Die Jugendhilfeplanung verfolgt das Ziel, die gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuch Acht mit den Ressourcen der öffentlichen Träger der Jugendhilfe, den Bedarfen der unterschiedlichen Zielgruppen (junge Menschen und ihre Familien) und den Möglichkeiten der freien Träger in Einklang zu bringen.
„Es gehört zu den Prinzipien einer wirksamen und modernen Sozialpolitik, den Bedarf an sozialen Einrichtungen und Diensten mittel- und langfristig zu ermitteln. Für die Jugendhilfe ist die Planung insbesondere auch deshalb wichtig, weil für die notwendige Intensivierung nur knappe Mittel zur Verfügung stehen, deren wirksamer und wirtschaftlicher Einsatz sorgfältig erwogen werden muss, und weil dazu im besonderen die Anstrengungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe auch mittel- und langfristig aufeinander abgestimmt werden müssen“ (Begründung zum Regierungsentwurf des Kinder- und Jugendhilfegesetzes).
Vor diesem Hintergrund wurden im Landkreis Aichach-Friedberg in den Jahren 1999 – 2002 drei Teilpläne („Jugendarbeit“, „Erzieherische Hilfen“ und „Kindertagesbetreuung“) erarbeitet und von den Kreisgremien verabschiedet. Eine weitere wichtige Planungsgrundlage stellt die „Sozialraumanalyse für den Landkreis Aichach-Friedberg“ dar.
Gegenwärtig wird u.a. an der Umsetzung der in den Teilplänen formulierten Maßnahmevorschläge, der Fortschreibung und Evaluation der Teilpläne bzw.der Sozialraumanalyse und an Konzepten der Qualitätsentwicklung gearbeitet.