Übergeordnete Stelle: Abteilung 4
Die Öffnungszeiten des Bauamts sind aufgrund der hohen Arbeitsbelastung bis auf Weiteres:
Montag von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr
Für einen Gesprächstermin vor Ort im Landratsamt empfiehlt das Landratsamt dringend, diesen vorher telefonisch zu vereinbaren. Das Landratsamt bedankt sich bei den bauwilligen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis.
Aufgabenbereich:
- Hochbautechnik und Gestaltung
- Baukontrolle
- Mitglied im Umlegungsausschüssen der Städte und Gemeinden
- Technische Betreuung der unteren Denkmalschutzbehörde
- Städtebau/Ortsplanung – Träger öffentlicher Belange in Vertretung von Abteilung 5
Formulare:
Nachweis vorbeugender Brandschutz
Wer ist für meinen Gemeindebereich zuständig?
Zuständigkeiten in der technischen Bauordnung und Baukontrolle finden Sie hier…..