Angebot für Vereine
Im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es ca. 1100 Vereine, in denen sich Ehrenamtliche engagieren.
Die Freiwilligenagentur mitanand & füranand im Wittelsbacher Land unterstützt Vereine durch Beratung, Schulungen sowie Hilfe bei der Umsetzung von Ideen und Projekten.
Vereinsforum
Mit diesem Angebot unterstützt die Freiwilligenagentur Vereine im Landkreis. Seit 2012 sind wir Ihr Partner in praxisorientierter Vereinsarbeit.
Sollten Sie Interesse an einem bestimmten Thema haben, melden Sie sich einfach bei uns.
Informationen für Vereine
Baurechtliche Informationen für Veranstalter
Baurechtliche Informationen für Veranstalter
Anzeige der vorübergehenden Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Personen
Jugendschutz auf Veranstaltungen
Jugendschutz auf Veranstaltungen
Umgang mit Lebensmitteln
Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln
Vortrag: Hygieneanforderungen bei Festen und Feiern
Jede Veranstaltung hat andere Anforderungen und Gestaltungsräume. Bitte wenden Sie sich für eine Einzelfallbeurteilung direkt an die Kollegen der Lebensmittelüberwachung.
Öffentliche Sicherheit
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der örtlich zuständigen Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer bis spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Abs. 1 Satz 1 LStVG). Eine Erlaubnispflicht besteht, wenn die Anzeige nicht fristgerecht erfolgt, es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt oder zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als eintausend Besucher zugleich zugelassen werden sollen (Art. 19 Abs. 3 Satz 1 LStVG). Für motorsportliche Veranstaltungen ist das Landratsamt zuständig (Art. 19 Abs. 3 Satz 2 LStVG).
Für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum gelten z. B. spezielle gesetzliche Regelungen (§ 29 Abs. 2 StVO).
Die zuständige Sicherheitsbehörde muss immer prüfen, ob bzw. welche sicherheitsrechtliche Auflagen (z. B. Pläne zur Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen, Höchstbesucherzahl, Vorhaltung von Sanitätsdienst, Brandschutz, Ordnungsdienst etc.) erforderlich sind. Sie kontrolliert auch die Einhaltung der im Bescheid festgesetzten Anordnungen.
Zuständigkeiten im Landratsamt
Technische Bauordnung-Sachgebiet 40
Lebensmittelüberwachung- Sachgebiet 30
Hilfreiche Links und Formulare für Vereine:
- Leitfaden zum Vereinsrecht
- Steuertipps für Vereine
- Grundlagen der Vereinspraxis
- Versicherung für Vereine
- Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten - Ehrenamtspauschale
- Muster Satzung für gemeinnützige Vereine
- Musteranschreiben Vereine für Mitglieder zur SEPA Umstellung
- Steuerrecht: Bayerisches Landesamt für Steuern
- Vereinsfeste: Leitfaden für Vereinsfeiern
- Informationen aus dem Bayerischen Sozialministerium
- Informationsseite für Vereine: Vereinswiki.info
- Datenschutz: Buchempfehlung- „Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket“ (ISBN-10: 3406716628, ISBN-13: 978-340671662)
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um das Vereinswesen.
Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren –
wenn wir die Lösung nicht kennen, kennen wir jemanden der sie kennt.