Umwelt und Natur

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Aufgabenbereich

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege
  • Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft und aus der Verantwortung des Menschen für die natürlichen Lebensgrundlagen und aufgrund ihres eigenen Wertes nachhaltig zu sichern.

 

Information

Projekte:

Franz Rieber

Sachgebietsleiter

08251/92-167
08251/92-380

Georg Wenger

Stellvertreter
staatl. Fachkraft für Naturschutz

08251/92-327
08251/92-380

Thomas Kaeuffer

Biber- und Hornissenbeauftragter

08251/92-152
08251/92-380

Ingrid Winter

artenschutzrechtliche An-/Abmeldungen; CITES-Bescheinigungen

08251/92-143
08251/92-380

Tina Schormair

Vertragsnaturschutzprogramm und Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie

08251/92-349
08251/92-380

Manuela Riepold

Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege

08251/92-392
08251/92-380

Julia Bezler

Ökoflächenkataster

08251/92-448
08251/92-380

Andreas Ufer

staatl. Fachkraft für Naturschutz

08251/92-144
08251/92-380

Jonathan Renner

staatl. Fachkraft für Naturschutz

08251/92-489
08251/92-380

Leon Winterhalter

staatl. Fachkraft für Naturschutz

Ab März 2027 wieder erreichbar

08251 92-3384
08251/92-380

Jochen Fischer

Ökoflächenkataster

08251/92-1159
08251/92-380

Verena Lichtenstern

staatl. Fachkraft für Naturschutz

Mittwoch – Freitag erreichbar

08251/92-3909
08251/92-380

Aufgabenbereiche

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes mit den dazu ergangenen Rechtsvorschriften

  • Rechtssetzungsverfahren, Anordnungen, Genehmigungen und Vollzug für
    • Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz
    • Wasserschutzgebiete
    • Regelungen zum Gemeingebrauch
  • Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, Anordnungen und Vollzug bei Gewässerausbaumaßnahmen (Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung von Gewässern)
  • Bewilligungs- und Erlaubnisverfahren, Anordnungen und Vollzug für
    • Wasserversorgungen
    • Abwasserbeseitigung inkl. Niederschlagswasserbeseitigung
    • Stau- und Triebwerksanlagen
    • Gewässerbenutzungen, z. B. Grundwasserwärmepumpen, Erdtiefensonden, Grundwasserentnahmen zu Brauchwasserzwecken (z.B. Beregnung)
  • Genehmigungsverfahren für Anlagen in, an, über und unter Gewässern
  • Genehmigung von Fernwärmeleitungen
  • rechtlicher Vollzug des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
  • Berechnung der Abwasserabgabe
  • Aufsichtsbehörde für Wasser- und Bodenverbände
  • Regelungen der Schifffahrt auf Gewässern im Landkreis
  • Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
  • Indirekteinleitergenehmigungen
Fragen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an wasserrecht@lra-aic-fdb.de

Carina Korntheur

Sachgebietsleitung Wasserrecht und Gewässerschutz

08251/92-255
08251/92-480-255

Florian Nußstein

08251/92-346
08251/92-480 346

Raluca Sandner

08251/92-122
08251/92-480 122

Johanna Stocker

08251/92-165
08251/92-480 165

Sarah Heigemeir

08251/92-374
08251/92-480 374

Christoph Kolbe

08251/92-2052
08251/92-480 2052

Christopher Lammer

08251/92-366
08251/92-480 366

Caroline Regau

08251/92-147
08251/92-480-147

Kathrin Tresenreiter

08251/92-3386
08251/92-480 3386

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes mit den dazu ergangenen Rechtsvorschriften

  • amtliche Begutachtung speziell definierter wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
    • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen innerhalb und außerhalb von Anlagen
    • Grundwasserabsenkung für vorübergehenden Zweck (Bauwasserhaltung)
    • Brunnenregeneration außerhalb von Schutzgebieten
    • Pumpversuche für öffentliche Wasserversorgung
    • Grundwasserentnahme für Kies- oder Sandwäsche
    • Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen, die in Gewässernähe, in Überschwemmungsgebieten oder in Wasserschutzgebieten liegen, soweit nicht von speziellen Anforderungen abgewichen wird
  • fachlicher Vollzug des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen einschließlich Überwachung
  • wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Beurteilung von Verfahren außerhalb des Wasserrechts
  • Gewässeraufsicht, technische Gewässeraufsicht in speziellen Bereichen
  • Schnittstellenfunktion zur Wasserwirtschaftsverwaltung
    • Beratung von Bürgern und Antragstellern in einfachen wasserwirtschaftlichen Sachverhalten (z. B. Niederschlagswasserbeseitigung und Hauskläranlagen)
    • Vorprüfung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
    • Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen in wasserrechtlichen Verfahren
    • Vermeidung der Einschaltung des Wasserwirtschaftsamtes in einfachen Fällen
Fragen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an wasserrecht@lra-aic-fdb.de

Daniela Bruder

stellvertretende Sachgebietsleitung Wasserrecht und Gewässerschutz

08251/92-223
08251/92-480-223

Christoph Fransson

08251/92-4412
08251/92-480-4412

weitere Informationsmöglichkeiten

Beurteilung von Niederschlagswassereinleitungen
https://www.lfu.bayern.de/wasser/ben/index.htm

Standortauskunft für oberflächennahe Geothermie
https://www.lfu.bayern.de/geologie/oberflaechennahe_geothermie/index.htm

Bayerisches Landesamt für Umwelt – Wasser
http://www.lfu.bayern.de/wasser/

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
http://www.wwa-don.bayern.de/

Aktion Grundwasserschutz
http://www.grundwasserschutz.bayern.de/

Fragen richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail an wasserrecht@lra-aic-fdb.de

Carina Korntheur

Sachgebietsleitung Wasserrecht und Gewässerschutz

08251/92-255
08251/92-480-255

Daniela Bruder

stellvertretende Sachgebietsleitung Wasserrecht und Gewässerschutz

08251/92-223
08251/92-480-223

Aufgaben:

  • Genehmigungsverfahren, Anordnungen und Überwachung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen
  • Überwachung und Anordnungen bei nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen
  • Immissionsschutzfachliche Stellungnahmen bei Raumordnungs-, Planfeststellung-, Bauleitplanung- und Baugenehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange
  • Messungen und Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Immissionsschutzrecht
  • Überwachung der Umweltradioaktivität (diskontinuierliche Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung)

Digitaler Antrag auf  immissionsschutzrechtliche Genehmigung (digitaler BImSchG-Antrag):

  • Ab dem 21. November 2025 ist das Genehmigungsverfahren elektronisch durchzuführen (§ 10a BImSchG). Der Login erfolgt über das Bürgerkonto (BayernID, BundID). Bei Fragen zum digitalen BImSchG-Antrag bitte an immissionsschutz@lra-aic-fdb.de wenden oder per Telefon an 08251 92-160 oder 08251 92-3387.
  • Digitaler BImSchG-Antrag
  • Formulare, Checkliste, Merkblätter für den digitalen BImSchG-Antrag
  • Hinweis: Zur Ersetzung der bisherigen Schriftform ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur erforderlich für sämtliche Antragsformulare, die bisher auch eine Unterschrift in Papierform benötigt haben. Dies sind beispielsweise (nicht abschließend): alle BImSchG-Antragsformulare, Planunterlagen (Baupläne, Baurechtsformulare usw.), sonstige Unterlagen die vom Planungsbüro erstellt werden (Betriebsbeschreibungen, Kurzbeschreibungen, Verfahrensbeschreibungen, Ablaufpläne, usw.) oder ähnliche Dokumente. Technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Wartungsanweisungen oder sonstige Unterlagen, die in Originalform des Anlagenherstellers unverändert hochgeladen werden, benötigen keine fortgeschrittene elektronische Signatur.

Verfahren, Rechtsgrundlagen usw.

Birgit Funk

08251/92-3387
08251/92-480 3387

Christina Pacharra

08251/92-3389
08251/92 480 3389

Sophia Ostermayr

Herstellung und Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen, Bioabfallverordnung, Deponien

08251/92-3308
08251/ 92-480 3308

Tobias Hell

08251/92-345
08251/92-480 345

Verfahren, Rechtsgrundlagen usw.

Gerhard Bohn

Aichach, Adelzhausen, Eurasburg, Sielenbach, Merching, VG Mering, Ried, Schiltberg

08251/92-148
08251/92-480 148

Rainer Derow

Aichach, VG Kühbach, VG Pöttmes, Rehling, Todtenweis

08251/92-149
08251/92-480-149

Monika Schüssler

Aindling, Friedberg, Kissing, Petersdorf

08251/92-164
08251/92-480 164

Johannes Sumperl

Affing, Dasing, Hollenbach, Inchenhofen, Obergriesbach

08251/92-476
08251/92-480 476

Katrin Herger

08251/92-351
08251/92 480-351

Ana Avalishvili

Dasing, Friedberg

08251/ 92-2189
08251/ 92-480 2189

Information über Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie

Die Industrieemissions-Richtline ist eine Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2010/75/EU). Sie enthält Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Stilllegung und Überwachung von Industrieanlagen.
Das Ziel der Richtlinie ist es, Umweltverschmutzungen durch Industrieanlagen zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Dieses Ziel soll dadurch erreicht werden, dass die Betreiber von Anlagen jeweils die „beste verfügbare Technik (BVT)“ anwenden.

Welche Anlagen unter die Regelungen der Industrieemissions-Richtlinie fallen, ist im Anhang 1 der Industrieemissions-Richtlinie geregelt. Im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es derzeit folgende IE-Anlagen.

Für die vom Landratsamt Aichach-Friedberg zu überwachenden Anlagen wurde ein Überwachungsprogramm aufgestellt. Gemäß § 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen im Landkreis sicherstellen.

Alle Unterlagen sind auf dem Stand Mai 2022. Aktuelle Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte sind bei den jeweiligen Anlagen veröffentlicht.

IE-Anlagen im Landkreis Aichach-Friedberg

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Allgemeiner Hinweis auf Altbescheide und Genehmigungen

Betreiber:
Wolfgang Bachmeir
Baierberg 4a
86415 Mering
Anlage:
Mastschweinestall
Nummer 4. BImSchV:
7.1.7.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen (2017)
Bescheide:

Betreiber:
eds-r GmbH
Kellerbreite 6
86674 Baar
Anlage:
Verwertungsanlage für Elektroschrott
Nummer 4. BImSchV:
8.12.1.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
für die Abfallbehandlung
Bescheide:

Betreiber:
Federal-Mogul R&LFriedberg Casting GmbH & Co. KG
Engelschalkstraße 1
86316 Friedberg
Anlage:
Eisenmetallgießerei
Nummer 4. BImSchV:
3.7.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
BVT-Schlussfolgerungen für Schmieden und Gießereien
Bescheide:

Betreiber:
Federal-Mogul Friedberg GmbH Engelschalkstraße 1 86316 Friedberg
Anlage:
Galvanik
Nummer 4. BImSchV:
3.10.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
für diesen Anlagentyp nicht vorhanden
Bescheide:

Betreiber:
Markus Held
Andersbach 1
86551 Aichach
Anlage:
Mastschweinestall
Nummer 4. BImSchV:
7.1.7.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen (2017)
Bescheide:

Betreiber:
Osterried Entsorgung GmbH
Große Breite 1
86494 Eurasburg
Anlage:
Lagerung gefährlicher Abfälle
Nummer 4. BImSchV:
8.12.1.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
für die Abfallbehandlung
Bescheide:

Betreiber:
Pfeifer Holz GmbH
Mühlenstraße 1
86556 Kühbach/Unterbernbach
Anlage:
Spanklotzherstellung
Nummer 4. BImSchV:
6.3.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
BVT-Schlussfolgerungen für Holzwerkstoffe
Bescheide:

Betreiber:
Remondis-Süd GmbH
Peter- und Paul-Straße 1
86551 Aichach/Ecknach
Anlage:
Lagerung gefährlicher Abfälle
Nummer 4. BImSchV:
8.12.1.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
für die Abfallbehandlung
Bescheide:

Betreiber:
Riemensperger Schweinemast GbR
Pfaffenzell 1
86444 Affing
Anlage:
Mastschweinestall
Nummer 4. BImSchV:
7.1.7.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen (2017)
Bescheide:

Betreiber:
Schlagmann Poroton GmbH & Co.KG
Ziegeleistraße 31
86551 Aichach/Oberbernbach
Anlage:
Ziegelei
Nummer 4. BImSchV:
2.10.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
für diesen Anlagentyp nicht vorhanden
Bescheide:

Betreiber:
Sonac Mering GmbH
Lechfeldstraße 2
86415 Mering
Anlage:
Tierfutterherstellung
Nummer 4. BImSchV:
7.9.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
BVT-Schlussfolgerungen für Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte
Bescheide:

Betreiber:
Wolfgang und Martina Teifelhart
Brunnen 1
86504 Merching
Anlage:
Mastschweinestall
Nummer 4. BImSchV:
7.1.7.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen (2017)
Bescheide:

Betreiber:
ZINQ Kissing/Augsburg GmbH
Industriestraße 30
86438 Kissing
Anlage:
Feuerverzinkerei
Nummer 4. BImSchV:
3.9.1.1
BVT-Merkblatt (bestverfügbare Technik)
Eisenmetallverarbeitungsindustrie (2022)
Bescheide:

Martin Hädelt

Sachgebietsleiter

08251/92-160
08251/92-4403

Gerhard Bohn

Stellvertreter

08251/92-148
08251/92-4403

Aufgaben:

  • Erkundung und Sanierung von Altlasten
  • Auskünfte aus dem Altlastenkataster
  • Beratung im Hinblick auf den vorsorgenden Bodenschutz, z.B. bei Geländeauffüllungen im Bereich einer durchwurzelbaren Bodenschicht

Kirsten Gerstmair

Zuständigkeitsbereich: gesamter Landkreis außer Aichach, Kühbach, Schiltberg

08251/92-368
08251/92-480 368

Sophia Ostermayr

Zuständigkeitsbereich: Aichach, Kühbach, Schiltberg

08251/92-3308
08251/ 92-480 3308

Martin Hädelt

Sachgebietsleiter

08251/92-160
08251/92-4403

Gerhard Bohn

Stellvertreter

08251/92-148
08251/92-4403

Das Nachhaltigkeitsmanagement ist Ihr Ansprechpartner rund um das Thema nachhaltige Entwicklung im Landkreis Aichach-Friedberg und versteht sich als Koordinator bereits bestehender Nachhaltigkeitsaktivitäten und Netzwerkpartner für Zielgruppen unterschiedlicher Ebenen.

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für Gegenwart und Zukunft

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ ist in aller Munde und wird aktuell in den verschiedensten Kontexten verwendet. Ursprünglich aus der Forstwirtschaft stammend, hatte der Begriff zunächst eine primär ökologisch-wirtschaftliche Bedeutung: Nicht mehr Bäume sollten geschlagen werden als nachwachsen beziehungsweise gepflanzt werden können. Dieses Verständnis von Nachhaltigkeit wird häufig als die erste Definition von Nachhaltigkeit bezeichnet.

Mit der Definition von Nachhaltigkeit von Gro Harlem Brundtland im Rahmen seines Berichts „Unsere gemeinsame Zukunft“ aus dem Jahr etablierte sich zusätzlich ein soziales Verständnis von Nachhaltiger Entwicklung:

„Nachhaltig ist eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“ Gro Harlem Brundtland, 1987

Nachhaltigkeit wird daher in vielen Modellen mit den drei „Säulen der Nachhaltigkeit“ (Themenfelder Ökologie, Ökonomie und Soziales) dargestellt.

Am 25. September 2015 haben Staats- und Regierungschefs der 193 Mitgliedstaaten in New York die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung als „Zukunftsvertrag“ der Vereinten Nationen für die Welt, verabschiedet.

Der Landkreis Aichach Friedberg gehört jetzt zum
„Club der Agenda 2030-Kommunen“

Urkunde

 

 

 

class="wp-image-16205  Publikum Nachhaltigkeitstag des Landreises

Ideenmeile am Nachhaltigkeitstag  Vortrag von Dr. Norbert Stamm am Nachhaltigkeitstag

Am 12. Juli veranstaltete das Landratsamt Aichach-Friedberg seinen zweiten erfolgreichen Nachhaltigkeitstag, um die Bürgerinnen und Bürger über die laufenden und geplanten Nachhaltigkeitsprojekte zu informieren und zu motivieren, selbst nachhaltig zu handeln. Diese Veranstaltung bot eine Plattform für interaktive Mitmachaktionen und informative Stände, die großen Anklang fanden.

Ziel und Zielgruppe:

Die Veranstaltung richtete sich an Familien, Erwachsene und Kinder. Ziel war es, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu schärfen und die Öffentlichkeit aktiv einzubeziehen. Durch diverse Aktionen und Informationsstände sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Handeln inspiriert werden.

Ablauf der Veranstaltung:

Der Vormittag begann mit einer Theatervorstellung, die bei den jüngeren Besuchern aus unterschiedlichen Vorschulgruppen großen Anklang fand. Parallel dazu lief eine Waldpflege- und Pflanzaktion, bei der Schülerinnen und Schüler der fünften Klasse mit Begeisterung teilnahmen.

Um 14:00 Uhr eröffnete Landrat Dr. Klaus Metzger offiziell den „Markt der Möglichkeiten“, der eine Vielzahl von Ständen und Aktivitäten bot. Hier konnten die Besucherinnen und Besucher sich über verschiedene Nachhaltigkeitsthemen informieren und an interaktiven Aktionen teilnehmen. Besonders beliebt waren die Upcycling-Station und das Energiebike, bei dem selbst Strom erzeugt werden konnte.
Eine geführte Wanderung durch den landkreiseigenen Sortenerhaltungsgarten ermöglichte wertvolle Einblicke in die lokale Flora und Fauna.

Der Nachhaltigkeitstag hat eindrucksvoll bewiesen, wie wichtig und effektiv gemeinschaftliches Engagement für eine nachhaltige Zukunft ist.

Tisch mit Bastelutensilien für Kinder beim 2. Nachhaltigkeitstag             Kind radelt auf einem Energiefahrrad beim  Nachhaltigkeitstag        

Fahrradcheck beim Nachhaltigkeitstag             Pflanzaktion beim Nachhaltigkeitstag

 

Zusammen mit allen Akteuren findet der dritte Nachhaltigkeitstag wieder im Kreisgut Aichach statt.

Auf dem Weg zum nachhaltigen Landkreis Aichach-Friedberg

Bekenntnis 2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie hat in seiner Sitzung vom 14. November 2022 offiziell mit großer Mehrheit für die Unterzeichnung des Bekenntnisses „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ gestimmt. Mit der Signierung dieser Resolution durch Landrat Dr. Klaus Metzger am 05. Dezember 2022 hat sich der Landkreis Aichach-Friedberg zu einer nachhaltigen Entwicklung vor Ort und weltweit bekannt. Der Landkreis gehört nun zum Club der Agenda 2030 Kommunen.

Damit signalisiert der Landkreis Aichach-Friedberg, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen wird, bspw. in einem ersten Schritt durch die Entwicklung einer kommunaler Nachhaltigkeitsstrategie zur Integration der Sustainable Development Goals (SDGs) in den Verwaltungsalltag oder Maßnahmen des entwicklungspolitischem Engagement vor Ort und weltweit.

Resolution (PDF-Datei)

Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit

Die Webplattform „Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit“ macht Nachhaltigkeitsaktivitäten sowie bereits bestehendes Engagement von Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Kommunen und weiteren Initiativen sichtbar. Das Portal gibt einen Überblick über bestehende Initiativen, Veranstaltungen wie Netzwerktreffen und Aktionswochen sowie Wettbewerbe.

Die Plattform wurde von Bund und Ländern initiiert und wird vom RNE koordiniert. Der Deutsche Landkreistag ist neben dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag Partner der Initiative.

Viele Initiativen im Landkreis Aichach-Friedberg leisten bereits ihren Beitrag zur Agenda 2030 auf kommunaler Ebene.

Machen Sie mit und tragen Sie sich kostenlos im Portal Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit ein!

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Mehr Informationen

Fairtrade verbindet Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmen und Produzentenorganisationen und verändert Handel(n) durch bessere Preise für Kleinbauernfamilien, sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Beschäftigte auf Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Fairtrade Deutschland ist eine unabhängige Initiative zur Förderung des fairen Handels, die Fairtrade in Deutschland vertritt. Der Verein mobilisiert gegen Handelsungerechtigkeit und schließt Lizenzverträge mit Handelspartnern ab, die nach Fairtrade-Standards gehandelte Produkte anbieten.

Die Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT überprüft vor Ort, ob Produzenten und Händler die Fairtrade-Standards einhalten und die sozialen, ökonomischen und ökologischen Standards erfüllen. Sie kontrolliert auch, ob die Produzentenorganisationen den festgelegten Mindestpreis und die Fairtrade-Prämie ausgezahlt bekommen.
FLOCERT ist ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen und Tochtergesellschaft von Fairtrade International. Das Unternehmen zertifiziert Produzenten, Händler und Hersteller in rund 115 Ländern nach den Fairtrade-Standards.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.fairtrade-deutschland.de/

Quellen: https://www.fairtrade-kampagnen.de/ueber-fairtrade sowie https://www.fairtrade-deutschland.de/was-ist-fairtrade/zertifizierung-und-kontrolle

Auch wir als Landkreis möchten Verantwortung übernehmen und werden uns auf den Weg machen den Titel als Fairtrade-Landkreis zu erwerben.

Nähere Informationen zu den Kriterien für Städte und Landkreise finden Sie unter https://www.fairtrade-towns.de/mitmachen/kriterien.

Die Steuerungsgruppe für den Fairtrade-Landkreis: Petra von Thienen (links), Weltladen Mering, Michael Wollny, Edeka Wollny, Michaela Greppmair, Nachhaltigkeitsmanagerin (Bild © Simone Bidmon, Stadt Friedberg). Seit Oktober 2025 sind noch Bettina Winkler, SchokoSchatz Affing und Hubert Bichler vom geZZ Caffe Friedberg in der Steuerungsgruppe (nicht auf dem Bild).

Im Februar 2023 hat der Kreistag den Beschluss gefasst, sich von dem Verein TransFair e. V. zertifizieren zu lassen und fair gehandelte Produkte zu unterstützen. Jetzt werden alle Voraussetzungen geprüft, die es braucht, um ein sogenannter „Fairtrade-Landkreis“ zu werden. Am 08.04.2025 fanden sich Petra von Thienen vom Weltladen Mering, Michael Wollny von Edeka Wollny und Michaela Greppmair, Nachhaltigkeitsmanagerin des Landkreises Aichach-Friedberg zusammen und gründeten die Steuerungsgruppe, was erste Voraussetzung ist. Nun wird die Steuerungsgruppe unter Leitung von Michaela Greppmair daran arbeiten, die weiteren Kriterien für die Zertifizierung des Landkreises zu erfüllen. Im Vordergrund stehen dabei insbesondere die Akquise der Fairtrade-Partner aus Einzelhandel (24 Geschäfte), Gastronomie (12 Betriebe), Schulen (1), Vereinen (1) und Kirchen (1).

Im Oktober 2025 konnten noch Bettina Winkler vom SchokoSchatz Affing und Hubert Bichler vom geZZ Caffe Friedberg als Mitglieder der Steuerungsgruppe gewonnen werden. Petra von Thienen übernahm das Amt der Sprecherin.

Das Bewusstsein für fairen Handel und Konsum im Landkreis zu stärken und damit Verantwortung zu übernehmen für gerechtere Produktionsbedingungen und Handelsstrukturen, ist oberstes Ziel der Steuerungsgruppe Fairtrade. Im Landkreis setzen sich mit dem Markt Pöttmes, dem Markt Mering und der Stadt Aichach und die Stadt Friedberg für fairen Handel ein. Der Landkreis macht sich seit 2025 aktiv auf den Weg, Fairtrade-Kommune zu werden.

Im Jahr 2025 wurden folgende Fairtrade-Aktionen durchgeführt:

  • Anfang 2025 machte sich das Bildungsbüro mit Dr. Eva Rösch an der Kissinger Grundschule daran, die gobale Reise der Schokolade zu entdecken. Die Kissinger Grundschüler konnten in interaktiven Mitmachstationen in einer bunten Lernlandschaft fairen Handel, Kinderrechte und Schokoladenkonsum kennen lernen.
  • Am 30.06.2025 fand die futurefair – ein Jahrmarkt der Zukunft, im Stadtgarten Aichach statt. Mit dabei war Dr. Eva Rösch vom Bildungsbüro und Michaela Greppmair, vom Nachhaltigkeitsmanagement. Am Stand des Nachhaltigen Landkreises konnten sich die Besucher über Bildungsangebote informieren und Fairtrade-Schokolade probieren. Petra von Thienen vom Weltladen Mering infomierte zusammen mit Michaela Greppmair in einem kurzen Vortrag am Stand des Landkreises über den Fairen Handel.
  • Am 19.09.2025 fand der Nachhaltigkeitstag in Aichach statt. 22 Vereine und Gruppierungen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg machten mit und präsentierten sich. Rund 300 Besucher nahmen die spannenden Mitmachangebote und die Fairtrade-Schokoladenaktionen an. Ein besonderer Renner war das Fairtrade-Schokoladen-Steckerleis (Bio) und der Schokoladenparcours, der mit zwei Auszubildenden des Landratsamtes dazu einlud, selbst Schokolade mit Zutaten aus dem fairen Handel herzustellen.
  • Am 28.10.2025 lud Michaela Greppmair 65 Jugendliche ab 15 Jahre zur Filmvorführung „The Chocolate War“ ein. Petra von Thienen unterstützte die Aktion und brachte Fairtrade-Minischokoladen mit und der Nachhaltige Landkreis sponserte noch frische Brezen und Äpfel. Der Film wurde kostenlos von dem Netzwerk INKOTA zur Verfügung gestellt, ebenso das Informationsmaterial. Die Schüler erfuhren, wie Kinderarbeit im Kakaoanbau etsteht und das faire Schokolade verändert.

Im Jahr 2026 sind folgende Fairtrade-Aktionen geplant:

  • Am 30.01.2026 sind Simone Bidmon, von der Fairtrade Town Friedberg, Petra von Thienen von der Fairtrade Town Mering sowie Michaela Greppmair von der Steuerungsgruppe Fairtrade Landkreis Aichach-Friedberg am Messestand des Landkreises Aichach-Friedberg auf der A/fair. Die Besucher können ein Schokoladenquiz mitmachen, kleine Minischokoladen als Preis bekommen und sich über den fairen Handel informieren.

Fairtrade-Towns fördern den fairen Handel auf kommunaler Ebene und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Akteuren und Akteurinnen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft, die sich gemeinsam lokal für den fairen Handel stark machen. Das Engagement der vielen Menschen zeigt, dass eine Veränderung möglich ist, und dass jede und jeder etwas bewirken kann.

Im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es folgende Fairtrade-Towns:

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Termine und Veranstaltungen zum Thema Nachhaltigkeit

Michaela Greppmair

Nachhaltigkeitsmanagment
08251/92-1237
08251/92-480 1237

Allgemeines zu PFC

Wegen ihrer besonderen Eigenschaften wurden per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) seit den 1950er Jahren in vielen Industrie- und Verbraucherprodukten eingesetzt. Sie sind wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch stabil. Deshalb finden PFC sich beispielsweise in

  • Feuerlöschschäumen
  • Teflonprodukten (Antihaftbeschichtung von Pfannen, Backformen, Bügeleisen /
    hitzeabweisende Schilde und Kacheln)
  • medizinischen Produkten (Dichtungen, Gefäßprothesen)
  • Papier- und Druckerzeugnissen (Pizza- und Burgerkartons, Kaffeebecher)
  • Textilien (wasserdichte und atmungsaktive Membranen in Outdoorbekleidung, öl-
    und schmutzabweisende Arbeitskleidung, Teppiche, Heimtextilien, technische Tex-
    tilien wie Filtermatten, Autositze u.v.m.)
  • Kälte- und Treibmitteln
  • Wachsen/Schmiermitteln (z.B. Skiwachse)
  • ⁠Pestizide⁠n
  • Baustoffen (z.B. Wetterschutzfarben und -lacke, zum Schutz vor Verschmutzung von Häuserfassaden)

 

Mittlerweile ist die Produktion von PFC stark eingeschränkt. Jedoch sind sie schwer abbaubar und deshalb lange in der Umwelt und in der Nahrungskette nachweisbar.

PFC sind auch bekannt als ⁠PFAS⁠ (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) oder ⁠PFT⁠ (perfluorierte Tenside). Diese Stoffgruppe umfasst mehr als 3000 verschiedene Stoffe.

In die Umwelt können ⁠PFC⁠ bereits bei ihrer Herstellung und bei der Herstellung von PFC-haltigen Produkten gelangen. Die perfluorierten Chemikalien können in Kläranlagen nicht abgebaut werden. Zu erhöhten Konzentrationen von PFC in der Umwelt führt auch der Einsatz von fluorhaltigen Feuerlöschschäumen.

Quellen:

Auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Penzing im Landkreis Landsberg am Lech wurden früher PFC-haltige Löschmittel genutzt (https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/). Boden und auch Grundwasser dort ist deshalb mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC/PFAS) verunreinigt. In der Folge sind davon auch der „Verlorene Bach“ und die Friedberger Ach in unserem Landkreis betroffen. Bei Fischproben vom September 2021 aus den Mühlhauser Baggerseen wurde ebenfalls ein erhöhter PFC-Gehalt festgestellt.

Ob ausschließlich die Verunreinigungen auf dem früheren Fliegerhorst für diese Belastungen verantwortlich sind oder ob es noch andere Eintragsquellen gibt, ist von den Behörden noch nicht abschließend geklärt.

PFC im Landkreis Aichach-Friedberg und die Auswirkungen

Die PFC-Belastung von Wasser, Boden und Fischen im Landkreis Aichach-Friedberg sowie mögliche gesundheitliche Auswirkungen werden laufend von unterschiedlichen Fachbehörden des Freistaats Bayern untersucht.

Im Landratsamt befassen sich mit dem Thema „PFC/PFAS“ die Sachgebiete Gesundheitsamt, Veterinäramt, Wasserrecht, Bodenschutz, Abfallrecht und Öffentliche Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie stehen dazu im ständigen Austausch mit den Fachbehörden wie dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), dem Wasserwirtschaftsamt, der Regierung von Schwaben, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben.

Landkreis Aichach-Friedberg sowie mögliche gesundheitliche Auswirkungen werden laufend von unterschiedlichen Fachbehörden des Freistaats Bayern untersucht.

 

Trinkwasser

Die Trinkwasserqualität im Landkreis Aichach-Friedberg ist hinsichtlich einer PFC-Belastung als unbedenklich einzustufen.

In einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung in der Gemeinde Kissing im Jahr 2019 konnte PFC in geringem Maße nachgewiesen werden. Die Werte von Perfluorhexansulfonsäure (kurz PFHxS) und Perfluoroktansulfonsäure (kurz PFOS) lagen mit 0,005 µg/L und 0,004 µg/L weit unter den aktuell gültigen und vom Umweltbundesamt festgelegten Trinkwasser-Leitwerten von jeweils 0,1 µg/L. Ein Trinkwasser-Leitwert bezeichnet die jeweilige Höchstkonzentration eines Stoffes im Trinkwasser, die lebenslang ohne Gesundheitsschädigung aufgenommen werden kann. Alle weiteren untersuchten PFC-Werte, darunter PFBA, PFPA, PFHxA, PFHpA, PFOA, PFDA, PFHpS und PFNA, lagen sogar unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.

Eine weitere routinemäßige Trinkwasseruntersuchung in der Gemeinde Rehling im Jahr 2020 ergab einen ähnlichen Befund. Hier wurden geringe Konzentrationen von PFHxS und Perfluoroktansäure (kurz PFOA) mit 0,003 µg/L und 0,0015 µg/L nachgewiesen, welche die Leitwerte (jeweils 0,1 µg/L) deutlich unterschritten. Alle weiteren untersuchten Werte, darunter PFBA, PFBS, PFHxA, PFHpA, PFOS, PFPeA, PFDA, PFHpS und PFNA, lagen ebenfalls unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen.

 

 

Baden in den betroffenen Gewässern

Aus fachlicher Sicht bestehen keine gesundheitlichen Bedenken gegen das Baden im Verlorenen Bach, in der Friedberger Ach und in den Badeseen bei Mühlhausen, auch nicht für Kinder.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth überwacht regelmäßig die Konzentrationen an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Oberflächenwasser. In den betroffenen Gewässern sind die PFOA-/PFOS-Gehalte sehr gering, sodass sich auf Grundlage der TWI-Werte für Badende, die während der Badeaktivitäten versehentlich Oberflächenwasser verschlucken, kein gesundheitliches Risiko ableiten lässt.

 

Fischverzehr

Fische aus dem Verlorenen Bach, der Friedberger Ach und den Mühlhauser Weihern sind aktuell nicht für dauerhaften Verzehr geeignet.

Die Fische in diesen Gewässern werden von Anglern zum Eigenverzehr gefangen, sind und waren auch in der Vergangenheit nicht für den Verkauf bestimmt. Unmittelbar betroffene Fischereirechtsinhaber und -ausübungsberechtigte wurden grundsätzlich bereits im Januar 2020 von der Fischereifachberatung des Bezirkes Schwaben über die Belastung informiert.

Im Rahmen des bayerischen Fischschadstoffmonitorings werden jährlich an etwa 20 wechselnden Fließgewässerabschnitten und Seen wildlebende Fische entnommen, um
u. a. die Umweltqualitätsnorm für PFOS zu überwachen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät in seinen Sachverständigenäußerungen von einem regelmäßigen Verzehr belasteter Fische ab. Zudem dürfen Fische mit erhöhten PFOS-Gehalten nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Messergebnisse im Detail finden Sie im Kapitel „Untersuchungen von tierischen Lebensmitteln“.

 

Tränken von Nutztieren aus betroffenen Gewässern vermeiden

Das Landratsamt Aichach-Friedberg bittet die Bachanlieger derzeit mit Wasser aus dem Verlorenen Bach,  der Friedberger Ach und den Mühlhauser Weihern keine Nutztiere zu tränken.

Da sich PFC in Nutztieren wie im Menschen auf Grund der langsamen Eliminationsrate anreichern, sollte vor allem die Aufnahme von PFC durch Nutztiere vermieden werden. Von Hühnern ist bekannt, dass sie PFC aufnehmen und über die Eier wieder eliminieren können. Deshalb sollten Hühner kein kontaminiertes Tränkewasser oder Futtermittel bekommen. Kühe geben PFC über die Milch ab, weshalb Kühe auch nicht mit kontaminiertem Wasser getränkt werden sollten.

 

Bewässerung von Nutzpflanzen unbedenklich

Ohne dass hierzu Untersuchungen  vorliegen, geht das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Abteilung Gartenbau, davon aus, dass über die Bewässerung (auch bei stärkerer Bewässerung) im Boden keine PFC-Stufenwerte überschritten werden und folglich eine Gefährdung über den Verzehr von Gartenfrüchten ausgeschlossen werden kann.

Obst und Gemüse, pflanzliche Erzeugnisse, liefern derzeit keine PFC- oder PFAS-Befunde (hier werden aktuell auch keine gesetzlichen Höchstgehalte vorgesehen).

 

Untersuchungen & Höchstgehalte
Die Auswertung von Proben sowie das Erstellen der Untersuchungsbefunde erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Hier der Link dorthin.

 

Probensituation im Landkreis Aichach-Friedberg
Um auch im Bereich der pflanzlichen, erntereifen Lebensmittel eine Übersicht der PFC Belastung im Landkreis Aichach-Friedberg zu erhalten, werden im Jahr 2023 in Absprache mit dem LGL, Monitoring- und Planproben bei Gewerbebetrieben und Privatpersonen (aus privaten Gärten) entnommen.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 31 Proben entnommen. Hierbei handelte es sich um 9 pflanzliche, erntereife Erzeugnisse ( Erdbeeren, Karotten, Kartoffeln, Äpfel und Salat). Hier konnten durch das LGL keine Beanstandungen festgestellt werden. Des Weiteren wurden auch verarbeitete Lebensmittel beprobt. Hierbei konnten bei Mehl, Bier und dazugehörigem Brauwasser, Apfelsaft und Vollbier keine Beanstandungen verzeichnet werden. Lediglich bei einer Probe Tafelwasser kam es zu einer Sachverständigenäußerung. Die ab 12.01.2026 geltenden Grenzwerte wurden aber bei Weitem unterschritten.

Ohne dass hierzu Untersuchungen vorliegen, geht das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Abteilung Gartenbau, davon aus, dass über die Bewässerung (auch bei stärkerer Bewässerung) im Boden keine PFC-Stufenwerte überschritten werden und folglich eine Gefährdung über den Verzehr von Gartenfrüchten ausgeschlossen werden kann.

Die EU-Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln werden in
Bayern weitgehend eingehalten.

Aktuelles:

Rückblick zur Beprobung auf PFAS im Schadensgebiet der Friedberger Ach aus dem Jahr 2023:

Im Landkreis Aichach-Friedberg wurden im Jahr 2023 durch die Lebensmittelüberwachung insgesamt 33 Proben unterschiedlichster Lebensmittel entnommen und durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht.

Die Befunde ergaben flächendeckend keine überdurchschnittlichen PFAS-Gehalte in Lebensmitteln. Die PFAS-Gehalte (in erster Linie PFOS) waren bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs zum Teil zwar feststellbar, die zulässigen Höchstgehalte wurden aber bei allen Proben unterschritten. Bei den Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs kam es zu keinen Auffälligkeiten.

Vorschau für die Beprobung auf PFAS im Schadensgebiet der Friedberger Ach für das Jahr 2025:

Dem Landkreis Aichach-Friedberg wurde vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für 2025 ein Probenkontingent von 15 Proben zur Verfügung gestellt. Proben werden aus den Kategorien Fisch, Wildfleisch, Geflügel und Eiern entnommen.

Die Proben werden im Jahr 2025 durch die Lebensmittelüberwachungsüberwachung des Landratsamts sowohl in gewerblichen Lebensmittelbetrieben als auch bei Privathaushalten entnommen. Über die Ergebnisse werden wir natürlich weiterhin informieren.

Ergebnisse:
Die Ergebnisse der am 14. Juni entnommenen Fische aus der Friedberger Ach sind nun bei uns eingegangen.

Entnommen wurden in Zusammenarbeit mit einem Fischerverein drei Fische der Gattung Aitel sowie drei Fische der Gattung Bachforelle.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die üblichen Werte in Bezug auf PFAS sowohl bei den Aiteln, als auch bei den Bachforellen überschritten wurden. 

Da sich die festgestellten PFAS wegen ihrer langsamen Ausscheidung im Menschen anreichern können, empfiehlt das LGL Anglern als potentiellen Vielverzehrern von Fisch aus dem kontaminierten Gewässer auf den Verzehr von Aiteln und Bachforellen zu verzichten, da die möglichen Verzehrmengen zwar bedingt durch die stark unterschiedlichen Gehalte an PFAS sehr uneinheitlich sind, aber nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass nicht auch ein Fisch mit höheren Gehalten gefangen wird.

Da es sich bei den jeweiligen Proben um Wildfische handelt, geht das LGL davon aus, dass diese nicht gewerblich in den Verkehr gebracht werden. Auch der Lebensmittelüberwachung ist nicht bekannt, dass die gefangenen Fische gewerblich in Verkehr gebracht werden.

Sollten Sie Interesse an einer Beprobung haben, setzen Sie sich gerne mit den Kollegen der Lebensmittelüberwachung (Tel.: 08251 92-319 oder e-mail: lebensmittelueberwachung@lra-aic-fdb.de) in Verbindung.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe von vier perfluorierten Alkylsubstanzen, nämlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) in Höhe von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Woche abgeleitet. Dieser Wert gibt die Dosis an, die bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt.

Untersuchungen & Höchstgehalte
Die Auswertung von Proben sowie das Erstellen der Untersuchungsbefunde erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Die EU-Kommission hat Ergänzungen der Höchstgehalte von PFAS in tierischen Lebensmitteln wie Eiern, Fisch (differenziert nach Fischarten) und Krustentieren, sowie Fleisch und Innereien von Nutztieren und Fleisch und Innereien von Wild veröffentlicht, die seit dem 01.01.2023 gültig sind.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der EU zu den PFAS-Höchstgehalten in bestimmten Lebensmitteln.

Bayernweite Probensituation:
– Keine Überschreitung der (geplanten) Höchstgehalte bei Hühner-, Schweine- oder Rindfleisch

– Überschreitung bei Wildfleisch möglich, wobei hier vor allem die Wildschweinleber über dem Höchstgehalt liegt

– Milch aus bayerischen Molkereien ist unauffällig

– Überschreitung der Höchstgehalte bei Fischen aus belasteten Gewässern (im Landkreis also Verlorener Bach, Friedberger Ach und Mühlhauser Weiher)

Fische:

Auf der Internetseite des LGL sind alle Ergebnisse der bayernweit durchgeführten Untersuchungen von Fischen hinsichtlich PFC/PFAS verzeichnet, auch die aus im Landkreis Aichach-Friedberg: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/pft_fische_gewaesser.htm
Am 15. Januar 2020 wurden Fische aus zwei Aquakulturbetrieben im Landkreis entnommen und auf PFC untersucht. Es konnte keine PFC-Belastung nachgewiesen werden.

Die EU-Höchstgehalte für PFAS in Lebensmitteln werden in
Bayern weitgehend eingehalten.

Aktuelles:

Rückblick zur Beprobung auf PFAS im Schadensgebiet der Friedberger Ach aus dem Jahr 2023:

Im Landkreis Aichach-Friedberg wurden im Jahr 2023 durch die Lebensmittelüberwachung insgesamt 33 Proben unterschiedlichster Lebensmittel entnommen und durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht.

Die Befunde ergaben flächendeckend keine überdurchschnittlichen PFAS-Gehalte in Lebensmitteln. Die PFAS-Gehalte (in erster Linie PFOS) waren bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs zum Teil zwar feststellbar, die zulässigen Höchstgehalte wurden aber bei allen Proben unterschritten. Bei den Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs kam es zu keinen Auffälligkeiten.

Vorschau für die Beprobung auf PFAS im Schadensgebiet der Friedberger Ach für das Jahr 2025:

Dem Landkreis Aichach-Friedberg wurde vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) für 2025 ein Probenkontingent von 15 Proben zur Verfügung gestellt. Proben werden aus den Kategorien Fisch, Wildfleisch, Geflügel und Eiern entnommen.

Die Proben werden im Jahr 2025 durch die Lebensmittelüberwachungsüberwachung des Landratsamts sowohl in gewerblichen Lebensmittelbetrieben als auch bei Privathaushalten entnommen. Über die Ergebnisse werden wir natürlich weiterhin informieren.

Ergebnisse:
Die Ergebnisse der am 14. Juni entnommenen Fische aus der Friedberger Ach sind nun bei uns eingegangen.

Entnommen wurden in Zusammenarbeit mit einem Fischerverein drei Fische der Gattung Aitel sowie drei Fische der Gattung Bachforelle.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die üblichen Werte in Bezug auf PFAS sowohl bei den Aiteln, als auch bei den Bachforellen überschritten wurden. 

Da sich die festgestellten PFAS wegen ihrer langsamen Ausscheidung im Menschen anreichern können, empfiehlt das LGL Anglern als potentiellen Vielverzehrern von Fisch aus dem kontaminierten Gewässer auf den Verzehr von Aiteln und Bachforellen zu verzichten, da die möglichen Verzehrmengen zwar bedingt durch die stark unterschiedlichen Gehalte an PFAS sehr uneinheitlich sind, aber nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass nicht auch ein Fisch mit höheren Gehalten gefangen wird.

Da es sich bei den jeweiligen Proben um Wildfische handelt, geht das LGL davon aus, dass diese nicht gewerblich in den Verkehr gebracht werden. Auch der Lebensmittelüberwachung ist nicht bekannt, dass die gefangenen Fische gewerblich in Verkehr gebracht werden.

Sollten Sie Interesse an einer Beprobung haben, setzen Sie sich gerne mit den Kollegen der Lebensmittelüberwachung (Tel.: 08251 92-319 oder e-mail: lebensmittelueberwachung@lra-aic-fdb.de) in Verbindung.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Jahr 2020 eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI, tolerable weekly intake) für die Summe von vier perfluorierten Alkylsubstanzen, nämlich Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) in Höhe von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Woche abgeleitet. Dieser Wert gibt die Dosis an, die bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt.

Untersuchungen & Höchstgehalte
Die Auswertung von Proben sowie das Erstellen der Untersuchungsbefunde erfolgt am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Die EU-Kommission hat Ergänzungen der Höchstgehalte von PFAS in tierischen Lebensmitteln wie Eiern, Fisch (differenziert nach Fischarten) und Krustentieren, sowie Fleisch und Innereien von Nutztieren und Fleisch und Innereien von Wild veröffentlicht, die seit dem 01.01.2023 gültig sind.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der EU zu den PFAS-Höchstgehalten in bestimmten Lebensmitteln.

Bayernweite Probensituation:
– Keine Überschreitung der (geplanten) Höchstgehalte bei Hühner-, Schweine- oder Rindfleisch

– Überschreitung bei Wildfleisch möglich, wobei hier vor allem die Wildschweinleber über dem Höchstgehalt liegt

– Milch aus bayerischen Molkereien ist unauffällig

– Überschreitung der Höchstgehalte bei Fischen aus belasteten Gewässern (im Landkreis also Verlorener Bach, Friedberger Ach und Mühlhauser Weiher)

Fische:

Auf der Internetseite des LGL sind alle Ergebnisse der bayernweit durchgeführten Untersuchungen von Fischen hinsichtlich PFC/PFAS verzeichnet, auch die aus im Landkreis Aichach-Friedberg: https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/pft_fische_gewaesser.htm
Am 15. Januar 2020 wurden Fische aus zwei Aquakulturbetrieben im Landkreis entnommen und auf PFC untersucht. Es konnte keine PFC-Belastung nachgewiesen werden.

Friedberger Ach

2020 und 2021 wurden aus der Friedberger Ach Bachforellen und Aiteln/Döbel zur Untersuchung auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) entnommen. In den untersuchten Proben wurde die perfluorierte Alkylsubstanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nachgewiesen.

Schon durch sehr niedrige Verzehrmengen wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als unbedenklich angesehene Aufnahmemenge überschritten. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen für Verzehrer von Süßwasserfisch. In den untersuchten Proben wird bei einer jährlichen Verzehrmenge von über 142 g bis 1,46 kg (je nach Untersuchungsstelle und Fischart) die tolerierbare Aufnahmemenge bereits allein durch den Verzehr der Fische überschritten. Aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen (Raubfische, gründelnde Fische, usw.) und Verweildauern in den betroffenen Gewässern ist davon auszugehen, dass sich die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in verschiedenen Fischen unterschiedlich stark anreichern.

Auch wenn keine akute – also unmittelbare – Gesundheitsgefahr gegeben ist, rät das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von dem regelmäßigen Verzehr dieser Fische ab.

Fische, die die EU-Höchstgehalte (s. oben) überschreiten, dürfen nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Mühlhauser Weiher

2020 wurden aus den Mühlhauser Weihern Hecht, Aal, Rotauge, Flussbarsch und Rotfeder zur Untersuchung auf per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) entnommen. In den untersuchten Proben wurde die perfluorierte Alkylsubstanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) nachgewiesen.

Anmerkung: Proben, welche die EU-Höchstgehalte nicht überschreiten, weisen hier dennoch einen auffälligen Gehalt an PFOS auf.

Schon durch sehr niedrige Verzehrmengen wird die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als unbedenklich angesehene Aufnahmemenge überschritten. Diese sehr niedrigen Verzehrmengen liegen deutlich unter den sonst üblichen Verzehrmengen für Verzehrer von Süßwasserfisch. In den untersuchten Proben wird bei einer jährlichen Verzehrmenge von über 77 g bzw. 506 g (Flussbarsch), 190 g bzw. 2,4 kg (Rotauge), 534 g bzw. 653 g (Aal) und 837 g bzw. 1,16 kg (Hecht) die tolerierbare Aufnahmemenge allein durch den Verzehr der Fische überschritten.
Bei der einen untersuchten Rotfeder wurden geringere PFOS-Gehalte nachgewiesen, aber auch hier sind die Gehalte als erhöht im Vergleich zu Fischen aus unbelasteten Gewässern anzusehen.
Aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen (Raubfische, gründelnde Fische, usw.) und Verweildauern in den betroffenen Gewässern ist davon auszugehen, dass sich die per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen in verschiedenen Fischen unterschiedlich stark anreichern.

Auch wenn keine akute – also unmittelbare – Gesundheitsgefahr gegeben ist, rät das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von dem regelmäßigen Verzehr dieser Fische ab.

Fische, die die EU-Höchstgehalte (s. oben) überschreiten, dürfen nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Erneute Untersuchung von Fischen in den betroffenen Gewässern

Aus fachlicher Sicht ist eine erneute Probenahme erst nötig, wenn sich die Belastungssituation im Gewässer verändert oder es andere Hinweise gibt, die die Überprüfung der ursprünglichen Einschätzung für das Gewässer notwendig erscheinen lassen.

Hinweis Besatzfische: Auch Besatzfische die aus unbelasteten Fischzuchten zugekauft und in mit PFC belasteten Angelgewässern ausgesetzt werden, können in kurzer Zeit von den Belastungen mit PFOS betroffen sein. Somit gilt auch für Besatzfische, dass von dem regelmäßigen Verzehr abgeraten wird und diese nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen.

 

Wildschweine

„Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass PFAS vor allem in Wildschweinleber gefunden werden. Die Gehalte im Fleisch der Tiere sind meistens deutlich geringer. Die Gehalte in der Leber sind bei der weit überwiegenden Anzahl an Proben unabhängig vom Abschussort der Tiere in Bayern so hoch, dass das LGL zur Reduzierung der persönlichen PFAS-Aufnahme vom Verzehr dieser Wildschweinleberproben abrät.“ (Quelle: LGL)

Für weiterführende Informationen und bayernweit durchgeführte Untersuchungen von Wildschweinproben hinsichtlich PFC verweisen wir auf die Homepage des LGL. Dort sind auch die Ergebnisse aus im Landkreis Aichach-Friedberg genommenen und untersuchten Proben aufgelistet:

Der Landkreis Aichach Friedberg gehört jetzt zum
„Club der Agenda 2030-Kommunen“

Urkunde

 

 

 

class="wp-image-16205  Publikum Nachhaltigkeitstag des Landreises

Ideenmeile am Nachhaltigkeitstag  Vortrag von Dr. Norbert Stamm am Nachhaltigkeitstag

Am 12. Juli veranstaltete das Landratsamt Aichach-Friedberg seinen zweiten erfolgreichen Nachhaltigkeitstag, um die Bürgerinnen und Bürger über die laufenden und geplanten Nachhaltigkeitsprojekte zu informieren und zu motivieren, selbst nachhaltig zu handeln. Diese Veranstaltung bot eine Plattform für interaktive Mitmachaktionen und informative Stände, die großen Anklang fanden.

Ziel und Zielgruppe:

Die Veranstaltung richtete sich an Familien, Erwachsene und Kinder. Ziel war es, das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu schärfen und die Öffentlichkeit aktiv einzubeziehen. Durch diverse Aktionen und Informationsstände sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Handeln inspiriert werden.

Ablauf der Veranstaltung:

Der Vormittag begann mit einer Theatervorstellung, die bei den jüngeren Besuchern aus unterschiedlichen Vorschulgruppen großen Anklang fand. Parallel dazu lief eine Waldpflege- und Pflanzaktion, bei der Schülerinnen und Schüler der fünften Klasse mit Begeisterung teilnahmen.

Um 14:00 Uhr eröffnete Landrat Dr. Klaus Metzger offiziell den „Markt der Möglichkeiten“, der eine Vielzahl von Ständen und Aktivitäten bot. Hier konnten die Besucherinnen und Besucher sich über verschiedene Nachhaltigkeitsthemen informieren und an interaktiven Aktionen teilnehmen. Besonders beliebt waren die Upcycling-Station und das Energiebike, bei dem selbst Strom erzeugt werden konnte.
Eine geführte Wanderung durch den landkreiseigenen Sortenerhaltungsgarten ermöglichte wertvolle Einblicke in die lokale Flora und Fauna.

Der Nachhaltigkeitstag hat eindrucksvoll bewiesen, wie wichtig und effektiv gemeinschaftliches Engagement für eine nachhaltige Zukunft ist.

Tisch mit Bastelutensilien für Kinder beim 2. Nachhaltigkeitstag             Kind radelt auf einem Energiefahrrad beim  Nachhaltigkeitstag        

Fahrradcheck beim Nachhaltigkeitstag             Pflanzaktion beim Nachhaltigkeitstag

 

Zusammen mit allen Akteuren findet der dritte Nachhaltigkeitstag wieder im Kreisgut Aichach statt.

Auf dem Weg zum nachhaltigen Landkreis Aichach-Friedberg

Bekenntnis 2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie hat in seiner Sitzung vom 14. November 2022 offiziell mit großer Mehrheit für die Unterzeichnung des Bekenntnisses „2030 – Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ gestimmt. Mit der Signierung dieser Resolution durch Landrat Dr. Klaus Metzger am 05. Dezember 2022 hat sich der Landkreis Aichach-Friedberg zu einer nachhaltigen Entwicklung vor Ort und weltweit bekannt. Der Landkreis gehört nun zum Club der Agenda 2030 Kommunen.

Damit signalisiert der Landkreis Aichach-Friedberg, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen wird, bspw. in einem ersten Schritt durch die Entwicklung einer kommunaler Nachhaltigkeitsstrategie zur Integration der Sustainable Development Goals (SDGs) in den Verwaltungsalltag oder Maßnahmen des entwicklungspolitischem Engagement vor Ort und weltweit.

 

Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von Anfang 2017 hat die Bundesregierung konkret dargelegt, wie diese globalen Nachhaltigkeitsziele in Deutschland umgesetzt werden sollen. Dafür wurden 63 konkrete Ziele beschlossen. Abweichend vom vierjährigen Rhythmus der Überprüfung der Strategie hat die Bundesregierung im Herbst 2018 eine aktualisierende Ergänzung vorgelegt, in der sechs Nachhaltigkeitsprinzipien festgelegt wurden. Am 10. März 2021 wurde die Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (DNS) der Bundesregierung veröffentlicht.

 

Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie

Die überarbeitete und weiterentwickelte Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie wurde im März 2022 im Ministerrat beschlossen. In der Strategie werden konkrete Ziele und Maßnahmen genannt, um eine erfolgreiche Transformation in Gang zu setzen. Weitere Informationen, Maßnahmen und Projekte sind auf der überarbeiteten Website zur Bayerischen Nachhaltigkeitsstrategie zu finden.

WIRD DERZEIT ÜBERARBEITET

Anlaufstellen und konkrete Infos für Betroffene

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bieten PFC-Info-Anlaufstellen an:

Fragen zu Gesundheit: Trinkwasser und Lebensmittel

„PFC-Infoline“ am LGL: Tel. 09131 6808-2497,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
E-Mail an pfc@lgl.bayern.de

 

Fragen zu Umwelt: Wasser, Boden, Luft und Natur

„PFC-Infoline“ am LfU: Tel. 0821 9071-5102,
Mo, Di, Mi und Fr von 9 Uhr bis 12 Uhr, Do von 13 bis 16 Uhr
E-Mail an pfc-umwelt@lfu.bayern.de

 

Mailadresse des Landratsamtes Aichach-Friedberg: pfc@lra-aic-fdb.de

Anlaufstelle ist hier die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Penzing.

Die BImA bietet den von der PFAS-Verunreinigung – ausgehend vom ehem. Flugplatz – Penzing betroffenen Anwohnerinnen/Anwohner an, auf Antrag auf die Einrede der Verjährung gegenüber Schadensersatzforderungen an die BImA bis zum 31.12.2028 zu verzichten, soweit Ansprüche zum Zeitpunkt der Anfrage nicht bereits verjährt sind. Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Ausschlussfrist, vielmehr wird jeder Einzelfall einer Schadensersatzforderung gegenüber der BImA gesondert geprüft.

Auf Antrag kann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach-und Rechtslage im zu prüfenden Einzelfall ein entsprechender Verzicht vereinbart werden.
Dazu müssen die Betroffenen:
1. ihren individuellen Schaden gegenüber der BImA geltend machen und
2. den Verzicht auf die Einrede der Verjährung schriftlich beantragen.

Das formlose Antragsschreiben gegenüber der BImA ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Stichwort: PM-PFC-Penzing, Sophienstraße 6,
80333 München, E-Mailadresse: PM-PFC-Penzing@bundesimmobilien.de

Es soll ein gewisses Quantum an Testungen ermöglicht werden für Bürger aus verschiedenen Teilen des Landkreises und verschiedenen Bereichen (Lebensmittel, Bewässerung, Obst…)
Für weitere Fragen wenden Sie sich hierzu an die Lebensmittelüberwachung (Tel. 08251 92-319) oder das Veterinäramt (Tel. 08251 92-415).

usführliche Informationen zu PFC und PFAS bieten auf ihren Seiten

Landesamt für Umwelt (LfU) https://www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/pfc/index.htm

Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/index.htm

https://www.lgl.bayern.de/downloads/lebensmittel/doc/abschlussbericht_pfas_monitoring.pdf

(Monitoring-Abschlussbericht Juni 2022)

Der Bericht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter Beteiligung der Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Ernährung, Landwirt
schaft und Forsten, unter Mitwirkung der Bayerischen Landesämter für Umwelt, für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft:

PFAS-Bericht 09.2022

Anlage Fallliste

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