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Kreisausschuss

Aufgaben:

  • Vorbereitung der Angelegenheiten des Kreistages, soweit nicht ein Fachausschuss zuständig ist.
  • Grundstücksangelegenheiten, Pachtverhältnisse
  • Liegenschaften
  • Personalangelegenheiten
  • Aufbau- und Ablauforganisation Landratsamt, einschl. Beschaffungen, Raumkonzeption, Innerer Dienstbetrieb, Kommunikationseinrichtungen, soweit nicht der Landrat als Behördenleiter zuständig ist.
  • Alle Aufgaben, die keinem anderen Ausschuss zugewiesen sind
  • Aufstellung des Haushaltes gemeinsam mit dem jeweiligen Fachausschuss
  • Abschließende Haushaltsvorberatung
  • Genehmigung von Planabweichungen sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungen bis 200.000 €
  • Grundsätze zu Haushaltsausführung, Spenden, Krediten
  • Annahme von Spenden und Schenkungen
  • Aufstellung des Haushaltes im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des Kreisausschusses
  • Haushaltsausführung
  • Beratung von Prüfberichten, wenn keine andere Zuständigkeit gegeben ist
    • Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)
    • Bayerischer Landkreistag
    • Service Wittelsbacher Land GmbH (SWL) – Beteiligungsmanagement
    • Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV)
    • Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung

Mitglieder des Kreisausschusses