Im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es ca. 1100 Vereine, in denen sich Ehrenamtliche engagieren.
Die Freiwilligenagentur mitanand & füranand im Wittelsbacher Land unterstützt Vereine durch Beratung, Schulungen sowie Hilfe bei der Umsetzung von Ideen und Projekten.
Vereinsforum
Mit diesem Angebot unterstützt die Freiwilligenagentur Vereine im Landkreis. Seit 2012 sind wir Ihr Partner in praxisorientierter Vereinsarbeit.
Sollten Sie Interesse an einem bestimmten Thema haben, melden Sie sich einfach bei uns.
Informationen für Vereine
Neues Angebot:
Kostenfreie rechtliche Erstberatung zum Vereinsrecht
Die Freiwilligenagentur „mitanand & füranand“ bietet ab sofort eine kostenlose rechtliche Erstberatung zu Fragen rund um das Vereinsrecht an.
Herr Rechtsanwalt Richard Didyk ist als Ansprechpartner und Experte für Vereins- und Verbandsrecht für die Freiwilligenagentur tätig.
Im Rahmen einer rechtlichen Erstberatung können Vereine ihre Fragen rund um das Vereinsrecht stellen. Beispielsweise zu Satzungen, einschließlich deren Überprüfung, Neufassung und rechtliche Umsetzung, zur Vorstandsarbeit, Vorbereitung und Durchführung von Vereinsversammlungen oder zur Haftung im Verein. Auch Datenschutz im Verein oder spezielle Anfragen zum Vereinsrecht können thematisiert werden. Zudem ist Herr Didyk auch Ansprechpartner für Neugründungen von Vereinen.
Für Vereine im Landkreis Aichach-Friedberg ist dieses Angebot kostenfrei. Eine Rechtsberatung ist nicht möglich für politische Parteien oder ähnliche politische Initiativen.
Interessierte Vereine und Organisationen beschreiben Ihre rechtliche Frage bitte möglichst genau und schicken diese an freiwilligenagentur@lra-aic-fdb.de. Die Anfragen werden von der Freiwilligenagentur an den Rechtsanwalt weitergeleitet und nach Beantwortung an den Fragesteller übermittelt.
Vereine und Corona
Gastbeiträge von Rechtsanwalt Richard Didyk
- Mitgliederversammlung und Vereinssitzungen
- Transparenzregister – Meldepflichten von Vereinen – Befreiung von Gebühren (Neufassung Februar 2021)
Virtuelle Mitgliederversammlung – aktuelle Regelungen
Wichtige Veränderungen für Vereine:
Seit dem 21. März 2023 dürfen Vereine auch ohne vorher die Satzung zu ändern Mitgliederversammlungen rein digital oder in hybrider Form durchführen. Dies war bis Sommer 2022 im Rahmen einer Corona-Sonderregelung möglich und wird durch eine Änderung des Vereinsrechts (§ 32 BGB) nun dauerhaft ermöglicht. Mitgliederversammlungen in Präsenz durchzuführen ist selbstverständlich weiterhin möglich.
Unser Vereinsanwalt Herr Didyk hat einen Fachartikel „zur Durchführung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen im Verein Neuregelung des § 32 BGB“ verfasst.
Diesen Artikel zur virtuellen Mitgliederversammlung finden Sie hier.
Zuständigkeiten im Landratsamt
Hilfreiche Links und Formulare für Vereine:
- Leitfaden zum Vereinsrecht
- Steuertipps für Vereine
- Grundlagen der Vereinspraxis
- Versicherung für Vereine
- Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten – Ehrenamtspauschale
- Muster Satzung für gemeinnützige Vereine
- Steuerrecht: Bayerisches Landesamt für Steuern
- Vereinsfeste: Leitfaden für Vereinsfeiern
- Informationen aus dem Bayerischen Sozialministerium
- Informationsseite für Vereine: Vereinswiki.info
- Datenschutz: Buchempfehlung- „Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket“ (ISBN-10: 3406716628, ISBN-13: 978-340671662)
Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um das Vereinswesen.
Scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren –
wenn wir die Lösung nicht kennen, kennen wir jemanden der sie kennt.