeauftragen des Landkreises Aichach-Friedberg durchgeführt. Bei Interesse an der Teilnahme des Projektes erreichen Sie die Mitarbeiterinnen des BBZ unter der Telefonnummer 0821/25768-0.
Weitere Informationen finden Sie unter www.perspektive-wiedereinstieg.de
Momentan wird kaum ein Thema so hitzig und auch kontrovers diskutiert wie sexuelle Gewalt und Belästigung gegen Frauen. In einer Studie des Bundesfamilienministeriums berichtet fast jede siebte Frau davon, mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von sexueller Gewalt geworden zu sein. Trotz dieser großen Zahl an Fällen ist das Thema mit vielen Tabus belegt, nicht zuletzt, weil Täter oft ein Verwandter oder Bekannter ist. Angehörige schweigen, „weil nicht sein kann, was nicht sein darf“. Betroffene schweigen weil sie Angst haben. Es besteht nach wie vor erheblicher Informationsbedarf über Hintergründe und Ursachen von Gewalt, über einschlägige Hilfsangebote und sinnvolle Präventionsprogramme.
Gleichberechtigung der Geschlechter, gewaltfreies Leben und die Freiheit auf sexuelle Selbstbestimmung ist für uns, die wir hier geboren sind oder schon lange hier leben eine Selbstverständlichkeit. Doch viele Flüchtlinge und Asylbewerber haben Vergleichbares in ihren Heimatländern nicht kennengelernt, geschweige denn erfahren. Im Netz gibt es dazu verschiedene Orientierungshilfen, die allermeisten auch in vielen verschiedenen Sprachen.
Informationen zu den Themen findet man auf folgenden Internetseiten
oder in folgenden PDF-Dateien
- RefugeeGuide (3 MB)
- TDF Flyer Women Men (7 MB)
Broschüren, Informationsmaterial und ein Adressverzeichnis mit regionalen Hilfsangeboten sind im Gleichstellungsbüro des Landratsamtes erhältlich.
Den Flyer „Gewalt gegen Frauen“ können Sie hier herunterladen.
Aktuelle Themen
LGBTIQ
LGBTIQ ist die international gebräuchliche Abkürzung für lesbisch, schwul (englisch: gay), bisexuell, transsexuell, intersexuell und queer; im deutschsprachigen Raum wird auch das Akronym LSBTIQ verwendet. Queer dient als Oberbegriff, unter dem verschiedene sexuelle und geschlechtliche Identitäten zusammengefasst werden, oft als Sammelbegriff für nicht-heterosexuelle Identitäten und Identitäten, bei denen die empfundene Geschlechtsidentität nicht mit den körperlichen Geschlechtsmerkmalen bzw. mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmen. Das sog. Antidiskriminierungsgesetz soll seit 2006 vor Benachteiligung u.a. aus Gründen des Geschlechts oder der sexuellen Identität schützen. Die Regenbogenflagge ist dabei Symbol für Toleranz und Akzeptanz der Vielfalt an Lebensformen.
Fast acht Prozent der in Deutschland lebenden Bevölkerung identifizieren sich in ihrer sexuellen Orientierung oder Identität mit der Bezeichnung LGBTIQ. Ausgehend von einer Bevölkerungszahl von 135.000 könnte dies demnach bis zu 10.800 Menschen im Landkreis Aichach-Friedberg betreffen.
Das bayerische Sozialministerium unterstützt deshalb die Einrichtung und Arbeit eines bayernweiten Beratungs- und Unterstützungsnetzwerks für LGBTIQ-Personen. Das Netzwerk und seine Projekte werden wissenschaftlich begleitet. Ziel ist es unter anderem niedrigschwellige Beratungsangebote vor Ort, runde Tische der Initiativen und Organisationen im LGBTIQ-Bereich in den Regierungsbezirken zu etablieren und zu einem bayernweiten Netzwerk zu spannen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/lsbtiq-geschlechtliche-vielfalt/index.php
Die Gleichstellungsstelle setzt sich für geschlechtliche Vielfalt ein – das heißt für die Rechte von Menschen aller Geschlechter und sexueller Orientierungen. Immer noch erfahren Menschen, die z.B. gleichgeschlechtlich orientiert sind oder sich nicht als Junge/Mann oder Mädchen/Frau verstehen, Diskriminierung.
Wir stehen Ihnen und dem Umfeld von queeren Menschen (Familie, Freunde, Bekannte und Verwandte) für eine erste Kontaktaufnahme und für Informationen zur Verfügung. Darüber hinaus ist unser Ziel eine bessere Vernetzung mit den Beratungsstellung und die Aufklärung, sowohl der Bevölkerung aber auch der Fachkräfte durch Veranstaltungen im Wittelsbacher Land. Informationen zum Beratungsangebot finden sie im Flyer.
Bayernweite Unterstützungsangebote und regionale Angebote
Frauenzentrum Augsburg e.V.
Beratungsstelle für lesbische und bisexuelle Frauen inklusive Trans-Frauen in Augsburg
Telefon: 0821/581100
Weiterführende Informationen unter http://frauenzentrum-augsburg.de/beratung/
Beratungsstelle für schwule und bisexuelle Männer (cis*trans*inter*nb) für Schwaben
Telefon: 0151-684152
Weiterführende Informationen unter https://zas-schwaben.de/schwubis/
Fliederlich e.V. mit Resi e.V.
„Queer-Beratung“ in der Region Nürnberg
Telefon: 0911/42345770
Weiterführende Informationen unter https://www.fliederlich.de/
pro familia Niederbayern e.V. mit Queer in Niederbayern e.V.
„up2you. Leben. Lieben. Selbstbestimmt.“ in Niederbayern
Telefon: 0871/20650860
Weiterführende Informationen unter https://queer-niederbayern.de/guidance.php
Lesbentelefon e.V. mit Sub-Schwules Kommunikations- und Kulturzentrum e.V.
Engagiert in Beratung und gemeinsamen Aktionen in München
Weiterführende Informationen unter https://www.letra.de/de/beratung.html und https://www.subonline.org/
Münchner Aidshilfe e.V.
Wohnen und Betreuung für LGBTIQ, rosa Alter, Trans*Inter*Beratungsstelle in München
Weitere Informationen unter www.muenchner-aidshilfe.de
Lesben- und Schwulenverband Bayern e.V.
Weiterführende Informationen unter https://bayern.lsvd.de/
Bayerischer Jugendring
Leitidee und Auftrag der Jugendarbeit ist es, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen und Diskriminierungen aufgrund der Geschlechterzugehörigkeit oder der geschlechtlichen Orientierung entgegenzuwirken.
Weitere Informationen unter https://www.bjr.de/spotlight/queere-jugendarbeit
Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.
Aktuelle Informationen und Neuigkeiten zu Vielfalt, Diversity Management und
Charta der Vielfalt e. V.
Weitere Informationen unter https://www.charta-der-vielfalt.de/ueber-uns/aktuelles/
Aktionstage
Frauen verdienen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 21,6 Prozent weniger als Männer. Der Equal Pay Day soll darauf aufmerksam machen, wie groß die Hürde auf dem Weg zur Gleichberechtigung auf dem Arbeitsmarkt noch ist. Auf Tage umgerechnet ergibt sich aus den 21,6 % der 18. oder 19. März eines jeden Jahres. Wo stehen wir also gesellschaftlich? Dieser Tag soll uns aufmerksam machen und unser Bewusstsein wachrufen, dass hier großer Handlungsbedarf besteht.
Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem Anfang des Jahres für ihre Arbeit bezahlt werden.
Selbst schuld? Oft müssen Frauen sich anhören, sie sollen doch andere Berufe wählen. Was ist meine Arbeit wert? und Berufe mit Zukunft sind die Themenschwerpunkte am jährlichen Aktionstag. Denn fest steht: Erziehung und Pflege sind zukunftsorientierte Berufe und trotzdem vergleichsweise schlecht bezahlt. Gleichzeitig fehlen in anderen Branchen weibliche Führungskräfte. Hauptanliegen der Kampagne sind: die Wertschätzung, die sich auch in der Bezahlung widerspiegelt, gegenüber den sozialen Dienstleistungen zu erhöhen und die Berufswahl von Rollenbildern oder Barrieren bei der Vereinbarkeit von Familie und Karriere zu befreien. Beides ist zentral, um die Lohnlücke zu schließen und für eine zukunftsfähige Wirtschaft gewappnet zu sein.
Weitere Informationen unter www.equal-pay-day.de
Am Girls’Day (Zukunftstag für Mädchen) öffnen Unternehmen, Betriebe und Hochschulen in ganz Deutschland jedes Jahr um den 28. April ihre Türen für Schülerinnen ab der 5. Klasse. Die Mädchen lernen dort Ausbildungsberufe und Studiengänge in IT, Handwerk, Naturwissenschaften und Technik kennen, in denen Frauen bisher eher selten vertreten sind. Oder sie begegnen weiblichen Vorbildern in Führungspositionen aus Wirtschaft und Politik. Weitere Informationen und Angebote unter www.girls-day.de
Jungen haben vielfältige Interessen und Stärken. Ebenfalls um den 28. April eines jeden Jahres geht es am Boys`Day (Jungen-Zukunftstag) um deren Berufswahl. Die Jungen entscheiden sie sich jedoch oft für Berufe wie Kfz-Mechatroniker oder Industriemechaniker, die traditionell meist von Männern gewählt werden. Um Jungen eine Gelegenheit zu geben, auch Berufe im sozialen, erzieherischen oder pflegerischen Bereich auszuprobieren, wurde 2011 der Boys´Day ins Leben gerufen. Schon mehr als 130.000 Jungen haben an den Angeboten dazu teilgenommen. Weitere Informationen und Angebote unter www.boys-day.de
Dazu passt folgender Filmtipp: …
Einfach ausprobieren! Berufswahl von Mädchen und Jungs htpp://www.jff.de/msa/?RUBRIK_ID=31
Unter diesem Titel gibt es eine neue Filmdokumentation zur Berufsfindung mit pädagogischen Begleitmaterialien. Die Idee zu dem Film entstand im lokalen Girls´Day Bündnis der Region Augsburg. In „Einfach ausprobieren“ kommen drei Jungen und Mädchen zu Wort, die frauen- bzw. männeruntypische Berufe gewählt haben: zum Beispiel Vanessa; sie will LKW-Fahrerin werden oder Alexander, der den Beruf des Altenpflegers gewählt hat. Wir, das Girls´Day Filmteam wollen mit dem Film Jugendliche zu Wort kommen lassen. Die beruflichen Wege im Film bietet viel Diskussionsstoff und kann für andere Jugendliche Orientierung sein. Der Film soll Mut machen den eigenen Weg zu finden. Ergänzend zum Film finden Sie auf der DVD vielfältiges Material für die Jugendarbeit bzw. den Schulunterricht mit Hintergrundinformationen zur Berufswahl von Mädchen und Jungen sowie Ideen und Vorschlägen wie Sie den Film einsetzen können. Die DVD ist bei der Medienzentrale Aichach im Verleih!
Am 08. März wird weltweit der Frauentag oder auch „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ begangen.
Wie ist dieser Tag zustande gekommen?
Der Frauentag entstand in der Zeit um den Ersten Weltkrieg, als Frauen verstärkt um Gleichberechtigung und Wahlrecht kämpften. 1910 setzte sich Clara Zetkin auf der „Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz“ erstmals für die Einführung eines internationalen Frauentages ein. Es folgte am 19. März 1911 der erste Frauentag in Deutschland, Dänemark, Österreich-Ungarn sowie der Schweiz. Unterstützung erhielten die Frauenrechtlerinnen von den Sozialdemokraten, die im Wahlrecht für Frauen die Chance sahen, ihre Anhängerschaft zu vergrößern.
Am 12. November 1918 wurde das Wahlrecht für Männer und Frauen über 20 Jahren verkündet und die Vorkriegsforderungen der Frauenbewegung somit erfüllt. In den folgenden Jahren fand der Frauentag in Deutschland weiterhin statt, um Forderungen wie zum Beispiel niedrigere Lebensmittelpreise und legale Schwangerschaftsabbrüche mehr Ausdruck zu verleihen. Zwischen 1933 und 1945 wurde er aufgrund seines sozialistischen Ursprungs abgeschafft und in der DDR am 8. März 1946 wieder eingeführt, während er in der BRD erst in den 60er Jahren stärker ins Bewusstsein rückte. 1977 beschloss die UN-Generalversammlung den 8. März als internationalen Frauentag anzuerkennen.
Gepflogenheiten und/oder Bräuche am Frauentag.
Bräuche wie sie von anderen Feiertagen bekannt sind, existieren am Frauentag eher nicht. Es geht an diesem Tag weniger darum, gute Laune zu verbreiten, sondern auf Missstände in der ganzen Welt aufmerksam zu machen, wie zum Beispiel Kinderheirat oder weibliche Genitalverstümmlung. In großen und kleinen Städten wird demonstriert und Gewerkschaften sowie autonome Frauengruppen halten Vorträge. 2003 initiierte beispielsweise die UNICEF zum Frauentag das Motto „Bessere Bildung für Mädchen“. Ein Jahr später thematisierte der Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan die hohe Rate der weiblichen HIV-Infizierten in Afrika. Nichtsdestotrotz plädieren Frauenrechtlerinnen für die Abschaffung des Frauentags, mit der Begründung, solange die Gesellschaft diesen Tag braucht, gäbe es keine Gleichberechtigung.
- In Russland ist der darauf folgende Montag arbeitsfrei, wenn der Internationale Frauentag auf einen Samstag oder Sonntag fällt.
- In China ist der Nachmittag an diesem besonderen Tag für Frauen arbeitsfrei.
- In der Autonomen Region Kurdistan gibt es seit 2012 den „Tag des traditionellen kurdischen Kleides“ am 8. März – eine alternative zum Internationalen Frauentag.
- In einigen Teilen Deutschlands ist es üblich, dass Chefs ihren weiblichen Mitarbeitern eine Blume schenken.
Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch: „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ (engl. International Day for the Elimination of Violence against Women) ist ein am 25. November jährlich abgehaltener Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen.
Seit 1981 organisieren Menschenrechtsorganisationen jedes Jahr zum 25. November Veranstaltungen. Ziel ist die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen und die allgemeine Stärkung von Frauenrechten. Dabei sollen vor allem Themen zur Sprache kommen wie: Zwangsprostitution, Sexueller Missbrauch, Sextourismus, Vergewaltigung, Beschneidung von Frauen, Häusliche Gewalt, Zwangsheirat, die Abtreibung weiblicher Föten, weibliche Armut, etc. Außerdem sollen Programme unterstützt werden, die sich ausdrücklich für eine Gleichstellung von Frauen gegenüber Männern einsetzen; etwa im Bereich Erbrecht, Bildung, Privateigentum, aktives und passives Wahlrecht, Kreditwürdigkeit, Rechtsfähigkeit und das Sichtbarmachen von unbezahlter Arbeitsleistung.
Einer aktuellen Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zufolge sind rund 35 % aller Frauen in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen. Dies geschieht größtenteils unbemerkt inmitten der Gesellschaft. Denn nur ein Fünftel der Betroffenen wenden sich an eine Beratungsstelle.
Hilfetelefon
Ein relativ neues, bundesweites Angebot ist das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Es soll all denjenigen die Kontaktaufnahme erleichtert werden, die den Weg zu einer Einrichtung vor Ort zunächst scheuen oder sie aus unterschiedlichen Gründen nicht aufsuchen können. Das Hilfetelefon ist das erste Beratungsangebot in Deutschland, das barrierefrei, kostenlos und vertraulich rund um die Uhr erreichbar ist – genau dann, wenn die Betroffenen den Mut gefasst haben, sich jemanden anzuvertrauen.
Die mehr als 60 Fachberaterinnen geben am Telefon sowie über Chat und E-Mail auf der Webseite www.hilfetelefon.de Auskunft zu allen Formen von Gewalt. Das Hilfetelefon ergänzt die bestehenden lokalen Systeme, indem es einerseits eine niederschwellige 24h-Beratung bietet und andererseits eine wichtige Lotsenfunktion übernimmt.
Rat und Hilfe
Hier sind Beratungsstellen zusammen gefasst, die als Anlaufstelle für von Gewalt Betroffene arbeiten, einige davon nur für Frauen und Mädchen. Manche bieten auch Kurse für Gewaltprävention und Selbsthilfegruppen an, manche vermitteln Therapien oder führen auch selbst Therapiegespräche.
Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen
Bundesweite, kostenlose und vertrauliche telefonische Erstberatung rund um die Uhr.
Telefon 0800/116016
Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
Polizeipräsidium Schwaben Nord
Gögginger Str. 43
86159 Augsburg
Tel: 0821-323-1311
Frauennotruf; Beratungsstelle für Frauen mit sexualisierter Gewalterfahrung
86152 Augburg, Schaezlerstr. 38
Telefon 0821/34 99 99 24
Wildwasser Augsburg e.V.
Schießgrabenstr. 2
86150 Augsburg
Telefon 0821/154444,
Mail: beratung@wildwasser-augsburg.de
Frauenhaus Augsburg
Telefon 0821/2290099
Die Adresse ist anonym!
Via – Wege aus der Gewalt
Am Katzenstadel 32
86152 Augsburg
E-Mail: awo.via@awo-augsburg.de
Telefon: 0821 – 45039911
Telefax: 0821 – 45033911
Weißer Ring
Die Kommissarische Leitung der Außenstelle Aichach-Friedberg übernimmt das Landesbüro Bayern-Süd, Telefon 09078/89494
Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband Augsburg. E.V.
Volkhartstr.2
86152 Augsburg
Telefon 0821/455406-0
Mobbing-Selbsthilfegruppe für betroffene Frauen und Männer
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen beim
Gesundheitsamt Augsburg unter Telefon 0821/324-2016
Stalking-Selbsthilfegruppe
Regelmäßige Treffen alle 2 Wochen am Mittwoch; 17.00 – 19.00 Uhr in Augsburg
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen beim
Gesundheitsamt Augsburg unter Telefon 0821/324-2016
Hilfen für werdende Mütter, Schwangerenkonfliktberatung, Sexualerziehung, Empfängnisregelung und individuelle Beratung.
Schloßplatz 5, 86551 Aichach
hier erhalten Sie mehr Informationen
Pro Familia
Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V.
Hermanstr. 1, 86150 Augsburg
Telefon 0821/450362-0
Sozialdienst Katholischer Frauen e. V.
Am Katzenstadel 1
86152 Augsburg
Telefon 0821/4208990
Donum Vitae in Bayern e. V.
Volkhartstr. 5
86152 Augsburg
Telefon 0821/450-8888
Kreisjugendamt Aichach-Friedberg
Münchener Str. 9
86551 Aichach (Landratsamt)
Telefon 08251/92-0
Erziehungs- Jugend- und Familienberatung (KJF)
Schloßplatz 5
86551 Aichach
Telefon 08251/204040
Sozialpädagogische Beratungsstelle
Nelkenstr. 18
86438 Kissing
Telelfon 08233/795176
Kostenübernahme für Pflege, Einzelgespräche, Gruppenarbeit, Hausbesuche und Angehörigenarbeit. Sozialpsychiatrischer Dienst – Ambulante Beratung für psychisch Kranke und Menschen in Lebenskrisen und psychosomatischen Krankheiten. Das Beratungsangebot der jeweiligen Träger ist verschieden – am besten nachfragen!
Sozialpsychiatrischer Dienst
Münchener Str. 19, 86551 Aichach
Telefon 08251/8734-20
Träger: Caritasverband Aichach-Friedberg
Allgemeine Sozialberatung
Hermann-Löns-Str. 6, 86316 Friedberg
Telefon 0821/268911
Träger: Caritasverband Aichach-Friedberg
Schuldnerberatung
Aichach, Münchener Str. 19
Telefon 08251/8734-13
Träger: Caritasverband Aichach-Friedberg
Sozialpsychiatrischer Dienst
Augsburg, Auf dem Kreuz 47
Telefon 0821/3156-225
Träger: Caritasverband Augsburg
BRK Aichach, Sozialzentrum
Rosenau 10
Telefon 08251/8856-56 oder 57
BRK Friedberg, Kreisverband
Hans-Böller-Str. 4
Telefon 0821/26076-13
Frauen, die sich regelmäßig treffen und soziale, politische, religiöse Themen behandeln, Öffentlichkeitsarbeit und gemeinsame Aktivitäten organisieren.
Bezirk Aichach
Frau Brigitte Menner, Telefon 08251/1498
Bezirk Friedberg
Frau Dagmar Resch-Andres, Telefon 08233/3963
Frau Josefine Segmüller, Telefon 0821/605109
Frauenforum Aichach-Friedberg
Sprecherin: Frau Jakoba Zapf, Telefon 0821/604633
Wenn die Mutter ausfällt……
….haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe/Familienpflege!
Auf Antrag übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Weitere Informationen unter www.familienpflegewerk.de
Babysitterdienst Aichach
Vermittlung durch Kath. Frauenbund Aichach, Frau Hagl
Telefon 08254/994695 von 18.00 – 20.00 Uhr
Hotline – Familienservice in Bayern
Telefon 0189/12 33 55
Die Wissensdatenbank „Erziehungsgeld von A bis Z“ und weitere Informationen für Familien und Eltern zu allen relevanten Leistungen sind unter https://www.lfv-bayern.de/ nachzulesen. Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Servicestelle „Familienpakt Bayern“
Informationen zur Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
www.familienpakt-bayern.de
Gesetze und Beschlüsse
Zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurden in den Bundesländern Landesgleichstellungsgesetze verabschiedet. In Bayern ist das Gesetz am 24. Mai 1996 in Kraft getreten.
Ziel des am 18.8.2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft , des Geschlechtes, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
(z.B. Elterngeld, Elternzeit oder Kinderkindergeld)
Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates. Die Bundesregierung setzt dabei auf eine Familienpolitik, die den Zusammenhalt der Gesellschaft festigt. Als Voraussetzung dafür benötigen Familien Zeit für Verantwortung und jede und jeder einzelne faire Chancen in der Gesellschaft. Eine Übersicht zu den wichtigsten Leistungen für Familien finden Sie auf dieser Seite. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen
Zusätzliche Leistungen die in Bayern gelten, wie zum Bespiel das „Bayrische Familiengeld“ finden Sie unter https://www.familienland.bayern.de/themen/finanzielle-leistungen/index.php.
Arbeitnehmer, die den Wunsch haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, können nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitarbeit unterstützen Arbeitnehmer, die Anforderungen von Beruf und Privatleben besser miteinander in Einklang zu bringen. Alles Wichtige dazu unter: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile
Am 1. Januar 2012 ist das neue Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft getreten. Bereits heute sind rund 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. In wenigen Jahrzehnten soll die Zahl bereits bei über vier Millionen liegen – bei gleichzeitigem Rückgang der Erwerbstätigen. Gerade viele ältere Pflegebedürftige wollen zu Hause in den eigenen vier Wänden von Familienangehörigen gepflegt werden. Informationsbroschüren für Beschäftigte und für Unternehmen gibt es beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Im Internet sind die Informationen unter www.bmfsfj.de oder www.familien-pflege-zeit.de nachzulesen.