Landratsamt
Aichach-Friedberg

FAQ Führerscheinstelle

Kann ich Führerscheinanträge online stellen?

Es ist möglich in Umtausch in den EU-Kartenführerschein (Pflichtumtausch) online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkraichachfriedberg/umtausch-altfahrerlaubnis/#/ zu beantragen. Alternativ kann dieser Antrag weiterhin schriftlich gestellt werden.

Bis wann muss umgetauscht werden?

Um einen möglichst geregelten Umtausch der Führerscheine zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen. Danach sind zuerst die grauen und rosa Führerscheine gestaffelt nach Geburtsjahrgängen an der Reihe. Die genauen Fristen sind hier einzusehen:

Vor 1999 ausgestellte Führerscheine (Papierführerscheine)

  • Geburtsdatum vor 1953  Umtausch bis 19.01.2033
  • Geburtsdatum 1953 bis 1958 Umtausch bis 19.01.2022
  • Geburtsdatum 1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
  • Geburtsdatum 1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
  • Geburtsdatum 1971 und jünger Umtausch bis 19.01.2025

Von 1999 bis 18.01.2013 ausgestellte Führerscheine (alte Kartenführerscheine)

  • Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 Umtausch bis 19.01.2026
  • Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 Umtausch bis 19.01.2027
  • Ausstellungsjahre 2005 bis 2007 Umtausch bis 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008 Umtausch bis 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009 Umtausch bis 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010 Umtausch bis 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011 Umtausch bis 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013 Umtausch bis 19.01.2033

Wie ist der Ablauf beim Online Antrag für den Umtausch in den EU-Kartenführerschein (Pflichtumtausch)?

1. Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
2. Senden Sie Ihren alten Führerschein an die Behörde. Das entsprechende Formblatt erhal-ten Sie am Ende des Onlineantrages.
3. Die Behörde wird Ihren Antrag bearbeiten und Sie nach erfolgter Bearbeitung informieren.
4. Zeitgleich wird Ihr Auftrag an die Bundesdruckerei weitergeleitet.
5. Der Druck Ihres Führerscheins in der Bundesdruckerei dauert ca. 4 Wochen.
6. Für die Zustellung haben Sie folgende Optionen:

a. Direkte postalische Zustellung durch die Bundesdruckerei zu Ihnen nach Hause.
b. Abholung bei der Behörde. Hierfür können Sie online einen Termin buchen.

Welche Dokumente benötige ich für den Umtausch?

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Unterschriftsleistung
  • Scan/Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • Scan/Kopie des bisherigen Papierführerscheins (Altführerschein)

Bei Zusatzantrag für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Fahrerlaubnisklasse T):

  • Nachweis Erfordernis Fahrerlaubnisklasse T (Land-/Forstwirtschaft)

Werde ich informiert, wenn mein Umtausch-Antrag bearbeitet wurde?

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde und Ihr neuer Führerschein bestellt wurde, erhalten Sie eine Kostenrechnung für die Bearbeitung Ihres Antrages. Der Führerschein wird Ihnen dann – je nachdem ob Direktversand oder Abholung vor Ort beantragt wurde – zugeschickt oder Sie werden mit einem separaten Schreiben über die Abholung informiert.

Welche Gebühren werden bei Umtausch fällig?

Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf 30,15 € inklusive Direktversand des Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei. Bei Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde belaufen sich die Kosten auf 25,30 €. Bei der Beantragung weiterer Eintragungen oder Dienstleistungen fallen weitere Kosten an.

Was passiert mit meinem alten Papierführerschein?

Ihr alter Führerschein wird regulär entwertet und vernichtet. Auf Wunsch kann der alte Führerschein jedoch auch entwertet und wieder ausgehändigt werden.

Bleiben meine Fahrberichtigungen erhalten?

Ja – an der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Die alten Fahrberechtigungen werden lediglich in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.

Wie erhalte ich eine Karteikartenabschrift?

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über Ihre Führerscheindaten. Wenn Sie nicht mehr im Landkreis Aichach-Friedberg wohnhaft sind, kann es erforderlich sein, dass Sie diese bei der Beantragung des Pflichtumtausches bei der jetzt für Sie zuständigen Behörde vorlegen müssen.

Die Karteikartenabschrift können Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Pietschmann unter folgender Email-Adresse beantragen: heike.pietschmann@lra-aic-fdb.de

Bitte machen Sie in der E-Mail folgende Angaben zu Ihrer Person:

  • Familienname
  • frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
  • Vorname (alle Vornamen angeben)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Aktuelle Adresse
  • Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde falls die Karteikartenabschrift direkt an die Behörde geschickt werden soll

Die Karteikartenabschrift wird dann kostenfrei per Post zugestellt.

Meine Fahrerlaubnis der Klassen C (Lkw) und D (Bus) sind abgelaufen, wie kann ich diese verlängern lassen?

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

  • Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstel-lung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

  • Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Gutachten über die Durchführung eines psychologischen Testverfahrens eines Arbeits- oder Betriebsmediziners (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) (ab Vollendung des 50. Lebensjahrs)
  • behördliches Führungszeugnis, welches an das Landratsamt Aichach-Friedberg adressiert ist (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)

Wo kann ich den Antrag stellen?

Die Antragstellung kann über Ihre Gemeindeverwaltung oder direkt in der Führerscheinstelle erfolgen.

Meine Schlüsselzahl 95 bzw. mein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist abgelaufen, wie kann ich diese(n) verlängern lassen?

Seit dem 23.05.2021 wird der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintra-gung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • 5 Bescheinigungen über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (entweder in Papierform oder hinterlegt im Berufskraft-fahrerqualifikationsregister)

Wie lange sind die aktuellen Bearbeitungszeiten?

Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis: bis zu 6 Wochen
Antrag auf Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins (Pflichtumtausch): bis zu 3 Monate
Antrag auf Verlängerung/Ersatz/FQN/FGB: bis zu 6 Wochen
Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis: mindestens 6 Wochen

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Bearbeitungszeiten nur die ungefähre Dauer darstellen und es zu Abweichungen kommen kann. Zudem kann die Bearbeitungszeit nur bei vollständig eingereichten Unterlagen eingehalten werden.

Werde ich informiert, wenn mein Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis bearbeitet wurde?

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde und der Prüfauftrag an die Prüfstelle versendet wurde, informieren wir Sie hierüber in einem Schreiben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie auch eine Kostenrechnung für die Bearbeitung Ihres Antrages.

Wann ist eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle möglich?

Falls Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, empfehlen wir Ihnen vorher einen Termin zu vereinbaren.

Ihren Termin können Sie bequem hier online buchen

Öffnungszeiten

Montag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 07:30 – 12:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:30 Uhr

Kann die Antragstellung oder die Führerscheinabholung auch eine bevollmächtigte Person übernehmen?

Die Antragstellung muss in der Regel persönlich erfolgen, da u. a. die Unterschrift des Antragstellers benötigt wird.

Die Führerscheinabholung kann grundsätzlich durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern diese eine Vollmacht (hierfür gibt es keine spezielle Vorlage) vorlegen und sich mit eigenem Ausweis identifizieren kann sowie alle erforderlichen Unterlagen (z. B. alter Führerschein, Prüfbescheinigung etc.) vorliegen.

Wie lange darf ich mit der BF17-Prüfbescheinigung fahren?

Sie dürfen auch noch 3 Monate nach Ihrem 18 Geburtstag im Inland weiterhin Kraftfahrzeuge führen. Ab Ihrem 18. Geburtstag dann auch ohne Begleitpersonen.

Ich benötige einen Internationalen Führerschein, wie kann ich diesen erhalten?

Bei Fahrten außerhalb der EU ist oftmals neben dem deutschen Führerschein ein internationaler Führerschein erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • nationaler EU-Kartenführerschein
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Wie kann ich den Antrag stellen?

Den Antrag können Sie schriftlich in der Führerscheinstelle stellen oder den Antrag unter https://lra-aic-fdb.de/wp-content/uploads/2021/05/antrag_international.pdf selbst ausfüllen und per Post an die Führerscheinstelle senden.

Wie ist der Ablauf?

Der Internationale Führerschein wird termingerecht vor Reisebeginn ausgestellt und mit Kostenrechnung zugeschickt. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Welche Gebühren werden fällig?

Die Gebühren belaufen sich auf 16,00 €.

Achtung: Falls Sie noch im Besitz eines grauen oder rosaroten Führerscheins sind, müssen Sie diesen Führerschein zuerst in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.