Kurzzeitpflege

In der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause versorgt werden, zeitlich befristet vollstationär gepflegt, d. h. rund um die Uhr. Kurzzeitpflege dient in erster Linie der Entlastung pflegender Angehöriger.
Sie wird in Anspruch genommen, wenn:

  • die Hauptpflegeperson ausfällt.
  • die Pflegeperson eine kurzzeitige Entlastung sucht.
  • nach Krankenhausaufenthalt der Pflegebedürftige nicht sofort nach Hause kann.
  • die Zeit überbrückt werden muss, bis ein gewünschter Heimplatz frei ist.

Alle Seniorenheime bieten die Möglichkeit zu einem Kurzzeitpflegeaufenthalt, sofern sie über freie Plätze verfügen.

Hier finden die alle Seniorenheime im Landkreis